Klausurbesprechung Klausur SS 2021

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Würde gerne mal in die Runde fragen, wie andere so die Klausur heute empfunden haben? Ich fand das war ne ganz schöne Hausnummer 😅
 
Aber hallo.. das war echt Hammer...:panik:
Ich wollte die Klausur schön ausdrucken und mein Drucker hörte gar nicht mehr auf zu drucken.. da hab ich erstmal bemerkt, dass es 105 (!!) Seiten waren.. Was sollte das denn?
Für welche Klausur hast du dich entschieden?
 
Aber hallo.. das war echt Hammer...:panik:
Ich wollte die Klausur schön ausdrucken und mein Drucker hörte gar nicht mehr auf zu drucken.. da hab ich erstmal bemerkt, dass es 105 (!!) Seiten waren.. Was sollte das denn?
Für welche Klausur hast du dich entschieden?
ich habe auch die EM Grundlagen Klausur geschrieben und habe mich für Strafrecht entschieden. Ich bin mir unsicher ob es reichen wird, habe nur 4 Seiten voll bekommen.
 
Ich habe Privatrechtsgeschichte „versucht“ und bin auch nur auf 4 Seiten gekommen…
Bin sehr gespannt , ob’s gereicht hat ..
 
Ja das gleiche hier. Fand ich schon echt heftig. Das war ein halbes Buch..
Hast du Mastermodul Rechtsgeschichte geschrieben oder EM Grundlagen? Die Klausuren waren ähnlich habe ich gehört. Ich habe Master Rechtsgeschichte geschrieben - 5 Stunden und es mussten zwei Themen bearbeitet werden.
 
Oh Gott.. 5 Stunden? Ich habe EM Grundlagen geschrieben. Wir konnten aus den 3 Bereichen eine Klausur auswählen.
 
Habe auch EM Grundlagen geschrieben- aus 3 Themen konnte man einen Bereich auswählen. Hab Strafrechtsgeschichte genommen- glaube nicht, dass die Seitenanzahl maßgeblich ist. Hab "nur" 2 Seiten geschrieben.
 
Habe auch EM Grundlagen geschrieben- aus 3 Themen konnte man einen Bereich auswählen. Hab Strafrechtsgeschichte genommen- glaube nicht, dass die Seitenanzahl maßgeblich ist. Hab "nur" 2 Seiten geschrieben.
Habe ebenfalls nur 2 Seiten, war allerdings etwas überrascht und konnte gar nicht glauben, dass es nur die eine Aufgabe gab 😳
 
Hallo zusammen, ich hab das MM geschrieben. Strafrecht fand ich an sich am angenehmsten - darum habe ich es bearbeitet (Probleme vor denen die Allierten nach der Kapitulation Deutschlands standen; was ist mit den Nazi-Juristen passiert, Unrecht in der DDR und Auswirkung der Wiedervereinigung auf das Strafrecht).
Als habe ich zunächst überlegt Privatrecht zu nehmen, hab aber nicht verstanden, worauf der Klausursteller hinauswollte. Darum habe ich Verfassungsrecht genommen (stimmt es, dass das Deutsche Reich unvollständiger Bundesstaat ist; Organe des Reichs im Vergleich zum Grundgesetz; Frage zwei betraf einen Abdruck aus der Bayerischen Verfassung 1818 mit der Frage, ob da eine Verfassungsbeschwerde zu sehen ist und wie ist es im Vergleich zur Weimarer Verfassung).
Ich fand die Klausur brutal umfangreich. Bin auf 7 Seiten gekommen, hab aber sicherlich zig Sachen übersehen. Bin gespannt auf die Bewertung. Dieses semester habe ich neben Rechtsgeschichte auch ZivR und Verfahrensrecht geschrieben. ZivR und Verfahrensrecht würde ich wiederholen, aber Rechtsgeschichte auf keinen Fall. Ich sehe da keinen Nutzen. Eine 2-stündige Klausur wie Rechtsphilo wäre vollkommen ausreichend. Man kann es sich aber nicht aussuchen :)
 
Hallo zusammen, ich hab das MM geschrieben. Strafrecht fand ich an sich am angenehmsten - darum habe ich es bearbeitet (Probleme vor denen die Allierten nach der Kapitulation Deutschlands standen; was ist mit den Nazi-Juristen passiert, Unrecht in der DDR und Auswirkung der Wiedervereinigung auf das Strafrecht).
Als habe ich zunächst überlegt Privatrecht zu nehmen, hab aber nicht verstanden, worauf der Klausursteller hinauswollte. Darum habe ich Verfassungsrecht genommen (stimmt es, dass das Deutsche Reich unvollständiger Bundesstaat ist; Organe des Reichs im Vergleich zum Grundgesetz; Frage zwei betraf einen Abdruck aus der Bayerischen Verfassung 1818 mit der Frage, ob da eine Verfassungsbeschwerde zu sehen ist und wie ist es im Vergleich zur Weimarer Verfassung).
Ich fand die Klausur brutal umfangreich. Bin auf 7 Seiten gekommen, hab aber sicherlich zig Sachen übersehen. Bin gespannt auf die Bewertung. Dieses semester habe ich neben Rechtsgeschichte auch ZivR und Verfahrensrecht geschrieben. ZivR und Verfahrensrecht würde ich wiederholen, aber Rechtsgeschichte auf keinen Fall. Ich sehe da keinen Nutzen. Eine 2-stündige Klausur wie Rechtsphilo wäre vollkommen ausreichend. Man kann es sich aber nicht aussuchen :)
in der EM Grundlagen Klausur war bei Strafrecht ein Vergleich von Feuerbachs und von Liszt Grundauffassungen gefordert.
 
Ich habe auch EM Grundlagen geschrieben und Strafrechtsgeschichte genommen, bin ebenfalls auf 4 Seiten gekommen. Bin sehr gespannt, wie das bewertet wird. Bei uns sind es aber auch nur 5 ECTS.
 
Hat noch irgendjemand Mastermodul RG geschrieben? 😅
Hallo zusammen, ich hab das MM geschrieben. Strafrecht fand ich an sich am angenehmsten - darum habe ich es bearbeitet (Probleme vor denen die Allierten nach der Kapitulation Deutschlands standen; was ist mit den Nazi-Juristen passiert, Unrecht in der DDR und Auswirkung der Wiedervereinigung auf das Strafrecht).
Als habe ich zunächst überlegt Privatrecht zu nehmen, hab aber nicht verstanden, worauf der Klausursteller hinauswollte. Darum habe ich Verfassungsrecht genommen (stimmt es, dass das Deutsche Reich unvollständiger Bundesstaat ist; Organe des Reichs im Vergleich zum Grundgesetz; Frage zwei betraf einen Abdruck aus der Bayerischen Verfassung 1818 mit der Frage, ob da eine Verfassungsbeschwerde zu sehen ist und wie ist es im Vergleich zur Weimarer Verfassung).
Ich fand die Klausur brutal umfangreich. Bin auf 7 Seiten gekommen, hab aber sicherlich zig Sachen übersehen. Bin gespannt auf die Bewertung. Dieses semester habe ich neben Rechtsgeschichte auch ZivR und Verfahrensrecht geschrieben. ZivR und Verfahrensrecht würde ich wiederholen, aber Rechtsgeschichte auf keinen Fall. Ich sehe da keinen Nutzen. Eine 2-stündige Klausur wie Rechtsphilo wäre vollkommen ausreichend. Man kann es sich aber nicht aussuchen :)
Wie kamst du sonst zurecht? Habe auch Strafrecht und Verfassungsrecht genommen und hatte am Ende echt Probleme mit der Zeit, wenn man bedenkt, dass man mit den ganzen Anhängen arbeiten musste…
Strafrecht ging noch fand ich wobei mir echt manchmal nicht klar war, was sie hören wollen. Da kann man sich ja dumm und dämlich schreiben teilweise.. Bei Verfassungsrecht hatte ich echt Probleme die Verfassung zu interpretieren und die föderalistischen Elemente herauszusuchen. Habe im Endeffekt vielleicht 3 oder 4 gefunden, die dann entkräftet und bin so zur Unvollständigkeit gelangt. Beim Vergleich mit dem Grundrecht habe ich nur einen Vergleich weil es zeitlich knapp wurde. Gleiches bei der zweiten Frage. Die Weimarer Reichsverfassung am Ende war meiner Ansicht nach unnötig und viel zu viel. Komme auf 6 Seiten aber habe auch vergessen einen Rand einzustellen.
Bin echt mal gespannt wie die Bewertung abläuft, habe echt keine Lust das Ganze nochmal zu schreiben…
 
Hat noch irgendjemand Mastermodul RG geschrieben? 😅

Wie kamst du sonst zurecht? Habe auch Strafrecht und Verfassungsrecht genommen und hatte am Ende echt Probleme mit der Zeit, wenn man bedenkt, dass man mit den ganzen Anhängen arbeiten musste…
Strafrecht ging noch fand ich wobei mir echt manchmal nicht klar war, was sie hören wollen. Da kann man sich ja dumm und dämlich schreiben teilweise.. Bei Verfassungsrecht hatte ich echt Probleme die Verfassung zu interpretieren und die föderalistischen Elemente herauszusuchen. Habe im Endeffekt vielleicht 3 oder 4 gefunden, die dann entkräftet und bin so zur Unvollständigkeit gelangt. Beim Vergleich mit dem Grundrecht habe ich nur einen Vergleich weil es zeitlich knapp wurde. Gleiches bei der zweiten Frage. Die Weimarer Reichsverfassung am Ende war meiner Ansicht nach unnötig und viel zu viel. Komme auf 6 Seiten aber habe auch vergessen einen Rand einzustellen.
Bin echt mal gespannt wie die Bewertung abläuft, habe echt keine Lust das Ganze nochmal zu schreiben…
Ich bin eigentlich recht gut mit der Zeit zurecht gekommen. Die erste Frage zu den Allierten war recht überschaubar. Ich bin auf die Gesetze zu sprechen gekommen, die außer Kraft gesetzt wurden, das gesunde Volksempfinden und das Analogiegebot wurden abgeschafft. Strafen wurden auf den Stand vor 1933 gesetzt und Urteile wurden revidiert bzw. aufgehoben. Mehr wusste ich zu dieser Frage nicht. Die Nazi-Richter wurden erstmal verjagt und die Gerichte geschlossen. Dann sind die Allierten aber doch auf die Idee gekommen, dass man so die Ordnung im land nicht gewährleisten kann, da die Kriminalität verständlicherweise hoch war. Drum haben sie Pensionäre zurückgeholt und unbelastete juristen eingestellt. das hat nicht gereicht, drum haben sie auf Juristen zurückgegriffen, die erst nach 1937 Mitglieder der NSDAP wurden. Die Entnazifizierung war ein Witz in den Westzonen im Gegensatz zur Sowjetzone, drum kamen alle in den Westen :)
Die DDR war vergleichbar mit Nazi-Deutschland: Schauprozesse, Enteignungen, Verfolgung bestimmter Gruppen, Zwangsadoptionen.
Das Strafrecht musste nach der Wiederverinigung auch auf die DDR ausgeweitet werden. Dort fehlten Juristen, die sich auskennen. Darum wurden aus dem Westen welche hingeschickt. Das führte dazu, dass dann im Westen Juristen fehlten. Darum hat man die Größe der Spruchkorpora reduziert. Es wurde auch das Recht angeglichen. Homosexuelle Handlungen wurden in der BRD nicht mehr strafrechtlich verfolgt, was bereits in der DDR gesetzlich geregelt war. Bei dem recht auf Abtreibung tickten beide Staaten unterschiedlich. Es hat bis 1992 bzw. später gedauert bis man eine einheitliche Lösung gefunden hat, denn das BVerfG hat die Lösung von 1992 nicht so geil gefunden.

In VerfR habe ich mich nicht um die 105 Seiten bemüht. Hätte ich das gemacht, hätte ich keinen Punkt bekommen. Das Reich war unvollkommen, den es fehlte an einheitlichem Recht (Schuld- und Handelsrecht); das Gewicht Preußens im Bundesrat entsprach nicht seiner Größe und Preußen hatte eigene Regelungen in Bezug auf das Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus. Im nächten Schritt hab ich den Aufbau des Staates erklärt - wer was darf und wem untersteht. Einen Vergleich zum Grundgesetz 1949 hab ich gemacht. Dadurch hat man versucht Fehler zu vermeiden. Die 5%-Hürde ist jetzt nicht super demokratisch, aber das kleinere Übel, um das Land nicht ins Chaos zu stürzen.
In der Bay. Verfassung habe ich eine Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gesehen. Hier wurden aber auch Elemente des heutigen Verwaltungsrechts integriert. Drum ist die regelung umfassender. Heute dürfen sich Staatsorgane nicht an das BVerfG wenden, was 1818 dann möglich war. Extra Gericht gab es nicht. Es waren die Ständeversammlungen, die über Zulässigeit und Begründetheit entschieden und dies dann dem König weitergaben.
Der Unterschied zu der Weimarer Verfassung war, dass nach der Weimarer nur staatliche Organe so eine Beschwerde bemühen durften.

Krass, ich mach mir Angst selber gerade :)
 
Hallo liebe Leidensgenossen, hätte jmd die Angabe der letzten Klausur, oder vl sogar eine Sammlung von Altklausuren? ich wäre wirklich sehr dankbar und freue mich über Nachricht!
 
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