Für die Nachwelt (alle Angaben ohne Gewähr):
In einem Fussballspiel des ausländischen Klubs aus dem Land O mit einem deutschen Verein kommt es nachdem der P ein Plakat ausrollt zu Tumulten. Auf dem Plakat steht etwas in kyrillischer Schrift, was scheinbar die Menge anheizt. Die nicht des kyrillischen mächtigen Polizisten fragen den aus dem internationalen Austausch Programm der Behörden aus dem Land O kommenden Y, was denn auf dem Transparent steht. Dieser sagt, dass dort Beleidigungen der Regierung von O draufstehen, was den auch anwesenden Staatsgästen nicht gefallen würde. Inzwischen kommt es zu Tumulten. Zwei Polizisten versuchen verbal auf P einzuwirken, was an der Sprachbarriere scheitert. Daraufhin entreißen Sie das Plakat dem überraschten P. Auf die randalierenden Zuschauer wirken die Polizisten nicht ein, obwohl sie es könnten.
Tage später fragt die Polizei den vereidigten Dolmetscher, was denn nun genau auf dem Plakat stehe.
Der sagt, dass dort stehe: "Keinen T-Euro für O" (oder so weiß ich nicht mehr genau...)
Leider war während des Spiels kein Übersetzer für die Landessprache von O verfügbar.
P ist sehr traurig, dass er sein Plakat nun nicht mehr hat, da die Stangen aus teuren Hölzern und das Transparent selbst aus teurer Seide sei und insgesamt einen Wert von 300 € hat.
Kann P vom Land NRW die 300 € für sein Plakat verlangen?
Es sind nur §§ des PolG und OBG zu prüfen.
In einem Fussballspiel des ausländischen Klubs aus dem Land O mit einem deutschen Verein kommt es nachdem der P ein Plakat ausrollt zu Tumulten. Auf dem Plakat steht etwas in kyrillischer Schrift, was scheinbar die Menge anheizt. Die nicht des kyrillischen mächtigen Polizisten fragen den aus dem internationalen Austausch Programm der Behörden aus dem Land O kommenden Y, was denn auf dem Transparent steht. Dieser sagt, dass dort Beleidigungen der Regierung von O draufstehen, was den auch anwesenden Staatsgästen nicht gefallen würde. Inzwischen kommt es zu Tumulten. Zwei Polizisten versuchen verbal auf P einzuwirken, was an der Sprachbarriere scheitert. Daraufhin entreißen Sie das Plakat dem überraschten P. Auf die randalierenden Zuschauer wirken die Polizisten nicht ein, obwohl sie es könnten.
Tage später fragt die Polizei den vereidigten Dolmetscher, was denn nun genau auf dem Plakat stehe.
Der sagt, dass dort stehe: "Keinen T-Euro für O" (oder so weiß ich nicht mehr genau...)
Leider war während des Spiels kein Übersetzer für die Landessprache von O verfügbar.
P ist sehr traurig, dass er sein Plakat nun nicht mehr hat, da die Stangen aus teuren Hölzern und das Transparent selbst aus teurer Seide sei und insgesamt einen Wert von 300 € hat.
Kann P vom Land NRW die 300 € für sein Plakat verlangen?
Es sind nur §§ des PolG und OBG zu prüfen.