Klausuraufgaben Klausur SS 2018

Hochschulabschluss
Diplom-Mathematiker
2. Hochschulabschluss
Master of Laws
Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo zusammen!

Hier der Bericht der merkwürdigen Klausur, Sachverhalt auf das Wesentliche beschränkt, Abweichungen vom Kausalverlauf möglich:

S muss wegen eines starken Migräneanfalls das Schützenschießen beim Volksfest abbrechen und nach Hause. Als der Lärm verklingt und er durch die Gassen geht trifft er auf einen Hochzeitszug. Dem will er nicht begegnen und weicht auf Nebenstraßen aus. Dort meint er Braut und Bräutigam der Hochzeit zu sehen. Ein paar Schritte weiter blitzt in der Ferne etwas auf, was er für ein Messer hält neben der Dame in Weiß (W) hält. Er nimmt irrig an, es handelt sich um den Blaumann B, der eifersüchtige Liebhaber der W, der ihr nach dem Leben trachtet.

Er ruft „Laß die Braut gehen, sont schieße ich“ und gibt einen Warnschuss ab. Der wird nicht gehört wegen des Lärms vom Hochzeitsmarsch. Daher will er B am Arm treffen und zielt genau, trifft aber wegen des Migräneanfalls unvorsichtig den herbeieilenden Ehemann E am Arm. Dieser muss ins Krankenhaus und kann an der Barutentführung nicht mehr teilnehmen.

Strafbarkeit des S? §§ 224, 229 sind nicht zu prüfen. Anträge sind gestellt.

Meine Frage: Warum habe ich alle Definitionen der Straftatbestande aus Skript und Vorlesung gelernt?

Alles Gute!

SaM
 
Hallo,
hatte auch auf eine Schwerpunktsetzung aus dem Bereich BT gehofft, Brandstiftung, Straßenverkehrsdelikte, Nötigung.
War wohl nix! Dann eben Irrtumslehre.
Ich sehe es nicht als vertane Mühe an, die ganzen Tatbestände BT gelernt zu haben - fürs Examen brauche ich es demnächst ja sowieso.
Kamst Du mit der Klausur zurecht? Zum Glück war die fahrlässige KV an E nicht mehr zu prüfen, das hätte ich zeitlich nicht mehr geschafft...
LG
 
Hallo!

Das mit den Tatbeständen fürs Examen hab ich mir auch gedacht. Hatte fast auf Brandstiftung oder Verkehrsdelikt gehofft, weil die Normen ja nicht so einfach sind. Auf die Problematik eines aberratio ictus habe ich mich dann (trotz Durcharbeitens der Kurseinheit) nicht gesondert vorbereitet. Insbeondere hatte B ja keinen Eventualvorsatz für eine Verletzung bei E (und das war ja sonst immer so). Die Migräne hab ich dann noch in § 20 unterbracht, das mit dem Überhören des Warschusses habe ich thematisiert, den Erlaubsnistatbestandsirrtum hatte ich grundsätzlich drauf, mir fehlte aber die Zeit. Wie Du sagst, Fahrlässigkeit wäre auf keinen Fall mehr drin gewesen, zumal die in der Abwägung ja nicht unproblematisch gewesen wäre.

Schreibst Du noch was in diesem Semester? Darf noch in Europrecht ran.

Grüße!
 
Ja, muss nächste Woche noch in Handels- und Gesellschaftsrecht sowie in Arbeitsvertragsrecht antreten.
LG
 
Ergebnisse sind da!

Gerade noch geschafft (3,7), aber das war mir klar...

Mund abputzen, weiter gehts!
 
Kannst du bitte die Statistik posten?
 
Gerne:

1 Sehr gut
2 Gut
2 Befriedigend
3 Ausreichend
5 Durchgefallen

Schnitt 3,7
 
Danke! Für ein VM Modul ist das natürlich nicht so prickelnd. :-(
 
Hallo,

das war die gleiche Klausur wie im Master Studiengang. Da sah das Ergebnis so aus:


MMS.jpg
 
Suzana, findest Du, dass die Note im VM Modul denn besser sein muss/sollte?

Auch im Examen gibt es ja ein paar nicht so tolle Noten...
 
Richtig. Wenn ich mir aber die Statistik von anderen EM/VM Modulen anschaue, sieht das normalerweise ein bisschen erfreulicher aus. Das spricht also dafür, dass entweder der SV verwirrend war, oder das es nicht den Inhalt des Modults entsprach. Dass die Studenten unvorbereitet erschien hätten, kann ich mir nicht vorstellen. Da ich bald dieses Modul auch belege, freue mich natürlich nicht darüber. Aber an sich ist es eine normale Statistik, da hast du natürlich Recht.
 
Mag jemand, der die Klausur bestanden hat, seine Lösungsskizze zu der Klausur posten? Ich habe die Klausur leider nicht bestanden :-(, wobei Strafrecht bis jetzt eine sichere Bank bei mir war. Grüble die ganze Zeit darüber nach, wo bei mir der Fehler liegen könnte.:confused:
Vielen lieben Dank! :-)
 
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