Vorbemerkung: Der klausurerstellende Lehrstuhl wechselt jedes Semester. Die Klausur wurde vom Lehrstuhl Völzmann-Stickelbrock erstellt. Und das Thema kam aus dem Skript Europäisches Privatrecht, welches dieser Lehrstuhl erstellt hat. Besteht da womöglich ein Zusammenhang?
Aufgabe 1:
Rechtsanwalt R kauft Notebook über Onlineshop. Er lässt sich den Laptop mit Expressversand (höhere Kosten als Standard) zuschicken. Nutzung 40 % beruflich und 60 % privat. Beim Kauf wurden einige Hardwareteile des Laptops speziell für R eingebaut. R führt Grundkonfiguration durch, installiert Software und kopiert Fotos auf den Laptop. Später will er den Laptop zurückgeben. Zunächst war keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch den Verkäufer erfolgt. Bei einem Telefonat weist der Verkäufer dann auf das Muster-Widerrufsformular auf seiner Homepage hin, später erhält R die Widerrufsbelehrung auch in Papierform.
Frage 1: Steht ihm ein Widerrufsrecht zu?
Frage 2: Kann er sich die Hin- und Rücksendekosten erstatten lassen?
Aufgabe 2:
Wiederum kauft R online ein - dieses Mal ein Handy. Gleichzeitig wird ein Versicherungsvertrag für das Handy abgeschlossen und die Vertragsgebühr für die Versicherung für das erste Jahr im Voraus bezahlt. Später widerruft R den Handykauf.
Frage: Kann R die vorausgezahlte Versicherungsprämie zurückfordern?
Aufgabe 1:
Rechtsanwalt R kauft Notebook über Onlineshop. Er lässt sich den Laptop mit Expressversand (höhere Kosten als Standard) zuschicken. Nutzung 40 % beruflich und 60 % privat. Beim Kauf wurden einige Hardwareteile des Laptops speziell für R eingebaut. R führt Grundkonfiguration durch, installiert Software und kopiert Fotos auf den Laptop. Später will er den Laptop zurückgeben. Zunächst war keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch den Verkäufer erfolgt. Bei einem Telefonat weist der Verkäufer dann auf das Muster-Widerrufsformular auf seiner Homepage hin, später erhält R die Widerrufsbelehrung auch in Papierform.
Frage 1: Steht ihm ein Widerrufsrecht zu?
Frage 2: Kann er sich die Hin- und Rücksendekosten erstatten lassen?
Aufgabe 2:
Wiederum kauft R online ein - dieses Mal ein Handy. Gleichzeitig wird ein Versicherungsvertrag für das Handy abgeschlossen und die Vertragsgebühr für die Versicherung für das erste Jahr im Voraus bezahlt. Später widerruft R den Handykauf.
Frage: Kann R die vorausgezahlte Versicherungsprämie zurückfordern?