Hilfe zur Klausuraufgabe Klausur September 2018

Für die Nachwelt (alle Angaben ohne Gewähr):

In einem Fussballspiel des ausländischen Klubs aus dem Land O mit einem deutschen Verein kommt es nachdem der P ein Plakat ausrollt zu Tumulten. Auf dem Plakat steht etwas in kyrillischer Schrift, was scheinbar die Menge anheizt. Die nicht des kyrillischen mächtigen Polizisten fragen den aus dem internationalen Austausch Programm der Behörden aus dem Land O kommenden Y, was denn auf dem Transparent steht. Dieser sagt, dass dort Beleidigungen der Regierung von O draufstehen, was den auch anwesenden Staatsgästen nicht gefallen würde. Inzwischen kommt es zu Tumulten. Zwei Polizisten versuchen verbal auf P einzuwirken, was an der Sprachbarriere scheitert. Daraufhin entreißen Sie das Plakat dem überraschten P. Auf die randalierenden Zuschauer wirken die Polizisten nicht ein, obwohl sie es könnten.
Tage später fragt die Polizei den vereidigten Dolmetscher, was denn nun genau auf dem Plakat stehe.
Der sagt, dass dort stehe: "Keinen T-Euro für O" (oder so weiß ich nicht mehr genau...)
Leider war während des Spiels kein Übersetzer für die Landessprache von O verfügbar.
P ist sehr traurig, dass er sein Plakat nun nicht mehr hat, da die Stangen aus teuren Hölzern und das Transparent selbst aus teurer Seide sei und insgesamt einen Wert von 300 € hat.
Kann P vom Land NRW die 300 € für sein Plakat verlangen?
Es sind nur §§ des PolG und OBG zu prüfen.
 
Leider waren zum mindestens bei uns in Leipzig auch am Anfang keine Gesetze zur Verfügung gestellt. In 20 Minuten wurden sie dann nachgereicht, aber der Stress und die Panik deswegen. Uff.
 
Bei mir in Düsseldorf wurden keine Gesetze zur Verfügung gestellt. Nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt durften wir entweder ohne die Entsprechenden arbeiten, oder die Prüfung abgeben und diese wird nicht bewertet. Bin mal gespannt, ob ich die in den nächsten Wochen noch nachschreiben darf, oder aber, ob ich jetzt wirklich ein Semester warten muss und wahrscheinlich Kommunal- oder Baurecht vorkommen wird. Mir wurde zwar gesagt, dass ich wahrscheinlich in den kommenden Wochen eine neue schreiben kann, aber so recht kann ich mir das nicht vorstellen, wegen der Prüfungsräume.
Wie habt ihr denn die Aufgabe gelöst?
 
Was meint ihr mit Gesetze zur Verfügung gestellt? Waren die entsprechenden PolG Normen nicht nach dem Sachverhalt bei euch abgedruckt?

Ich hab die gleiche Klausur zwar im Rahmen des Bachelor Wahlmoduls Verwaltungsrecht BT geschrieben, aber bei mir standen alle benötigten Nomen in der Klausur, so dass ich den mitgebrachten Schönfelder und die NRW Verwaltungsgesetze auch zu Hause hätte lassen können.
 
Ok, hab es auch so ähnlich. Da sind aber sehr viele Normen zitiert, die man eigentlich nicht zu kennen brauchte, da sie nicht abgedruckt waren
 
Ja, ich kann nicht beurteilen was abgedruckt war - hatte ja nix außer dem Sachverhalt und Schreibpapier - ich bin auch der Ansicht gefolgt, dass die Sicherstellung ohne die Verwaltungszwangsnormen vollstreckt werden kann (ich dachte ja - gem. Dietlein et. al., das wäre h.M. - aber man kann sich ja irren...) Hab auch ein paar Sachen nicht so detailiert und auch ein bisschen was vergessen - aber die grobe Richtung stimmt bei mir zumindest!
 
Ich habe nur eine Antwort vom Prüfungsamt bekommen. Die setzen sich Anfang der nächste Woche mit dem Lehrstuhl zusammen, aber die Prüfung wird "zeitnah" stattfinden.
 
Da ich vorher noch nie einen Schadensersatz/Amtshaftungsfall gemacht hatte (kam das in den EM Skripten vor?) hab ich einfach nen Obersatz mit der OBG Norm und der PolG Norm die auf das OBG verweist gebildet.
Hab dann geschrieben, dass P dazu einen Schaden durch eine rechtswidrige Maßnahme erlitten haben müssten, den Schaden kurz bejaht und dann einfach die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung geprüft. Ich da sind ein paar Sachen nicht so ganz passend, aber so grob müsste es denke (hoffe) ich gestimmt haben.
 
Na dann bin ich mal gespannt, wann dieses "zeitnah" sein soll und wie das funktionieren soll.
Ich hab heute morgen keinen beim Prüfungsamt erreicht.
 
Ja ich bin da auch gespannt. Ich hoffe innerhalb der nächsten 2 Wochen, damit ich ganz unbekümmert meine Seminararbeit schreiben muss. Ich denke auch, dass die, die mitgeschrieben haben, auch mitschreiben dürfen, falls sie wollen, auch wenn mir was anderes mitgeteilt worden ist.
 
Ich denke, dass das utopisch ist, innerhalb der nächsten zwei Wochen. Die beraten sich erst Anfang nächster Woche (hattest du ja geschrieben), dann müssen die Leute benachrichtigt werden, was vermutlich mit der Post sein wird und vor allem muss es eine neue Klausur geben, Räume gefunden werden usw.
Gehe eher davon aus, dass wir ganz normal erst im März schreiben werden.
 
Die Klausur wird jetzt zum Glück nachgeschrieben. Bin jetzt mal gespannt, wann es sein wird und vorallem wo (gehe stark von Hagen aus).
 
Und zum Glück kann man sich aussuchen, ob man nachschreiben will... ich hatte schon Angst, dass nachher doch alle nachschreiben müssen... Puh!:eyeroll2:
 
Finde ich auch so auch nur fair. Ich kann mir sogar vorstellen, dass eure Klausur großzügiger bewertet wird.
 
Großzügig bewertet und FernUni Hagen in einem Satz? :haumichwech: Aber die Hoffnung stirbt als letzte...:freu2:
 
Ich dachte auch gerade: Großzügige Bewertung von der Fernuni???
Aber doch zumindest nicht in diesem Studiengang... (Gleich kriege ich dann wieder Ärger von den Wiwis, Kuwis und Konsorten... Aber es ist nunmal so...)
 
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