War super entspannt.
Anfechtungsklage mit "Fristproblem".
Kleine Stolpersteine bei:
-Eröffnung Verwaltungsrechtsweg > öffentlich-rechtliche Streitigkeit über 2 Stufentheorie (Subvention)
-Vorverfahren > entbehrlich wegen 110 JustizG NRW
-Bekanntgabefiktion > keine 4 sondern 3 Tage, da Fall aus 2024 (am Ende unerheblich bei Fristberechnung)
-Fristberechnung
a) Briefzugang nach Bekanntgabefiktion (Wann Fristbeginn ? )
b) Frist endet am Samstag (Verlängerung 193 bgb oder lex specialis 222 II ZPO ?)
c) Frist nä. Werktag, somit Rechtsbehelf noch innerhalb der Frist
Manche haben noch eine objektive Klagehäufung geprüft, i.S.v. gegen Widerruf und für alten Rechtsstand als 2 parallele Rechtsbehelfe, was m.M.n. unzweckmäßig ist, da es m.M.n. reicht, den Widerruf als actus contrarius anzugreifen.