Kurze Zusammenfassung:
1. Es war die Frage, ob die IHK-Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Beitragspflicht die Berufsfreiheit eines in Deutschland lebenden französischen Herrn verletzt, der in Deutschland einen Onlineversandhandel betreibt. (Es sollte nur Art. 12 I GG geprüft werden, ggf. Hilfsgutachterlich. Andere Grundrechte waren nicht zu prüfen.)
2. Eine franzsösische GmbH (SARL) wurde in Frankreich gegründet und errichtet in Deutschland eine Produktionsstätte und einen Onlineversandhandel. Es war zu prüfen, ob die IHK-Pflichtmitgliedschaft und die Beitragspflicht gegen Grundfreiheiten verstößt. (es war also die Niederlassungsfreiheit zu prüfen).
1. Es war die Frage, ob die IHK-Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Beitragspflicht die Berufsfreiheit eines in Deutschland lebenden französischen Herrn verletzt, der in Deutschland einen Onlineversandhandel betreibt. (Es sollte nur Art. 12 I GG geprüft werden, ggf. Hilfsgutachterlich. Andere Grundrechte waren nicht zu prüfen.)
2. Eine franzsösische GmbH (SARL) wurde in Frankreich gegründet und errichtet in Deutschland eine Produktionsstätte und einen Onlineversandhandel. Es war zu prüfen, ob die IHK-Pflichtmitgliedschaft und die Beitragspflicht gegen Grundfreiheiten verstößt. (es war also die Niederlassungsfreiheit zu prüfen).