Sonstiges Klausur SS 2020

Mir scheint, als käme bei Kubis in den letzten Klausuren gern ZPO II und eher nicht ZPO I, stimmts das?

Ja das habe ich auch schon gehört. Außerdem soll Kubis auch gerne andere Rechtsgebiete abfragen, teilweise sogar darauf den Schwerpunkt legen, während ZPO nur als Einstieg und Aufhänger dient. Sprich in der Begründetheit einer Klage ist dann Mietrecht oder Sachenrecht zu prüfen... Der Prinz hingegen bleibt größtenteils beim ZPO-Stoff. Ich vermute daher kommt es auch, dass die Durchfallquoten bei Kubis im Schnitt seit Jahren locker doppelt so hoch sind wie beim Prinzen.
Da man aber wegen Corona in dem Semester ja keinen Fehlversuch sich einfangen kann, schreibe ich die Klausur auf jeden Fall mit. Man hat ja nix zu verlieren...
 
Freunde der Nacht, ich weiß nicht, ich kriege hier gefühlt 1000 anfragen zu den aufsätzen, aber kaum einer meldet sich auf meine frage, was alles so drankommen kann, bzw zu was es gut ist eine übersicht zu machen....
irgendwie bin ich da etwas enttäuscht

eigentlich hätten wir doch alle etwas davon, wenn wir uns auf einen gemeinsamen stand bringen, oder?
am ende ist es wieder wie beim letzten mal, wo sich dann einige nach er klausur melden und schreiben wie einfach doch doch war und man es natürlich hätte wissen müssen..... ich wusste es nicht und bin noch hier und mach den kram nochmal...
also fänd ich es schön, wenn wir vielleicht dieses semester einfach mal zusammenhalten und gemeinschaftlich etwas erarbeiten... so frei nach dem motto jeder leistet einen beitrag und alle profitieren :-)
 
Freunde der Nacht, ich weiß nicht, ich kriege hier gefühlt 1000 anfragen zu den aufsätzen, aber kaum einer meldet sich auf meine frage, was alles so drankommen kann, bzw zu was es gut ist eine übersicht zu machen....
irgendwie bin ich da etwas enttäuscht

eigentlich hätten wir doch alle etwas davon, wenn wir uns auf einen gemeinsamen stand bringen, oder?
am ende ist es wieder wie beim letzten mal, wo sich dann einige nach er klausur melden und schreiben wie einfach doch doch war und man es natürlich hätte wissen müssen..... ich wusste es nicht und bin noch hier und mach den kram nochmal...
also fänd ich es schön, wenn wir vielleicht dieses semester einfach mal zusammenhalten und gemeinschaftlich etwas erarbeiten... so frei nach dem motto jeder leistet einen beitrag und alle profitieren :-)

Dem ist nichts hinzuzufügen. Leider ist es in so ziemlich allen Foren und allen Modulen so, dass es immer dieselben 4-5 Leute sind, die das Forum am Leben halten und Input geben und der Rest sich leider immer nur dann meldet, wenn er selbst eine Info, Altklausur oder einen Aufsatz braucht. Nicht umsonst ist es in den von Belgarath organisierten geschlossenen Hausarbeitsgruppen ja so, dass stetig geschaut wird, dass auch alle sich aktiv beteiligen und Leute, die nur mitlesen, irgendwann aus der Gruppe fliegen. Nur ist es eigentlich schade, dass sowas überhaupt nötig ist. Schließlich sitzen wir doch alle in einem Boot und wollen alle dasselbe: die Prüfungen gut bestehen...
 
Mein Eindruck ist auch, dass Kubis sehr viel materielles Recht abfragt, auch gerne "exotisches".

Was mir in den alten Klausuren auffällt: Ganz häufig ist schon irgendeine Art von Urteil gefallen wenn wir einsteigen. Dass einfach nur eine Klage eingereicht wird und am Sachverhalt Zulässigkeit und Begründetheit geprüft werden müssten habe ich glaube ich nur einmal gesehen.
Entweder soll ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil geprüft werden, oder es geht bereits um Probleme in der Zwangsvollstreckung.

Auch ist mein Eindruck, dass man alle Probleme zu den Themen Gerichtsstand und Partei-/Postulationsfähigkeit drauf haben muss.
 
Mir fällt noch ein:
Erinnerung nach § 766
Vollstreckungsabwehrklage nach § 767
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805
Erlass einer einstweiligen Verfügung
Meint ihr wir kriegen hier zusammen eine Liste aufgestellt mit für die es sinnvoll ist eine Übersicht zu machen?
Ich fang mal an:

Einspruch
VU
2. VU
Klageänderung
obj. Klagehäufung
Widerklage
Leistungsklage ("quasi Klage normal")
Drittwiderspruchsklage
Klage gegen Vollstreckung aus rechtskräftigem Titel nach §§826,249 BGB

mehr habe ich nicht
 
Na ja, ich finde es auch schwierig über eine Thema zu spekulierten, es kann alles dran kommen ! Daher finde ich den gemeinsam Austausch über Lernmaterial sinnvoll, aber gemeinsame Lösungen zu arbeiten schwierig ohne Sachverhalt und auch nicht Sinn von einem Studium (ist keine Gruppenarbeit). Was ich lerne würde ist Sachenrecht, dass war sehr häufig in den Kubis gefragt
 
Freunde der Nacht, ich weiß nicht, ich kriege hier gefühlt 1000 anfragen zu den aufsätzen, aber kaum einer meldet sich auf meine frage, was alles so drankommen kann, bzw zu was es gut ist eine übersicht zu machen....
irgendwie bin ich da etwas enttäuscht

eigentlich hätten wir doch alle etwas davon, wenn wir uns auf einen gemeinsamen stand bringen, oder?
am ende ist es wieder wie beim letzten mal, wo sich dann einige nach er klausur melden und schreiben wie einfach doch doch war und man es natürlich hätte wissen müssen..... ich wusste es nicht und bin noch hier und mach den kram nochmal...
also fänd ich es schön, wenn wir vielleicht dieses semester einfach mal zusammenhalten und gemeinschaftlich etwas erarbeiten... so frei nach dem motto jeder leistet einen beitrag und alle profitieren :-)

Die Liste schien mir eigentlich sehr vollständig zu sein ;-)

Unter der Prämisse, dass Kubis tatsächlich Zwangsvollstreckungsrecht liebt, wird wohl eine Drittwiderspruchsklage oder eine Vollstreckungsabwehrklage drankommen. Nach den Aufsätzen sind das auch die Klassiker in dem Bereich und sind aufgrund ihrer Natur zwangsweise mit materiellen Fragestellungen verbunden.

Ich könnte mir noch eine kleinere Fragestellung zum einstweiligen Rechtsschutz oder die anderen Teilgebiete des Zwangsvollstreckungsverfahren vorstellen. Zum Erbrechen werde ich aber Aufgaben zur Vollstreckungsabwehrklage und Drittwiderspruchsklage wiederholen. Mit dem Erkenntnisverfahren bin ich m.E. aber auch durch.
 
Die Liste schien mir eigentlich sehr vollständig zu sein ;-)

Unter der Prämisse, dass Kubis tatsächlich Zwangsvollstreckungsrecht liebt, wird wohl eine Drittwiderspruchsklage oder eine Vollstreckungsabwehrklage drankommen. Nach den Aufsätzen sind das auch die Klassiker in dem Bereich und sind aufgrund ihrer Natur zwangsweise mit materiellen Fragestellungen verbunden.

Ich könnte mir noch eine kleinere Fragestellung zum einstweiligen Rechtsschutz oder die anderen Teilgebiete des Zwangsvollstreckungsverfahren vorstellen. Zum Erbrechen werde ich aber Aufgaben zur Vollstreckungsabwehrklage und Drittwiderspruchsklage wiederholen. Mit dem Erkenntnisverfahren bin ich m.E. aber auch durch.
wurden die hier in der Gruppe aufgeführten Aufsätze explitzt im Modul erwähnt? ich bin letztes Semester leider durchgefallen und ich wusste nicht, dass ich mich als wiederholer anmelden muss. Habe deswegen keine aktuellen Informationen. Letztes Semester kam die Vollstreckungsabwehrklage dran .
 
wurden die hier in der Gruppe aufgeführten Aufsätze explitzt im Modul erwähnt? ich bin letztes Semester leider durchgefallen und ich wusste nicht, dass ich mich als wiederholer anmelden muss. Habe deswegen keine aktuellen Informationen. Letztes Semester kam die Vollstreckungsabwehrklage dran .

Nein, im Modul nicht. Ich schaue nur immer vor Klausuren nach guten Aufsätzen und bin dabei auf die in der JA gestoßen.
 
Unter der Prämisse, dass Kubis tatsächlich Zwangsvollstreckungsrecht liebt, wird wohl eine Drittwiderspruchsklage oder eine Vollstreckungsabwehrklage drankommen. Nach den Aufsätzen sind das auch die Klassiker in dem Bereich und sind aufgrund ihrer Natur zwangsweise mit materiellen Fragestellungen verbunden.

Ich könnte mir noch eine kleinere Fragestellung zum einstweiligen Rechtsschutz oder die anderen Teilgebiete des Zwangsvollstreckungsverfahren vorstellen. Zum Erbrechen werde ich aber Aufgaben zur Vollstreckungsabwehrklage und Drittwiderspruchsklage wiederholen. Mit dem Erkenntnisverfahren bin ich m.E. aber auch durch.

Vollstreckungsabwehrklage kam schon im WS (LS Prinz) dran. Falls der LS Kubis die Klausuren des LS Prinz kennt, vielleicht eher Drittwiderspruchsklage. Btw, ich hatte hauptsächlich ZPO I gelernt, weil beim LS Prinz meistens ZPO I geprüft wird und es wurde dann ZPO II...
 
Ich hab mir gedacht, dass wir vielleicht die Folien zu den KLausurbesprechungen abtippen und hier vielleicht jeder eine reinstellt. So haben nicht alle die Arbeit und können sie mit eigenen Stichworten ergänzen.
Vielleicht macht ja noch jemand mit, fänd ich super!
 

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  • Klausur SS 2014.docx
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Lösungsskizze KLausur 2016

Vielleicht findet sich ja jemand für die anderen drei, der sie hier teilt oder mir vielleicht schickt. das wär super
 

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  • SS 2016.docx
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Danke für den tollen Austausch, Infos zur Klausurlösung aus SS 17 anbei
 

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  • Lösungsvorschlag mit Hinweisen 24112017.pdf
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  • BGB IV_Klausur_SV_SS 2017.pdf
    112,5 KB · Aufrufe: 50
Im SS2019 waren glaube ich die Drittwiderspruchsklage und die Klage auf vorzugsweise Befriedigung Thema. Dazu gab es
dann wohl noch eine Wissens-Frage.
Ich schaue mir daher die Prüfungsschemata und Falllösungen an. Gedanken, welcher Lehrstuhl die Prüfung stellt,
habe ich mir bisher eigentlich nicht gemacht...
 
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