Klausuraufgaben Klausur WS 20/21 Stoffeingrenzung

G

GelöschterUser17601

abgemeldet
Die Stoffeingrenzung ist online.

Wir sollen nur KE 1 beherrschen. Das erscheint mir recht wenig. Zumal in der Word-Datei auch steht "Für die Klausur am 08.03.2021 sollten Sie die Kurseinheiten 1 beherrschen."
"Kurseinheiten" steht im Plural. Wurde beim Überarbeiten (Löschen von "und 3" aus dem letzten Semester) nur vergessen, das "en" zu löschen? Oder wurde aus Versehen "und 3" gelöscht?

Was denkt Ihr? Nochmal vorsichtshalber beim Lehrstuhl nachfragen?

LG
Steffi
 
Hallo
Das würde mich auch sehr interessieren.
Nur eine Kurseineit als Klausurgegenstand scheint mir doch nicht arg realistisch irgendwie oder ??
lg
 
Ich hatte parallel beim Lehrstuhl gefragt, ob sie evtl. noch weitere Altklausuren bzw. die EA aus dem letzten Semester veröffentlichen könnten. Aber leider möchten sie das nicht machen.

Hier die Antwort des Lehrstuhls (ist ja kein Geheimnis):

"Ich kann Ihnen nach Rücksprache mit Prof. Dr. Isfen mitteilen, dass wir keine weiteren Altklausuren oder Einsendeaufgaben zur Verfügung stellen können. Dies insbesondere im Hinblick auf den durchaus sehr eingrenzbaren möglichen Prüfungsstoff für das Modul 55205. Der Lehrstuhl ist immer sehr bemüht faire Klausuren zu stellen. Würden wir sämtliche Altklausuren und Einsendeaufgaben zur Übung zur Verfügung stellen, schmälert sich der abzuprüfende Stoff immens, sodass auf schwierigere Konstellationen, insbesondere des Insolvenz- und Steuerstrafrechts zurückgegriffen werden müsste. Dies dürfte jedoch nicht im Sinne der Studenten sein.
Sie erhalten bei Moodle zwei Wochen vor der Klausur eine Stoffeingrenzung, sodass Sie sich gut auf die Klausur vorbereiten können.
Zudem kann ich Sie auf die umfangreiche Literatur verweisen, die die FU bereit stellt. Einige Werke finden Sie auch auf der Seite des Lehrstuhls."

Wenn man sich nun KE 1 anschaut, dann bleibt da doch ziemlich viel an Stoff übrig, was man können muss. Insofern sollten wir vielleicht doch nicht von "nur" KE 1 sprechen ;-)
 
Apropos: Die Stoffeingrenzung findet Ihr übrigens in Moodle unter "Kommunikation" und dort im Nachrichtenforum.
 
Vielen Dank für die Info
KE 1 ist nicht wenig da hast du Recht aber ich bin froh dass sie den Stoff eingegrenzt haben :)
In der Klausur wird es also um ein wirtschaftsrelevantes Vermögensdelikt gehen:notebook:
Liebe Grüße

PS: Musste ewig suchen bis ich die Stoffeingrenzung gefunden habe :))))
 
Ich finde auch, KE 1 ist ausreichend Stoff, zumal auch ohne die Info klar war, dass der Schwerpunkt eher auf KE 1 als auf den KE 2+3 liegen dürfte... Insbesondere das Insolvenzrecht wurde ja meist nur in Form einer Zusatzfrage geprüft (reine Wissensfrage), das fällt natürlich bei einer E-Klausur, bei der jeder ins Skript schauen kann, weg.

Und was alte Klausuren und EAs angeht, würden die uns eh nicht viel nützen, da es ich glaub erst zum WS 19/20 eine Umstellung des Moduls gab und davor auch in den Klausuren oft Strafrecht AT drankam, der aber seit der Umstellung gar nicht mehr Stoff des Moduls ist. Und die KA vom letzten Semester immerhin haben wir ja...
 
Habt ihr eine Idee, wie die Klausur aussehen könnte?
Also wenn man sich das wirtschaftliche Element vor Augen führen sollte, dann eher Betrug/Untreue ?
 
Ja, ich würde auch auf Betrug/Untreue/Diebstahl, dann halt in den exotischeren Varianten, tippen. Also, beim Betrug dann zum Beispiel eher in Richtung Kreditbetrug etc. Aber im Prinzip denke ich, ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Grundtat gut durchprüfen kann. Das werde ich mir im Detail anschauen, damit ich da keine Fehler mache.

Nach der EA vom SS20 hab ich auch schon gefragt. Hier im Forum hab ich leider keine Rückmeldung bekommen und der Lehrstuhl gibt keine Infos raus. Diese Antwort vom Lehrstuhl hatte ich ja schon weiter oben gepostet.
 
Danke für die Antwort :)

Ich denke auch, dass es so in der Art sein wird.
Und eventuell der Subventionsbetrug, gerade im Hinblick wegen Corona...
 
Falls hier noch mal jemand vor dem Beginn reinschaut - viel Glück/Erfolg!
 
Yup, so ähnlich ging es mir auch. Ich hab am Ende versuchte schwere Erpressung im ersten Teil und Wohnungseinbruchsdiebstahl im zweiten Teil geprüft. Keine Ahnung, ob ich damit richtig liege oder mich komplett verrannt hab. Fies war ja die Sache mit den Drogen... da hatte ich zum Glück vor ein paar Tagen noch was dazu gelesen...
 
Ich glaube, ich hab‘s richtig verbockt.
Ich hatte Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl und dann die Qualifikation zum Wohnungseinbruchsdiebstahl.

Wegen der Drogen: ich hatte mich sehr gewundert, dass nur nach der Strafbarkeit nach dem StGB gefragt wurde. Schließt ja das BtMG aus, oder?
 
Hast du das alles geprüft in der Zeit? nicht schlecht! Ich habe mich tatsächlich eher auf die Vermögensdelikte als Schwerpunkt der Vorlesung konzentriert. Versuchte Erpressung, Wohnungseinbruchsdiebstahl und dann habe ich noch die Qualifikation geprüft obwohl ich aber glaube, dass ich mal gelesen habe, dass die durch §244 verdrängt wird. Bin mir aber seeehr unsicher was erwartet wurde und ob ich das alles so gelöst habe wie der Lehrstuhl das wollte :dead:
 
Ich dachte, der 244 ist die Qualifikation des 242? So hab ich es jedenfalls geprüft. Wie bei den Tötungsdelikten in der Hausarbeit aus dem letzten Semester. Und der 244 verdrängt das Regelbeispiel 243 (das ist das, was ich gelesen hab....)

Naja, jetzt isses rum - zumindest mal, was Strafrecht angeht :allsmiles:

Ich bin auch mal auf die Musterlösung gespannt. Ich hatte Glück, da ich erst im SS 19 gestartet bin mit dem Studium, sodass ich bisher in der Tat nur Online-Klausuren geschrieben hab. Ich wüsste echt nicht, wie ich das alles vor Ort und dann auch noch handschriftlich (in nur 2 Stunden) runterschreiben soll. Ich hab ja am PC schon meine Probleme, das alles in der Zeit zu tippen.:notebook:

Nächste Woche geht es dann weiter mit ZPO und IPR/IZPR :reader:
 
Huch, genau das meinte ich auch .. nicht die Qualifikation sondern Regelbeispiel. Ich hab §242 und 244 zusammen geprüft als Grundtatbestand und Qualifikation. Und dann noch mal §243 gesondert in der Strafzumessung und das war glaube ich unnötig. Naja zu spät
 
Mh, das kann gut sein, dass Du den 243 dann nicht mehr hättest prüfen müssen... ich hoffe, dass sie dafür keine Punkte abziehen...
 
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