Klausurbesprechung Klausur SS 13

Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
100 von 210
Und wie fandet ihr die Klausur ?

Also ich geh bzgl. Aufgabe 1 mit einem ganz guten Gefühl aus der Sache raus und zu Aufgabe 2 hab ich glaub wenig gutes geschrieben. Ich mag Wissensfragen einfach nicht.

Was mir nur aufgefallen ist, ist dass es normalerweise heisst, dass der Klausurensteller kein Wort in die AUfgabe reinschreibt das nicht wichtig ist.

Für was waren denn die genauen Umstände der Versammlung maßgebend, hätte es nicht ausgereicht, wenn nur dagestanden wäre, dass der Bürgermeister sich so entscheidet weil N sich aus seiner Sicht daneben benommen hat ?

Leider kann ich mal wieder nicht sagen, ob die Klausur bestanden oder mit sehr gut abgeschlossen wurde oder irgendwas zwischendrin. Geht es euch anders ?
 
Das "Danebenbenehmen" sollte einen m.E. nur auf eine falsche Fährte führen. Da der VA nicht damit begründet wurde, ist es für die Prüfung unerheblich. M.E. war der VA ermessensfehlerhaft, da die Stadt nur mit den entstehenden Kosten argumentiert hat. Diese darf sie aber dem "Erlaubnisnehmer" aufdrücken. Nach dem Zweck der Vorschrift hätte sie die Kostenfrage daher nicht für ihre Entscheidung heranziehen dürfen. Da ich keine Zeit mehr für Aufgabe 2 hatte, habe ich in Nr.1 hoffentlich die erforderlichen 50+x Punkte gesammelt.....
 
Entschuldigung das sehe ich in einem Punkt anders. Der Ermessensmißbrauch muss nicht aus dem Bescheid hervorgehen.
Die Motive sind von der im Bescheid aufgeführten Begründung zu unterscheiden. "Vor Annahme eines auf Ermessensmangel beruhenden Fehlers der Verwaltungsbehörde bedarf es der Prüfung, ob sich Ermessensüberlegungen der Behörde, auch wenn sie nicht ausdrücklich als solche verlautbart sind, aus den Umständen, insbesondere aus einer Auslegung des angegriffenen Verwaltungsaktes oder des Widerspruchsbecheids, ergeben." Leitsatz der Entscheidung BVerwG, Beschluß vom 15.01.1988 - 7 B 182/87 zu finden in NVwZ 1988/525; vgl. auch Eyermann Verwaltungsgerichtskommentar/Rennert,§ 114 Rn. 23 und BeckOK VwGO/Decker VwGO § 114 Rn 28.

Deine Ansicht habe ich jetzt an keiner Stelle gefunden, was aber vielleicht auch an meiner sehr kurzen Recherche liegt.



Wegen den Kosten bin ich zum selben ergebnis gekommen. Ich habe mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz argumentiert, und gesagt die Ablehnung ist nicht verhältnismäßig da nicht erforderlich. Die Stadt hätte den Bescheid mit einer Auflage (Kosten sind vom Erlaubnisnehmer zu tragen) versehen können. Dies ist ein milderes Mittel und gleich geeignet.

Nun gut man wird sehen wie wir abschneiden. Ich vermute es wird wohl noch bis Ende Oktober/Anfang November dauern bis wir Gewissheit haben.
 
...., aus den Umständen, insbesondere aus einer Auslegung des angegriffenen Verwaltungsaktes oder des Widerspruchsbecheids, ergeben
Genau deswegen - die wahren Motive des Bürgermeisters werden dem Gericht ja nicht zugänglich sein, es hat ja nur den VA und die dort angegebene Begründung zur Verfügung. Um auf Deine andere Frage zurückzukommen : Nein, manchmal werden in den Fällen auch an sich überflüssige Punkte eingebaut. Wenn man dann darauf eingeht, kostet es zumindest wertvolle Zeit.
 
Ich bin (so glaube ich z umindest) drauf eingegangen, dass ja die Sekretärin das mitbekommen hat, dies also zumindest beweisbar oder nach außen gedrungen ist . Also n Unterschied ob er es jemand sagt oder nur für sich denkt.

Aber daran wird die Klausur nicht scheiteren, dein Ergebnis ist sicherlich auch vertretbar . So wie ich hoffe,dass meines es ebenfalls ist.
 
Seit wann müssen wir uns Fragen, ob etwas zu Beweisen ist oder nicht?
Ich habe mich nur an dem Sachverhalt gehalten. Demnach war es Ermessenfehlgebrauch.

War die letzte Frage auch im Gutachtenstil zu beantworten? Ich habe in der übrig gebliebenen Zeit einfach drauf losgeschrieben.
 
Die Ergebnisse sollten nach spätestens 8 Wochen da sein (§ 13 IV Prüfungsordnung). i.d.R. bekommt man unter 6 Wochen keine Ergebnisse und die 8 Wochen sind auch nur ein soll (habe schon bis zu 13 Wochen gewartet).

Finde es persönlich auch immer schade, dass es so lange dauern "muss". Man kann sich dann nicht so richtig auf das aktuelle Semester einstellen und bei mir fehlt auch immer die Motivation, wenn man nicht weiß, ob sich die Leistung gelohnt hat.
 
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