Klausuraufgaben Klausur SoSe 2025

Mir geht es sehr ähnlich. VwGO wäre wohl nicht das Problem. Aber der Rest.
Ich kann im Zweifel aber auf das Modul verzichten, da ich die 3 anderen Module aus dem Pflichtbereich habe. Wahrscheinlich wird es auch darauf hinauslaufen. Einfach aus Zeitgründen.
 
Mir geht es sehr ähnlich. VwGO wäre wohl nicht das Problem. Aber der Rest.
Ich kann im Zweifel aber auf das Modul verzichten, da ich die 3 anderen Module aus dem Pflichtbereich habe. Wahrscheinlich wird es auch darauf hinauslaufen. Einfach aus Zeitgründen.
schreibst du trotzdem? das Skript zu StPO ist ganz gut geschrieben und auch nicht zu umfangreich. außerdem ist der Stoff relativ gut eingrenzbar, im Wesentlichen geht es um Rechtsschutz gegen strafprozessorale Grundrechtseingriffe.
 
Hab mir vorgenommen ab Montag mit dem Material aus dem 1. Staatsexamen nochmal einen Monat alles zu ballern. Komplett sinnlos, dass man nicht weiß, was da nun rankommt. Und dann ist es nachher (wie offenbar schon passiert) eine VerwR-Klausur oder keine Ahnung.
 
schreibst du trotzdem? das Skript zu StPO ist ganz gut geschrieben und auch nicht zu umfangreich. außerdem ist der Stoff relativ gut eingrenzbar, im Wesentlichen geht es um Rechtsschutz gegen strafprozessorale Grundrechtseingriffe.
Ich werde das Recht spontan entscheiden müssen. Schreibe zunächst eine Kurz-Hausarbeit. Und wollte es von meiner Selbsteinschätzung der Note dort abhängig machen. Es ist mein letztes Modul.
 
Hab mir vorgenommen ab Montag mit dem Material aus dem 1. Staatsexamen nochmal einen Monat alles zu ballern. Komplett sinnlos, dass man nicht weiß, was da nun rankommt. Und dann ist es nachher (wie offenbar schon passiert) eine VerwR-Klausur oder keine Ahnung.
Ich finde die Stofffülle auch ordentlich. Klar, vor einem Staatsexamen müsste man alles parat haben.
Aber im Vergleich zu anderen Modulen im Master, ist der Aufwand hier schon erhöht meine ich.
 
Es war mal so, dass sich die drei Rechtsgebiete immer abgewechselt haben. Ich glaube, das wurde aber nie offiziell bestätigt. Ich weiß aber nicht mehr genau, welches Rechtsgebiet jetzt dran wäre...

Aktuell überlege ich, mich von der Prüfung wieder abzumelden. Andererseits liegt das Examen noch nicht so lange zurück und der Stoff ist noch präsent.
 
Diese komplette Nichteingrenzung hinsichtlich materiellem Inhalt und Aufbau der Klausur ist in der Tat ein Ärgernis, das auch wenig dazu motiviert, sich da ernstlich ranzusetzen. Bereue es schon, das Modul gewählt zu haben. Aber lieber versuche ich es einfach, als so oder so erst im kommenden WS wieder (ggfs. andernorts) die ECTS erreichen zu können...
 
Ich habe das Modul insbesondere deshalb geählt, weil ich im VerwaltungsR schlecht bin... da bleiben nur drei Module übrig. :-D
 
Ich habe das Modul insbesondere deshalb geählt, weil ich im VerwaltungsR schlecht bin... da bleiben nur drei Module übrig. :-D

Im Zweifel wenns schlecht läuft mach ich eine Notfallnachbelegung wo es eine Hausarbeit gibt :D Aber dann trotzdem gleich ein Semester länger bis zur Masterarbeit...
 
Ich habe das Modul insbesondere deshalb geählt, weil ich im VerwaltungsR schlecht bin... da bleiben nur drei Module übrig. :-D
die Ö-Recht Klausur im letzten Semester war tough und das sage ich als jmd mit hoher Verwaltungsrechtsaffinität.
aber mir leuchtet auch ehrlich gesagt nicht der Sinn ein, drei verfahrensordnungen in einem Modul abzuprüfen. dass man Verfahrensrecht können muss, ist klar. insofern finde ich auch verständlich, dass wert draufgelegt wird, dass man nicht nur materielles Recht kann, sondern durchaus auch eine Klausur bewältigen kann, die neben einem Schwerpunkt im materiellen Recht eine prozedurale Einkleidung hat. aber dann hätte ich ZPO eher in MMZ mit abgeprüft. die VwGO ist sowieso in jeder verwaltungsrechtsklausur dabei und die StPO hätte man schon irgendwo untergebracht. aber das alles in einem Modul unterzubringen, leuchtet nicht ein.
 
Im Zweifel wenns schlecht läuft mach ich eine Notfallnachbelegung wo es eine Hausarbeit gibt :D Aber dann trotzdem gleich ein Semester länger bis zur Masterarbeit...
Du musst aus den vier Grundmodulen (55301, 55302, 55303, 55304) mindestens drei absolvieren. Nur 55301 hat eine (Kurz-) Hausarbeit, die drei anderen Module jeweils eine Präsenzklausur. Die Variationsmöglichkeiten sind also gering - mindestens zwei Präsenzklausuren sind notwendig.
 
Mir auch nicht. In einem Jahr ist das mit dem neuen Master of Laws aber dann sowieso Geschichte.
Ja, leider oft Klausur, aber das VerfR hätte ich nicht nehmen müssen, hab nur nicht aufgepasst. Selbst schuld und jetzt schauen wir mal, was der Montag bringt. Aber Zustimmung auch zum Vorredner. Das Modul ist didaktisch kompletter Käse.
 
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