Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Das klingt ja abenteuerlich! Da würde ich an deiner Stelle mal versuchen Kontakt mit dem Lehrstuhlinhaber auf zunehmen.Ich muss leider sagen, ganz furchtbarer Prüfer und willkürliche Plagiatsprüfung. Die Klausur ist ohne jegliche Korrekturanmerkung, statt dessen wurden die Definition als Plagiat beanstandet mit dem Kommentar, in einer eKlausur müsse man die Definitionen in eigenen Worten formulieren und dürfe nicht die gelernten heranziehen. Ich bin sprachlos!
Ich glaube nicht, dass das etwas bringt. Natürlich wird Stübinger hinter dem Korrektor und dem Assi am Lehrstuhl stehen. Etwas anderes kann man nicht erwarten.Das klingt ja abenteuerlich! Da würde ich an deiner Stelle mal versuchen Kontakt mit dem Lehrstuhlinhaber auf zunehmen.
Das wird leider nicht viel bringen. Die halten alle fest zusammen. Hätte ich vorher gewusst, dass Widersprüche an dieser Uni ohnehin keine Aussicht auf Erfolg haben, hätte ich mir im letzten Semester sehr viel Zeit und Nerven gespart.Das klingt ja abenteuerlich! Da würde ich an deiner Stelle mal versuchen Kontakt mit dem Lehrstuhlinhaber auf zunehmen.
Bezogen auf Widersprüche kann ich mir das auch vorstellen. Meiner Erfahrung an einer Präsenzuni zeigt aber, dass ein Gespräch durchaus helfen kann - mit einer ordentlichen Portion Glück natürlich...Das wird leider nicht viel bringen...
Das wird ja immer abenteuerlicher! Damit wäre das der vermutlich einzige Lehrstuhl an einer Jura Fak, wo es Abzüge für korrekte Definitionen gibt(Wobei lt. Lehrstuhl das Auswendiglernen von Definitionen und Meinungsstreitigkeiten auch in Präsenzklausuren zu einem Plagiat geführt hätte...)
Sag es mit eigenen Worten, jeder formuliert anders. Meine Definition würde Dir nicht helfen :) Viel Erfolg im September@hihiena: könntest Du bitte einmal eine umformulierte Def. z.B. Körperverletzung hier posten, so dass man eine Vorstellung bekommt, was der Lehrstuhl für akzeptabel und korrekt erachtet?
Dank Dir!
Hat dein Anwalt konkrete Rechtsprechung genannt? Es wäre mal interessant zu lesen, was da so vorgeht.Bei mir steht in der Klausur wörtlich, dass die Definition der Standarddefinition entspricht und es deshalb als Plagiat gewertet wird. Ich habe das einem Anwalt für Prüfungsrecht vorgelegt, der die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hat. Es gibt wohl bereits Rspr. dazu (scheint also keine Spezialität dieses Prüfers zu sein), aus der sich ergibt, dass das prüfungsrechtlich unzulässig und damit rechtswidrig ist. Ärgerlich halt nur, dass man deswegen Widerspruch und ggf. Klage einreichen muss, weil dieser Lehrstuhl zu keinem Gespräch bereit ist.