Klausuraufgaben Klausur SS 2022

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Hallo zusammen, ich würde mich freuen, wenn sich andere Mitstreiter melden und wir uns über die bevorstehende Klausur austauschen können :-)
 
Hi,

ich bin auch mit dabei. Weißt du schon, wie du das Modul bearbeiten wirst? Bzw. hast du dir einen Plan gemacht?
 
Dieses Semester dürfte der Schwerpunkt wieder auf Verwaltungsprozessrecht liegen, die Klausur wird dann von Prof. Edenharter gestellt.
Ich habe also mit den Skripten im Verwaltungsprozessrecht angefangen. Selten habe ich so gut geschriebene Skripte gelesen. Ich mag persönlich Verwaltungs(prozess)recht und trotz guter Vorkenntnisse, gab es bereits paar Sachen, die mir erst jetzt so richtig klar geworden sind. Also sind die Skripte eine absolute Leseempfehlung.
Dann werde ich auf jeden Fall auch die Skripte im ZPO und StPO lesen... Früher gab es ja nur Multiple Choice Aufgaben in den zwei "Nebengebieten", in den letzten Semestern gab es auch teilweise kleinere Fälle... Also weiß ich auch nicht ganz so recht, wie ich mich darauf vorbereiten soll...

Da es sich ja um eine Verfahrensklausur handelt, dürfte der Schwerpunkt ja nicht auf das Besondere Verwaltungsrecht liegen... In den Skripten wird grundsätzlich das Hinzuziehen von Fallbüchern jeweils in Polizei- und Ordnungsrecht, Bau- und Kommunalrecht empfohlen. Die letzte Klausur hatte thematisch aber mit Corona zu tun (Normenkontrolle). Also kann ich mir vorstellen, dass ein "aktuelles" Thema dran kommt, diese sind auch im Skript aufgezählt.
 
Das könnte daran liegen, dass die Skripte, letztlich, soweit ich weiss, dem Lehrbuch entsprechen, von Hufen, oder ? Müsste vorne drauf stehen :), bei mir war das damals so, war glaub ich das Buch aus der Grundrisse des Rechts-Reihe.

Über die Online-Datenbank, bekommst du Zugriff auf s Lehrbuch :) Lehrbücher bekommen aufgrund des besseren Verständnis immer eine Leseempfehlung. Schau s dir mal an.

LG
 
Hallo :) Ich steige in die Bearbeitung dieses Moduls jetzt auch noch ein. Sollte es eine WA-Gruppe geben, würde ich mich freuen, wenn mich jemand kontaktiert und hinzufügt. Vielen lieben Dank!
 
Dieses Semester dürfte der Schwerpunkt wieder auf Verwaltungsprozessrecht liegen, die Klausur wird dann von Prof. Edenharter gestellt.
Ich habe also mit den Skripten im Verwaltungsprozessrecht angefangen. Selten habe ich so gut geschriebene Skripte gelesen. Ich mag persönlich Verwaltungs(prozess)recht und trotz guter Vorkenntnisse, gab es bereits paar Sachen, die mir erst jetzt so richtig klar geworden sind. Also sind die Skripte eine absolute Leseempfehlung.
Dann werde ich auf jeden Fall auch die Skripte im ZPO und StPO lesen... Früher gab es ja nur Multiple Choice Aufgaben in den zwei "Nebengebieten", in den letzten Semestern gab es auch teilweise kleinere Fälle... Also weiß ich auch nicht ganz so recht, wie ich mich darauf vorbereiten soll...

Da es sich ja um eine Verfahrensklausur handelt, dürfte der Schwerpunkt ja nicht auf das Besondere Verwaltungsrecht liegen... In den Skripten wird grundsätzlich das Hinzuziehen von Fallbüchern jeweils in Polizei- und Ordnungsrecht, Bau- und Kommunalrecht empfohlen. Die letzte Klausur hatte thematisch aber mit Corona zu tun (Normenkontrolle). Also kann ich mir vorstellen, dass ein "aktuelles" Thema dran kommt, diese sind auch im Skript aufgezählt.
Wie genau kommst du darauf, dass das der Schwerpunkt ist? Gibt es hier ein bestimmtes Muster?
 
Die Ergebnisse sind endlich da :) Somit ist die letzte Klausur bestanden :)))
 
Ein ganz heißes Eisen sind im Moment das neue VersG NRW, auch wenn das superduper geniale Skript das noch nicht kennt und auch der nun zulässige Normenkontrollantrag, der aufgrund § 109a JustG NRW nun auch für untergesetzliche Landesnormen außerhalb BauGB zulässig ist (auch das steht nicht im Skript, in dem super Skript steht, NRW hat noch keinen Gebrauch gemacht).

Nun wie auch immer. Wie könnte man das nun beides in Einklang bringen? Das VersG NRW ist nunmal keine untergesetzliche Landesnorm, sondern ein Parlamentsgesetz. Auch das IfSG ist ein Parlamentsgesetz, aber die Examensrelevanz drängt sich auf. Untergesetzliche Normen sind jedoch die Corona-VO, die das VersG NRW einschränken wollen (wollten).

Hat jemand super Ideen? Ich glaube nicht, dass dieses Mal Kopftuch und Burkini drankommt.
 
Huhu, ich bin auch dabei..
Bin in meiner Vorbereitung leider noch nicht so weit, wie ich gerne wäre..

Freue mich auch auf Austausch!
Liebe Grüße
 
Hey Leute,
denkt ihr nicht auch, dass die Favoriten hier eine allg. LK und der 123 VwGO sind?
Die bearbeiteten Altklausuren haben jetzt nur diese beiden zum Thema!
Ich werde hier wohl den Schwerpunkt setzen, ohne die restlichen Klagearten zu vernachlässigen.

Was meint ihr?
 
Hey Leute,
denkt ihr nicht auch, dass die Favoriten hier eine allg. LK und der 123 VwGO sind?
Die bearbeiteten Altklausuren haben jetzt nur diese beiden zum Thema!
Ich werde hier wohl den Schwerpunkt setzen, ohne die restlichen Klagearten zu vernachlässigen.

Was meint ihr?
Hallo, wo findest du altklausuren?
 
Ein ganz heißes Eisen sind im Moment das neue VersG NRW, auch wenn das superduper geniale Skript das noch nicht kennt und auch der nun zulässige Normenkontrollantrag, der aufgrund § 109a JustG NRW nun auch für untergesetzliche Landesnormen außerhalb BauGB zulässig ist (auch das steht nicht im Skript, in dem super Skript steht, NRW hat noch keinen Gebrauch gemacht).

Nun wie auch immer. Wie könnte man das nun beides in Einklang bringen? Das VersG NRW ist nunmal keine untergesetzliche Landesnorm, sondern ein Parlamentsgesetz. Auch das IfSG ist ein Parlamentsgesetz, aber die Examensrelevanz drängt sich auf. Untergesetzliche Normen sind jedoch die Corona-VO, die das VersG NRW einschränken wollen (wollten).

Hat jemand super Ideen? Ich glaube nicht, dass dieses Mal Kopftuch und Burkini drankommt.

Vielleicht ist ja in dem Zusammenhang § 19 I 2 VersG NRW interessant, weil es die einzige Stelle im Gesetz ist, wo das Wort Verordnung auftaucht (danke liebe Suchfunktion Strg+F, das kann der Rehborn leider nicht). Könnte ja sein, dass wir die Gültigkeit einer VO prüfen müssen (§ 47 VwGO), die es Naziaufmärschen verbietet, vor einem Judendenkmal zu demonstrieren oder sowas ähnliches.

GV. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 1 vom 6.1.2022 Seite 1 bis 22 | RECHT.NRW.DE

Aber, was ich mich dann frage und ich stelle die Frage mal an alle, das fand ich schon immer irgendwie schwer:

Wer ist die "zuständige Behörde" nach § 19 I1 VersG NRW???

Nach § 32 VersG NRW die Kreispolizeibehörde, in deren Bezirk die Versammlung stattfindet.

Welche Kreispolizeibehörde wäre das z.B. für die Stadt Hagen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht ist ja in dem Zusammenhang § 19 I 2 VersG NRW interessant, weil es die einzige Stelle im Gesetz ist, wo das Wort Verordnung auftaucht (danke liebe Suchfunktion Strg+F, das kann der Rehborn leider nicht). Könnte ja sein, dass wir die Gültigkeit einer VO prüfen müssen (§ 47 VwGO), die es Naziaufmärschen verbietet, vor einem Judendenkmal zu demonstrieren oder sowas ähnliches.

GV. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 1 vom 6.1.2022 Seite 1 bis 22 | RECHT.NRW.DE

Aber, was ich mich dann frage und ich stelle die Frage mal an alle, das fand ich schon immer irgendwie schwer:

Wer ist die "zuständige Behörde" nach § 19 I1 VersG NRW???

Nach § 32 VersG NRW die Kreispolizeibehörde, in deren Bezirk die Versammlung stattfindet.

Welche Kreispolizeibehörde wäre das z.B. für die Stadt Hagen?

Das wäre wohl das Polizeipräsidium Hagen:


Ich sollte vielleicht erst suchen und dann fragen. ;-)
 
Ich bin kurz vor Schluss irgendwie rausgeflogen... dann wollte ich die Lösung hochladen und es ging nicht. Dann habe ich sie an diese E-Mail-Adresse geschickt, die für Notfälle angegeben ist in der Hoffnung, dass sie sie berücksichtigen. :down:
Insgesamt war ich total überfordert mit diesem Fall.. so viel gelernt und dann so was... ich konnte mich ewig überhaupt nicht entscheiden A) getrennt prüfen oder zusammen 2) Welche Rechtsbehelfe denn dann eigentlich und 3) was ist mit den materiellen Problemen!?

Im Vergleich dazu fand ich die Klausur vom März 21 deutlich einfacher.
 
Ich bin kurz vor Schluss irgendwie rausgeflogen... dann wollte ich die Lösung hochladen und es ging nicht. Dann habe ich sie an diese E-Mail-Adresse geschickt, die für Notfälle angegeben ist in der Hoffnung, dass sie sie berücksichtigen. :down:
Insgesamt war ich total überfordert mit diesem Fall.. so viel gelernt und dann so was... ich konnte mich ewig überhaupt nicht entscheiden A) getrennt prüfen oder zusammen 2) Welche Rechtsbehelfe denn dann eigentlich und 3) was ist mit den materiellen Problemen!?

Im Vergleich dazu fand ich die Klausur vom März 21 deutlich einfacher.
was kam denn dran ?
 
Rechtsbehelf gegen Auflösungsverfügung: Fortsetzungsfeststellungsklage, da erledigter VA.
Rechtsbehelf gegen Wegtragen: nach Diskussion, ob VA (wie früher) oder neuerdings bloßer Realakt für RA entschieden -> allgemeine Feststellungsklage, auch da erledigt.

Was denkt ihr Kollegen?
 
Ich denke, dass der erste Rechtsbehelf nicht gegen die Versammlungsauflösung war, sondern gegen den Platzverweis. Das ist ein Unterschied.
 
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