Klausurbesprechung Klausur September 2022

Hallo zusammen hat jemand die Klausur am 7. September geschrieben und kann vielleicht berichten wie sie war? War ja wieder eine Präsenzklausur?
 
Ja kann ich:

SV (verkürzt) : A hat einen nervigen Nachbarn B, der ihn wegen des Rasenmähens zur Weißglut treibt. Er überlegt sich,
wie er ihm eins auswischen könne. Das Auto des B steht abgestellt in einer ruhigen Straße. A überlegt sich folgendes: er möchte
die das Verbindungskabel des Airbags auf Seiten des Fahrersitzes, so dass dieser mit Starten des Autos ausgelöst wird. Dabei stellt er sich vor, dass B auf dem Fahrersitz sitzt. Er weiss, zumindest hält er es für möglich, dass B Verletzungen im Gesicht davon tragen könnte.

Gesagt getan, fummelt er an den Verbindungskabeln rum. A ist Kfz-Mechatroniker und schreitet mit fachmännischen Wissen zur Tat. Was er
nicht weiß ist, dass er nicht das Verbindungskabel des Airbags zum Fahrersitz manipuliert, sondern das des Beifahrers. Was er auch nicht weiss ist, dass B das Auto einen Tag zuvor seinem Sohn geschenkt hat.

Am nächsten Morgen möchte der S eine Probefahrt machen. Der stolze B möchte den S begleiten. S sitzt auf dem Fahrersitz; B setzt sich auf den Beifahrersitz. Mit Starten des Motors wird der Airbag ausgelöst und B zieht sich erhebliche Verletzungen im Gesicht zu. Er steigt wütend aus, als er den A die Straße entlang spazieren sieht. Er denkt sich, dass kann nur der A gewesen sein. Er rennt auf ihn zu, verdreht ihm schnell
den Arm auf den Rücken und wirft ihn zu Boden so dass er auf dem Boden liegt, B über ihm kniend. A wehrt sich und tritt dem B in den Unterleib. B dem A jedoch körperlich überlegen hält ihn die ganze Zeit am Boden und ruft die Polizei. Dabei denkt er sich, dass er die ganze Zeit über sich korrekt verhalten hat.

Wie haben sich A und B strafbar gemacht ?!

2. Frage
Oberstaatsanwalt erlässt eine Verurteilung, und gefragt wird danach, welchen Zweck die Strafe erfüllen soll.
Dabei ging es dann um Strafrechtstheorien und Einordnung für deren Vertreter.
Ich bin zur 2.Frage leider nicht mehr gekommen, daher kann ich hierzu kaum Stellung beziehen.
 
Ist das ein Aufeinandertreffen von error in persona und aberatio ictus (sog. Zweiter Fall des Doppelirrtums)?
Hinsichtlich des B läge damit nach h.M. eine fahrlässige Tötung, hinsichtlich des nicht getroffenen S ein versuchter Totschlag vor.
 
es ist eine abgrenzung von E.i.p. und a.i.
- Tötungsvorsatz lag aber zu keinem Zeitpunkt vor, nur Gefährdungsvorsatz, daher versuchte gefährliche Körperverletzung und fahrlässige KV
-> allerdings nach meinem Dafür halten, beides zum Nachteil des B, denn gewolltes Objekt ist B gewesen (Geistiges Anvisieren: Vorstellung der Verletzung des B) auf dem Fahrersitz (Versuch) und tatsächlich getroffenes Objekt B (Fahrlässigkeitsdelikt zNd. B). : echtes Fehlgehen der Tat (kein Dolus alternativus) beides in Tateinheit

es bleibt auch ein e.i.o. (error in objecto) bzgl. der Sachbeschädigung am Auto.

Doppelirrtum kam insoweit vor, dass B geglaubt hatte, den A festhalten zu dürfen, obwohl dieser die Tat am
Abend begangen hat, und er erst am Morgen verletzt wurde, (ETBI, § 127 I StPO), aber Irrtum über zeitliche Grenze, insoweit dann Doppelirrtum (ETBI + Verbotsirrtum (Irrtum über zeitliche Grenze eines RFG), der dann nicht nach § 16 I 1 zu lösen ist, sondern allein nach § 17 StGB

so jedenfalls meine Lösung. Ob es richtig ist, wird sich in 1-2 Monate zeigen ;)
 
Gibt es hierzu mittlerweile eine Musterlösung oder weiß jemand was ungefähr gefordert war? Ich habe bisher leider keinen ähnlichen Fall dazu gefunden und die neue EA scheint nicht identisch zur Klausur zu sein.
 
Zurück
Oben