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ich bi dabei, bin aber etwas geplättet von dem Lernaufwand. VwGO bin ich fit, StPO war ich bei Null und nun versuche ich ZPO zu wiederholen. Stoffeingrenzung gibt es wohl keineMoin liebe Kommilitonen,
Wer von euch ist im Sommersemester 2025 dabei?
Wie geht ihr vor, um die Menge des Stoffs zu bändigen?
schreibst du trotzdem? das Skript zu StPO ist ganz gut geschrieben und auch nicht zu umfangreich. außerdem ist der Stoff relativ gut eingrenzbar, im Wesentlichen geht es um Rechtsschutz gegen strafprozessorale Grundrechtseingriffe.Mir geht es sehr ähnlich. VwGO wäre wohl nicht das Problem. Aber der Rest.
Ich kann im Zweifel aber auf das Modul verzichten, da ich die 3 anderen Module aus dem Pflichtbereich habe. Wahrscheinlich wird es auch darauf hinauslaufen. Einfach aus Zeitgründen.
Ich werde das Recht spontan entscheiden müssen. Schreibe zunächst eine Kurz-Hausarbeit. Und wollte es von meiner Selbsteinschätzung der Note dort abhängig machen. Es ist mein letztes Modul.schreibst du trotzdem? das Skript zu StPO ist ganz gut geschrieben und auch nicht zu umfangreich. außerdem ist der Stoff relativ gut eingrenzbar, im Wesentlichen geht es um Rechtsschutz gegen strafprozessorale Grundrechtseingriffe.
Ich finde die Stofffülle auch ordentlich. Klar, vor einem Staatsexamen müsste man alles parat haben.Hab mir vorgenommen ab Montag mit dem Material aus dem 1. Staatsexamen nochmal einen Monat alles zu ballern. Komplett sinnlos, dass man nicht weiß, was da nun rankommt. Und dann ist es nachher (wie offenbar schon passiert) eine VerwR-Klausur oder keine Ahnung.
Im Klausurbereich ist (nur) eine Verwaltungsrechtsklausur hinterlegt, spricht das für einen VwGO-Schwerpunkt?Ich finde die Stofffülle auch ordentlich. Klar, vor einem Staatsexamen müsste man alles parat haben.
Aber im Vergleich zu anderen Modulen im Master, ist der Aufwand hier schon erhöht meine ich.
Ich habe das Modul insbesondere deshalb geählt, weil ich im VerwaltungsR schlecht bin... da bleiben nur drei Module übrig.![]()
die Ö-Recht Klausur im letzten Semester war tough und das sage ich als jmd mit hoher Verwaltungsrechtsaffinität.Ich habe das Modul insbesondere deshalb geählt, weil ich im VerwaltungsR schlecht bin... da bleiben nur drei Module übrig.![]()
Du musst aus den vier Grundmodulen (55301, 55302, 55303, 55304) mindestens drei absolvieren. Nur 55301 hat eine (Kurz-) Hausarbeit, die drei anderen Module jeweils eine Präsenzklausur. Die Variationsmöglichkeiten sind also gering - mindestens zwei Präsenzklausuren sind notwendig.Im Zweifel wenns schlecht läuft mach ich eine Notfallnachbelegung wo es eine Hausarbeit gibt :D Aber dann trotzdem gleich ein Semester länger bis zur Masterarbeit...
Mir auch nicht. In einem Jahr ist das mit dem neuen Master of Laws aber dann sowieso Geschichte.aber mir leuchtet auch ehrlich gesagt nicht der Sinn ein, drei verfahrensordnungen in einem Modul abzuprüfen.
Ja, leider oft Klausur, aber das VerfR hätte ich nicht nehmen müssen, hab nur nicht aufgepasst. Selbst schuld und jetzt schauen wir mal, was der Montag bringt. Aber Zustimmung auch zum Vorredner. Das Modul ist didaktisch kompletter Käse.Mir auch nicht. In einem Jahr ist das mit dem neuen Master of Laws aber dann sowieso Geschichte.