Klausurbesprechung Klausur September 2020

Hallo zusammen,
auch ich bin eine zu Unrecht beschuldigte "Kopiererin" dieser Klausur, und falle in die Gruppe derer, welche aus dem Skript abgeschrieben haben. Da m.E. die meisten Skripten unterirdisch schlecht sind, wandern diese bei mir lediglich in einen Ordner, ohne jemals angesehen zu werden. Das war wohl ein taktischer Fehler bei dieser Klausur.
Wie bereits mehrfach geschrieben, wie soll man den nur eine Klausur mit eigenen Worten lösen, die nahezu Null-SV aufweist?
Definitionen neu erfinden, Prüfungsschematas kreativ umgestalten, Meinungsstreit mit eigener h.M. ausdenken ...
Wobei der Lehrstuhl nie in der Lage ist, einen Erwartungshorizont bzw. eine Lösung zu kommunizieren.
Ich habe jedenfalls auch Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis eingereicht, muss mir noch eine Begründung erarbeiteten.
Prioritär schreibe ich an meiner Masterarbeit - und jetzt dürft ihr alle schmunzeln - zum Thema: Online Proctoring.
Und wie oben schon jemand schrieb: diese Form dieser Prüfungsvariante möchte ich auf keinen Fall absolvieren müssen. Das ist Stress pur, und keinen Millimeter entfernt von Orwells 1984.
Es bleibt spannend - auf keinen Fall, werde ich diese Willkür akzeptieren!
Absolut! Werde ich auch nicht, Widerspruch ist ebenfalls eingelegt
 
Sitze gerade über den Formulierungen zu meinem Widerspruch.
Hat von Euch jemand eine Antwort von der Fachschaft erhalten? Ich leider nicht.
Welche Argumente habt Ihr angeführt?
Hat schon jemand eine Antwort auf seinen Widerspruch erhalten?

Bin auch noch am überlegen, ob ich mich an den Dekan wenden soll.
 
Sitze gerade über den Formulierungen zu meinem Widerspruch.
Hat von Euch jemand eine Antwort von der Fachschaft erhalten? Ich leider nicht.
Welche Argumente habt Ihr angeführt?
Hat schon jemand eine Antwort auf seinen Widerspruch erhalten?

Bin auch noch am überlegen, ob ich mich an den Dekan wenden soll.
Ich hab bisher auch erst einmal nur fristwahrend widersprochen, bin auch noch am überlegen, ist wirklich schwer etwas dazu zu sagen, wenn es der Klausur ja bereits auch schon an jedweder Aussage mangelt und nur ein Link darunter geschrieben wurde.
Bin grade in der finalen Phase mit der Masterarbeit, aber ich muss mich auch die Tage dringend drum kümmern.
An den Dekan wenden wäre sicher auch noch eine gute Sache.
Von der Fachschaft kam bei mir übrigens auch nie etwas zurück ...
 
Ich hab bisher auch erst einmal nur fristwahrend widersprochen, bin auch noch am überlegen, ist wirklich schwer etwas dazu zu sagen, wenn es der Klausur ja bereits auch schon an jedweder Aussage mangelt und nur ein Link darunter geschrieben wurde.
Bin grade in der finalen Phase mit der Masterarbeit, aber ich muss mich auch die Tage dringend drum kümmern.
An den Dekan wenden wäre sicher auch noch eine gute Sache.
Von der Fachschaft kam bei mir übrigens auch nie etwas zurück ...
Was meinst du mit es wurde nur ein "Link" darunter geschrieben? Ich bin auch betroffen, aber einen Link habe ich nicht gesehen. Viele Grüße
 
Was meinst du mit es wurde nur ein "Link" darunter geschrieben? Ich bin auch betroffen, aber einen Link habe ich nicht gesehen. Viele Grüße
In meiner Klausur meine ich, da wurde unter die Klausur ein Link zu einer Seite geschrieben, von der ich dann wohl abgeschrieben habe.

Allerdings weder was genau, sprich Absätze, Zeilen oder was auch immer.
LG
 
@Pusheen: ja, da hast Du recht. Aber auf dem Schreiben des Prüfungsamts ist als Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Bergmann genannt.
M.E. müsste man an ihn das Anliegen richten.

Lt. den Herren von Hadel und Szuka vom 06.08.2020 waren die September Klausuren im Open-Book-Format konzipiert. Für mich bedeutet das einen krassen Widerspruch zu der Prüfungsinfo Nr. 2 SS 2020 S. 55 sinngemäß: Es dürfen nur aktuelle Gesetzessammlungen als zulässige Hilfsmittel verwendet werden.
Ich habe mich bei der Klausurvorbereitung an den Lösungen zu den EAs abgearbeitet, und die Schematas und Argumentationen des Lehrstuhls, so gut es ging, auswendig gelernt.
Dazu gibt es ein interessantes Urteil:
Wenn ein Kandidat einen auswendig gelernten fremden Text in einer Klausur aus dem Gedächtnis niederschreibt, ist das kein Unterschleif. Geht das Prüfungsamt aber davon aus, dass er diesen Text nicht gelernt, sondern während der Klausur dabeihatte und abgeschrieben hat, ist es dafür beweispflichtig (VG Berlin, 17.06.2013, 12 L 678.13).
 
Hallo ihr Lieben,

ich bemühe mich seit Tagen um Akteneinsicht, um meinen Widerspruch begründen zu können.
Der Lehrstuhl verwehrte sie mir. Seitens des AStA wurde mir mitgeteilt, dafür sei das Prüfungsamt zuständig, das ja auch den Bescheid erlassen hat. Witzigerweise hatte mich das Prüfungsamt vorher an den Lehrstuhl verwiesen.
Nun habe ich nochmals beim Prüfungsamt nachgefragt. Eine Antwort kam nicht zurück.
Hat irgendjemand bereits Einsicht in die Akten bekommen? Oder braucht es dafür tatsächlich einen Anwalt?
Die Zeit wird langsam knapp.
Es ärgert mich, dass einem das Widerspruchsverfahren derart erschwert wird.
 
Noch eine Frage an diejenigen, die aus dem Internet abgeschrieben haben sollen..
Könnte jemand hier diesen link einstellen?
Wäre interessant, ob dieser Sachverhalt zuerst im Internet war oder zuerst im Skript.
war er erst im Internet, hätte ja der Lehrstuhl abgeschrieben.. eine Quelle wurde nicht angegeben.
 
Hi zusammen,

hat sich bei irgendwem in der Sache Plagiat schon irgendetwas neues ergeben oder sich was getan?

LG
 
Ich habe mir jetzt die Statistiken der letzten 5 Semester angesehen und die Klausuren fielen seit den eKlausuren deutlich schlechter (ein Vergleich: SS2019: 15% Durchfallquote, SS2020: 59%) aus. Ob der Lehrstuhl jetzt so viel strenger bewertet?
 
Das ist einfach unfassbar, dann sollen sie eben Kurzarbeiten oder Hausarbeiten anbieten anstatt einfach unreflektiert einem Plagiatsprüfungssystem zu folgen.
Ärgert mich immer noch maßlos... und eine Rückmeldung hab ich bisher auch nicht bekommen
 
Das ist einfach unfassbar, dann sollen sie eben Kurzarbeiten oder Hausarbeiten anbieten anstatt einfach unreflektiert einem Plagiatsprüfungssystem zu folgen.
Ärgert mich immer noch maßlos... und eine Rückmeldung hab ich bisher auch nicht bekommen
Mit Rückmeldungen haben sie’s nicht so.. über meinen Widerspruch wurde bisher nicht entschieden. mal sehen wie lange das Ganze rausgezögert werden soll...
 
Vermutlich auf jeden Fall erst einmal bis zum nächsten Klausurtermin, so ließe sich die Problematik vielleicht ja anderweitig umgehen
 
Wer von den Plagiatsgeplagten nimmt denn im März wieder an der Klausur teil? Oder wartet ihr erst einmal das Widerspruchsverfahren ab?
 
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