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So wie ich das verstehe, es werden zusätzlich zu dem Fall Multiple Choice Fragen zu VwGO und StPO gestellt.Hallo, hat jemand die aktuelle Skripten aus dem SS 2023 ? Fall ja, ist da schon die Stoffeingrenzung für die Klausur drin? Oder komme überhaupt eine Eingrenzung?
Vielen dank im Voraus für Deine Bemühungen!!!
Hallo, ich kann zwar keine Antworten auf Ihre Fragen geben. Ich möchte sehr gerne wissen, ob und wie die Überwachung der Klausur stattgefunden hat? Danke.Hallo zusammen, was habt Ihr bei der Frage 4 im Zivilrechtlichen teil geschrieben?
Ich meine Bei der Frage: Was kann U hiergegen unternehmen, wenn das Mobiltelefon bereits versteigert und der Erlös an F ausgekehrt wurde? Ich habe Drittwiderspruchklage, Volstreckungserinnerung, und Vollstreckungsabwehrklage kurz angesprochen und habe gesagt, dass wegen fehlendem Rechtschutzbedürfnis keine der Klagen einschlägig ist. Entsprechend kann U nichts unternehmen. Jetzt denke ich man hätte vielleicht 812 BGB prüfen müssen mit dem ganzen PfändungstheorienEs wäre echt lieb, wenn jemand kurz Bescheid gibt was habt Ihr geschrieben. Lieben Dank im Voraus!
Ja, es hat statt gefunden. Ein mal ausführlich, d.h Ausweiskontrolle etc. hat man alle kontrolliert und dann so zu sagen per "Zufall". Das Zoom-Fenster war immer geöffnet.Hallo, ich kann zwar keine Antworten auf Ihre Fragen geben. Ich möchte sehr gerne wissen, ob und wie die Überwachung der Klausur stattgefunden hat? Danke.
Ja, es hat statt gefunden. Ein mal ausführlich, d.h Ausweiskontrolle etc. hat man alle kontrolliert und dann so zu sagen per "Zufall". Das Zoom-Fenster war immer geöffnet.
So geht es mir auch. Habe es genauso und 812 BGB zwar kurz angesprochen, aber nicht durchgeprüft. Mir hat die Zeit gefehlt und ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass das so ausführlich erwartet wurde... also ich hoffe zumindestHallo zusammen, was habt Ihr bei der Frage 4 im Zivilrechtlichen teil geschrieben?
Ich meine Bei der Frage: Was kann U hiergegen unternehmen, wenn das Mobiltelefon bereits versteigert und der Erlös an F ausgekehrt wurde? Ich habe Drittwiderspruchklage, Volstreckungserinnerung, und Vollstreckungsabwehrklage kurz angesprochen und habe gesagt, dass wegen fehlendem Rechtschutzbedürfnis keine der Klagen einschlägig ist. Entsprechend kann U nichts unternehmen. Jetzt denke ich man hätte vielleicht 812 BGB prüfen müssen mit dem ganzen PfändungstheorienEs wäre echt lieb, wenn jemand kurz Bescheid gibt was habt Ihr geschrieben. Lieben Dank im Voraus!