Hat noch irgendjemand Mastermodul RG geschrieben? 😅
Wie kamst du sonst zurecht? Habe auch Strafrecht und Verfassungsrecht genommen und hatte am Ende echt Probleme mit der Zeit, wenn man bedenkt, dass man mit den ganzen Anhängen arbeiten musste…
Strafrecht ging noch fand ich wobei mir echt manchmal nicht klar war, was sie hören wollen. Da kann man sich ja dumm und dämlich schreiben teilweise.. Bei Verfassungsrecht hatte ich echt Probleme die Verfassung zu interpretieren und die föderalistischen Elemente herauszusuchen. Habe im Endeffekt vielleicht 3 oder 4 gefunden, die dann entkräftet und bin so zur Unvollständigkeit gelangt. Beim Vergleich mit dem Grundrecht habe ich nur einen Vergleich weil es zeitlich knapp wurde. Gleiches bei der zweiten Frage. Die Weimarer Reichsverfassung am Ende war meiner Ansicht nach unnötig und viel zu viel. Komme auf 6 Seiten aber habe auch vergessen einen Rand einzustellen.
Bin echt mal gespannt wie die Bewertung abläuft, habe echt keine Lust das Ganze nochmal zu schreiben…
Ich bin eigentlich recht gut mit der Zeit zurecht gekommen. Die erste Frage zu den Allierten war recht überschaubar. Ich bin auf die Gesetze zu sprechen gekommen, die außer Kraft gesetzt wurden, das gesunde Volksempfinden und das Analogiegebot wurden abgeschafft. Strafen wurden auf den Stand vor 1933 gesetzt und Urteile wurden revidiert bzw. aufgehoben. Mehr wusste ich zu dieser Frage nicht. Die Nazi-Richter wurden erstmal verjagt und die Gerichte geschlossen. Dann sind die Allierten aber doch auf die Idee gekommen, dass man so die Ordnung im land nicht gewährleisten kann, da die Kriminalität verständlicherweise hoch war. Drum haben sie Pensionäre zurückgeholt und unbelastete juristen eingestellt. das hat nicht gereicht, drum haben sie auf Juristen zurückgegriffen, die erst nach 1937 Mitglieder der NSDAP wurden. Die Entnazifizierung war ein Witz in den Westzonen im Gegensatz zur Sowjetzone, drum kamen alle in den Westen :)
Die DDR war vergleichbar mit Nazi-Deutschland: Schauprozesse, Enteignungen, Verfolgung bestimmter Gruppen, Zwangsadoptionen.
Das Strafrecht musste nach der Wiederverinigung auch auf die DDR ausgeweitet werden. Dort fehlten Juristen, die sich auskennen. Darum wurden aus dem Westen welche hingeschickt. Das führte dazu, dass dann im Westen Juristen fehlten. Darum hat man die Größe der Spruchkorpora reduziert. Es wurde auch das Recht angeglichen. Homosexuelle Handlungen wurden in der BRD nicht mehr strafrechtlich verfolgt, was bereits in der DDR gesetzlich geregelt war. Bei dem recht auf Abtreibung tickten beide Staaten unterschiedlich. Es hat bis 1992 bzw. später gedauert bis man eine einheitliche Lösung gefunden hat, denn das BVerfG hat die Lösung von 1992 nicht so geil gefunden.
In VerfR habe ich mich nicht um die 105 Seiten bemüht. Hätte ich das gemacht, hätte ich keinen Punkt bekommen. Das Reich war unvollkommen, den es fehlte an einheitlichem Recht (Schuld- und Handelsrecht); das Gewicht Preußens im Bundesrat entsprach nicht seiner Größe und Preußen hatte eigene Regelungen in Bezug auf das Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus. Im nächten Schritt hab ich den Aufbau des Staates erklärt - wer was darf und wem untersteht. Einen Vergleich zum Grundgesetz 1949 hab ich gemacht. Dadurch hat man versucht Fehler zu vermeiden. Die 5%-Hürde ist jetzt nicht super demokratisch, aber das kleinere Übel, um das Land nicht ins Chaos zu stürzen.
In der Bay. Verfassung habe ich eine Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gesehen. Hier wurden aber auch Elemente des heutigen Verwaltungsrechts integriert. Drum ist die regelung umfassender. Heute dürfen sich Staatsorgane nicht an das BVerfG wenden, was 1818 dann möglich war. Extra Gericht gab es nicht. Es waren die Ständeversammlungen, die über Zulässigeit und Begründetheit entschieden und dies dann dem König weitergaben.
Der Unterschied zu der Weimarer Verfassung war, dass nach der Weimarer nur staatliche Organe so eine Beschwerde bemühen durften.
Krass, ich mach mir Angst selber gerade :)