Ja kann ich:
SV (verkürzt) : A hat einen nervigen Nachbarn B, der ihn wegen des Rasenmähens zur Weißglut treibt. Er überlegt sich,
wie er ihm eins auswischen könne. Das Auto des B steht abgestellt in einer ruhigen Straße. A überlegt sich folgendes: er möchte
die das Verbindungskabel des Airbags auf Seiten des Fahrersitzes, so dass dieser mit Starten des Autos ausgelöst wird. Dabei stellt er sich vor, dass B auf dem Fahrersitz sitzt. Er weiss, zumindest hält er es für möglich, dass B Verletzungen im Gesicht davon tragen könnte.
Gesagt getan, fummelt er an den Verbindungskabeln rum. A ist Kfz-Mechatroniker und schreitet mit fachmännischen Wissen zur Tat. Was er
nicht weiß ist, dass er nicht das Verbindungskabel des Airbags zum Fahrersitz manipuliert, sondern das des Beifahrers. Was er auch nicht weiss ist, dass B das Auto einen Tag zuvor seinem Sohn geschenkt hat.
Am nächsten Morgen möchte der S eine Probefahrt machen. Der stolze B möchte den S begleiten. S sitzt auf dem Fahrersitz; B setzt sich auf den Beifahrersitz. Mit Starten des Motors wird der Airbag ausgelöst und B zieht sich erhebliche Verletzungen im Gesicht zu. Er steigt wütend aus, als er den A die Straße entlang spazieren sieht. Er denkt sich, dass kann nur der A gewesen sein. Er rennt auf ihn zu, verdreht ihm schnell
den Arm auf den Rücken und wirft ihn zu Boden so dass er auf dem Boden liegt, B über ihm kniend. A wehrt sich und tritt dem B in den Unterleib. B dem A jedoch körperlich überlegen hält ihn die ganze Zeit am Boden und ruft die Polizei. Dabei denkt er sich, dass er die ganze Zeit über sich korrekt verhalten hat.
Wie haben sich A und B strafbar gemacht ?!
2. Frage
Oberstaatsanwalt erlässt eine Verurteilung, und gefragt wird danach, welchen Zweck die Strafe erfüllen soll.
Dabei ging es dann um Strafrechtstheorien und Einordnung für deren Vertreter.
Ich bin zur 2.Frage leider nicht mehr gekommen, daher kann ich hierzu kaum Stellung beziehen.