Allgemeine Infos Klausur SS18

Heute kam endlich die Klausureinsicht und schon beim ersten Satz musste ich schon schmunzeln. Da wurde kritisiert, dass ich vertragliche Ansprüche geprüft hätte. Auch als Randnotiz stand, dass dies entbehrlich wäre. Ich hatte das geprüft und verneint. Dann bin ich direkt weiter zu den gesetzlichen Ansprüchen
Macht man das jetzt plötzlich nicht mehr?
 
Es kostet dich einfach zu viel Zeit. In dem Fall ist es entbehrlich. Du kannst höchstens sagen, dass keine vertraglichen Ansprüche ersichtlich sind. Also ein Satz mehr nicht.
 
So leid es mir für dich tut, aber auch ein Satz ist mE zu viel. Ich habe die Klausur auch mit geschrieben und es war zum einen aus dem Sachverhalt nicht indiziert vertragliche Ansprüche zu prüfen und zum anderen per Bearbeitervermerk Ansprüche aus dem BGB ausgenommen. Also zu diesem Thema würde ich mich bezüglich fehlerhafter Korrektur nicht äußern (das bestärkt den Lehrstuhl eher daran festzuhalten) sondern lieber etwas handfestes suchen, es wird vermutlich keine Punkte gekostet haben.
Um es dir plastisch vor Augen zu führen, du beginnst auch nicht mit dem IPR und fragst dich welches Recht zur Anwendung kommt. Das ist offensichtlich, daher schreibst du nichts dazu. Ebenso ist es in dem Sachverhalt offensichtlich, dass es um deliktische Ansprüche geht.
Sorry, für die schlechte Nachricht, aber damit holst du keine Punkte im Nachhinein.
lg
Sigi
 
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