Klausuraufgaben Klausur WS 2024/2025

Hochschulabschluss
Erste Juristische Prüfung (EJP)
2. Hochschulabschluss
Master of Arts
Studiengang
Master of Laws
Status Diplom
abgeschlossen
Meinungen zur heutigen Klausur?

SV war sehr umfangreich für eine nur zweistündige Prüfung.

Grob:
Entziehung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, nachdem der Betreiber gegen Auflagen verstoßen hat.
Schwerpunkte bzw. Problemchen mMn u.a.
- Statthafter Rechtsbehelf
- Verfristung
- Behörde stützt Handeln auf falsche Rechtsgrundlage (§ 49 VwVfG statt spezielleren § 15 GastG)
- Nachträgliches Angreifen der Auflagen
 
Meinungen zur heutigen Klausur?

SV war sehr umfangreich für eine nur zweistündige Prüfung.

Grob:
Entziehung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, nachdem der Betreiber gegen Auflagen verstoßen hat.
Schwerpunkte bzw. Problemchen mMn u.a.
- Statthafter Rechtsbehelf
- Verfristung
- Behörde stützt Handeln auf falsche Rechtsgrundlage (§ 49 VwVfG statt spezielleren § 15 GastG)
- Nachträgliches Angreifen der Auflagen
Was war dein Ergebnis? Hattest du auch § 80 V VwGO?
 
Ich hab als statthaftes Begehren auch § 80 Abs. 5 (S. 1 Var. 2 VwGO) gewählt, bin aber in der Begründetheit glaub mit dem Schema zu § 123 durcheinandergeraten. Bin aber schon etwas raus aus der Klausur- bzw. Fallbearbeitung. Im Ergebnis hab ich Zulässigkeit (+) und Begründetheit (-). Fand aber, es waren etwas viele aufgeworfene Fragen für nur 2h. Hab insbesondere auf die Frist und die falsche EGL abgestellt und dann bezüglich der eigentlichen Frage nach den Tatbeständen im GastG ein wenig gestreut, um am Ende fertig zu werden.
 
Es wäre nett, wenn jemand das Thema der Klausur grob skizzieren könnte.

Da sich hier sonst anscheinend niemand dazu berufen fühlt, versuch ich hier mal den Sachverhalt einigermaßen wiederzugeben. Ich weise jedoch darauf hin, dass dieser über ziemlich genau 2 Seiten ging und ich mich unmöglich an jedes Detail erinnern kann, aber ich gebe mein Bestes:

A möchte eine Shisha-Bar eröffnen. [Es folgten lange Erläuterungen, was man sich eine solche vorzustellen hat.] Er erlangt dazu 2017 von der zuständigen Ordnungsbehörde der Stadt B die erforderliche Gaststättenerlaubnis.

2018 kam bei Kontrollen heraus, dass der Kohlenmonoxid-Abzug nicht richtig funktionierte. [An dieser Stelle wurden weitreichende Erklärungen gemacht, welche schädlichen Folgen Kohlenmonoxid für die Gesundheit hat. Außerdem gab es, glaube ich, noch einen weiteren Mangel, der aufgeworfen wurde, der mir gerade aber nicht mehr einfällt.] Aufgrund dessen erließ die Ordnungsbehörde im Juni 2018 einen weiteren Bescheid mit Auflagen, die A erfüllen sollte, um die Probleme zu beheben. Bei weiteren Kontrollen konnten in der Folge keine Auffälligkeiten mehr entdeckt werden.

2024 wurde bei einer weiteren Kontrolle dann festgestellt, dann beim Kohlenmonoxid-Abzug ein Verdeckungsmechanismus eingebaut war, der immer anzeigen sollte, dass dieser auf der höchsten Stufe lief. [So oder so ähnlich... Bei dem anderen Problem wurde auch getrickst.] Daher erließ die Ordnungsbehörde am 05.11.24 einen Bescheid mit folgendem Inhalt:

1. Die Gaststättenerlaubnis von 2017 wird widerrufen.

2. Es wird untersagt, dass A seine Geschäftsräume betreten darf.

3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Der Bescheid wurde dem A am 07.11.24 förmlich zugestellt. Die Behörde stützt den Widerruf auf § 49 VwVfG, macht aber ansonsten keine weitere Begründung, insbesondere auch keine Ermessenserwägungen geltend. [Ich bin mir nicht mehr sicher, wie es bei den anderen Punkten war. Irgendwas wurde noch mit dem öffentliche Interesse begründet.]

A ist ganz empört über diesen Bescheid und gibt zu verstehen, dass er von den Auflagen nie etwas wusste und diese auch sowieso noch nie erfüllt hat. Auch könne er nicht verstehen, warum ausgerechnet bei ihm "geschnüffelt" wird. Immerhin verdient er seinen Lebensunterhalt mit seinem Betrieb. Das Verbot, seine privat gemieteten Geschäftsräume zu betreten, hält er für vollkommen haltlos. Er sucht daher noch am 07.11.24 den Rechtsanwalt R auf und sagt, er müsse möglichst schnell wieder seiner Tätigkeit nachgehen können.

R hat nachfolgend einige Termine und erinnert sich erst am 09.12.24 wieder an den A. Er legt sofort Rechtsmittel beim örtlich und sachlich zuständigen VG Gelsenkirchen ein.

Hat das eingelegte Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg?

Bearbeitervermerk:
Der Bescheid von 2017 ist formell rechtmäßig. Es sind keine Nichtigkeitsgründe nach § 44 VwVfG gegeben.
Der Bescheid vom 05.11.24 ist formell rechtmäßig.
Auf § 15 GastG wird hingewiesen.
[Es folgte noch ein Kalender der Monate November und Dezember 2024]

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Es war wirklich viel und ich hoffe, ich hab nichts durcheinander gebracht 😅 Auf jeden Fall fand ich es furchtbar, wenn auch hauptsächlich wegen der Zeit. Wie man das vernünftig hätte in 2h durchkriegen sollen, ist mir ein Rätsel. Ich musste mitten in der Begründetheit abbrechen, weil ichs nicht geschafft habe. Bestehen wäre daher nur mit Wohlwollen denkbar und für diesen ist der Lehrstuhl ja eher nicht bekannt. Ich denke mal, ich werde es wohl im September nochmal wiederholen müssen....
 
Herzlichen Dank! Das ist schon ein sehr umfangreicher und komplexe SV, der in relativ kurzer Zeit (und wahrscheinlich ohne vorherige Stoffbeschränkung??) bewältigt werden musste.
 
Ja, der Umfang und die Probleme waren sehr viel für zwei Stunden. Ich habe es zwar geschafft, ein letztlich "formell fertiges" Gutachten abzugeben, aber mit einigen "Abkürzungen" und ich fürchte vermutlich (auch mangels lernen und Teilnahme an der LV) unter Einschluss eines hoffentlich nicht gänzlich in den Keller führenden Systemfehlers bzw. eines sehr gewagten "klausurtaktischen" Manövers....
 
Ich fand die Klausur auch vom Umfang her kaum zu stemmen. Bin zwar fertig geworden, aber da war nichts mit "Schwerpunkte setzen". Dafür war schlicht die Zeit nicht vorhanden. An den Stellen wo man in die Tiefe hätte gehen müssen, fehlte schlicht die Zeit.

Frage @ Josefstädter: Hast du bzgl. der Frist auf § 41 II VwVfG NRW abgestellt? Falls ja: Hast du die Dreitagesfiktion, oder die viertägige genommen? Die Ergänzungslieferung für den Rehborn in der auf die viertägige Fiktion umgestellt wurde, wurde mir erst nach der Klausur geliefert...
 
Ich fand die Klausur auch vom Umfang her kaum zu stemmen. Bin zwar fertig geworden, aber da war nichts mit "Schwerpunkte setzen". Dafür war schlicht die Zeit nicht vorhanden. An den Stellen wo man in die Tiefe hätte gehen müssen, fehlte schlicht die Zeit.

Frage @ Josefstädter: Hast du bzgl. der Frist auf § 41 II VwVfG NRW abgestellt? Falls ja: Hast du die Dreitagesfiktion, oder die viertägige genommen? Die Ergänzungslieferung für den Rehborn in der auf die viertägige Fiktion umgestellt wurde, wurde mir erst nach der Klausur geliefert...
Bezüglich der Frist meine ich zu erinnern, dass im SV stand, dass das persönlich zugestellt wurde und auch nur die Zustellung datiert war....hab das dann über § 31 VwVfG NRW und die §§ 187ff BGB gemacht. Muss aber gestehen, ich hab zuvor nicht in NRW studiert und bin da mit den Eigenheiten noch gar nicht so firm.

Hatte die Frist aber als Schwerpunkt und die falsche EGL, dann nochmal die Chancen in der Hauptsache bei der materiellen Rechtmäßigkeit. Hab aber viel zu spät gemerkt, dass ich etwas im 123-Schema war in der Begründetheit und "musste" dann etwas abkürzen, weswegen ich auf die entfallende aufschiebende Wirkung bzw. besondere Gründe bei § 80 II 1 Nr. 4 VwGO nicht mehr wirklich drauf eingehen konnte. Hab mich versucht zu retten, dass es darauf bei evident schlechten Chancen in der Hauptsache auf das "öffentliche Interesse" nicht mehr ankäme... aber das könnte natürlich auch komplett an die Wand fahren^^
 
Noten dürften eintrudeln.... :)
 
Ich fand die Klausur recht schwer und umfangreich. Sie ist aber milde korrigiert worden und ich habe erstaunlicherweise mit einem guten Ergebnis bestanden.
Ist bei mir genauso. Vielleicht haben sie einfach gemerkt, dass die Klausur ein bisschen "to much" war. Wobei ja trotzdem fast 40 % durchgefallen sind. Hätte aber vorher mit mehr Durchfallern gerechnet...
 
Ist bei mir genauso. Vielleicht haben sie einfach gemerkt, dass die Klausur ein bisschen "to much" war. Wobei ja trotzdem fast 40 % durchgefallen sind. Hätte aber vorher mit mehr Durchfallern gerechnet...
wo hast du die Zahl der durchfaller gesehen? bei mir war im prüfungssystem angegeben, dass die Zahl der Klausuren zu klein war, um eine klausurStatistik anzugeben
 
wo hast du die Zahl der durchfaller gesehen? bei mir war im prüfungssystem angegeben, dass die Zahl der Klausuren zu klein war, um eine klausurStatistik anzugeben
Bist du schon vollständigen im Master eingeschrieben, oder läuft das bei dir noch über den BA-Studiengang? Bei mir war es im letzten Semester noch über den BA, weshalb mir die vollständige Statistik nicht angezeigt wurde. Aktuell :
8 x gut
11 x befriedigend
15 x ausreichend
16 x mangelhaft
Teilnehmer: 50
Schnitt: 3,8
 
Bist du schon vollständigen im Master eingeschrieben, oder läuft das bei dir noch über den BA-Studiengang? Bei mir war es im letzten Semester noch über den BA, weshalb mir die vollständige Statistik nicht angezeigt wurde. Aktuell :
8 x gut
11 x befriedigend
15 x ausreichend
16 x mangelhaft
Teilnehmer: 50
Schnitt: 3,8
vielen Dank, ich bin noch im bachelorstudiengang eingeschrieben, die Umschreibung ist noch nicht erfolgt, weil ich mein Zeugnis noch nicht habe. danke für die Statistik
 
Bei mir hat, wie zu erwarten war, nicht gereicht 😕 Naja, mal schauen, ob ich die Klausur dann nochmal im September reingeschoben bekomme. Vielleicht wird die dann ja ein bisschen weniger umfangreich 😅
 
Bei mir hat, wie zu erwarten war, nicht gereicht 😕 Naja, mal schauen, ob ich die Klausur dann nochmal im September reingeschoben bekomme. Vielleicht wird die dann ja ein bisschen weniger umfangreich 😅
Ich habe auch überlegt, dem LS in den kommenden Wochen mal zu schreiben, dass das zeitlich wirklich...doll war. Ich habe zwar bestanden, und das auch gut. Aber das war nur runterkritzeln. Mit Schwerpunktsetzung, vorheriger Gliederung etc war da nicht viel. Und das kann es ja irgendwie auch nicht sein. Verfehlt in meinen Augen den akademischen Anspruch, wenn es nur um Geschwindigkeit geht...
 
Ich habe auch überlegt, dem LS in den kommenden Wochen mal zu schreiben, dass das zeitlich wirklich...doll war. Ich habe zwar bestanden, und das auch gut. Aber das war nur runterkritzeln. Mit Schwerpunktsetzung, vorheriger Gliederung etc war da nicht viel. Und das kann es ja irgendwie auch nicht sein. Verfehlt in meinen Augen den akademischen Anspruch, wenn es nur um Geschwindigkeit geht...
Daran hab ich auch gedacht, aber ich schreib die nächsten 2 Wochen mein Staatsexamen und hab schlichtweg nicht die Zeit für sowas. Mal abgesehen davon, dass ich mir davon auch nicht allzu viel erhoffen würde. Es gab ja offensichtlich auch einige, die trotzdem eine gute Note erreicht haben.
 
Daran hab ich auch gedacht, aber ich schreib die nächsten 2 Wochen mein Staatsexamen und hab schlichtweg nicht die Zeit für sowas. Mal abgesehen davon, dass ich mir davon auch nicht allzu viel erhoffen würde. Es gab ja offensichtlich auch einige, die trotzdem eine gute Note erreicht haben.
Haha, ich schreibe auch in zwei Wochen in Hamm :D also frühestens danach. Klar gibt es solche Leute. Wie gesagt, ich habe auch eine gute Note geschrieben. Mir geht es einfach darum dem LS mal ein Feedback zu geben. Gerade vlt von jemandem mit guter Note.
 
Haha, ich schreibe auch in zwei Wochen in Hamm :D also frühestens danach. Klar gibt es solche Leute. Wie gesagt, ich habe auch eine gute Note geschrieben. Mir geht es einfach darum dem LS mal ein Feedback zu geben. Gerade vlt von jemandem mit guter Note.
Dann mach das ruhig 👍

Viel Glück dann dir bei den Prüfungen 😊 ich bin auch in Hamm dann 😅 hoffentlich laufen die Klausuren bei mir besser als diese hier.
 
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