Klausuraufgaben Klausur SS 2020

Ich hab schon gar keine Worte mehr. 10 Wochen sind’s jetzt schon....
Ich warte seit 10.09.2020 auf die Ergebnisse meiner Schwerpunktklausur, welche maximal 5 Leute mitgeschrieben haben, wenn überhaupt....
 
Weiß jemand wie es sich verhält für die Prüfungen im SS2020? Falls man die mitgeschrieben hat, gilt hier noch der Corona Bonus?
Dürfte man sich jetzt noch für ein anderes Fach entscheiden? Ich finde es auch sau blöd, da jetzt die Nachbelegungsfrist geendet hat, kann man überhaupt nicht mehr switchen dieses Semester.
 
Weiß jemand wie es sich verhält für die Prüfungen im SS2020? Falls man die mitgeschrieben hat, gilt hier noch der Corona Bonus?
Dürfte man sich jetzt noch für ein anderes Fach entscheiden? Ich finde es auch sau blöd, da jetzt die Nachbelegungsfrist geendet hat, kann man überhaupt nicht mehr switchen dieses Semester.
Was ist der Corona Bonus, wenn ich fragen darf?
 
Bitte guckt doch mal hier rein


Da steht in § 7 Abs.4

(4) Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen. Der Rücktritt von einer Prüfung ist bis zu ihrem Beginn zulässig; das Versäumnis einer Prüfung ist unschädlich. Soweit Prüfungsordnungen die Teilnahme an einer Prüfung zu Zwecken der Notenverbesserung vorsehen und soweit Studierende im Sommersemester 2020 an einer derartigen Prüfung teilnehmen, gilt auf Antrag der oder des Studierenden diese Prüfung als nicht unternommen; gilt die Prüfung nach Maßgabe des Halbsatzes 1 als nicht unternommen, ist die oder der Studierende hinsichtlich der Berechtigung des Antritts zu einer Prüfung zu Zwecken der Notenverbesserung so gestellt, als ob das Sommersemester 2020 nicht stattgefunden hätte. Die Sätze 1 bis 3 gelten vorbehaltlich anderer Regelungen des Rektorates. Für Prüfungsleistungen innerhalb der juristischen universitären Schwerpunktbereichsprüfung gelten die Sätze 1 bis 3 nur nach Maßgabe der Prüfungsordnung oder von Regelungen des Rektorats; diese bedürfen der Zustimmung des für die Justiz zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium.

Auch an der FernUni Hagen gilt diese Regelung des § 7 Abs. 4 S.1. Hab selbst beim PA angerufen und es wurde mir so bestätigt.
 
Und wie kann es sein, dass das Mastermodul schon korrigiert ist und EM Grundlagen nicht, was nur halb soviel Korrekturaufwand ist?
Aus gleichem Grund, warum ich über 10 Wochen auf Ergebnisse meine Schwerpunktklausur warten muss...
 
Hallo, hat sich jemand schon die Korrektur angesehen? Ich finde diese wenig nachvollziehbar. Ein paar Anmerkungen und Rechtschreibkorrekuren und anschließend einen Punktestand mit Unterschrift des Korrektors.
 
Hallo, hat sich jemand schon die Korrektur angesehen? Ich finde diese wenig nachvollziehbar. Ein paar Anmerkungen und Rechtschreibkorrekuren und anschließend einen Punktestand mit Unterschrift des Korrektors.
Ja, für mich ergibt sich daraus leider auch nicht so viel. Weiß im Großen und Ganzen nicht so wirklich, was ich falsch gemacht habe, außer, dass es scheinbar zu wenig war.
 
Ja, die kommen - kann aber bis zu drei Wochen dauern ...
Bei den nichtbestandenen steht ausdrücklich drin, dass "gemäß § sowieso" dieser Versuch als nicht unternommen gilt.
 
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