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GelöschterUser22696
abgemeldet
Bin etwas ausführlicher auf das TBM Arbeitnehmerin im sachlichen Schutzbereich und das Thema Öffentliche Verwaltung als Bereichsausnahme eingegangen, habe das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung bejaht und habe am Ende eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bezogen auf den ungeschriebenen Rechtfertigungsaspekt des zwingenden Allgemeinwohlinteresses der Qualitätssicherung in der Altenpflege/Daseinsvorsorge durchgeführt. Hier dann am Ende in erster Linie mit der Möglichkeit argumentiert, dass eine Äquivalenzprüfung der Qualifikation angemessener wäre, als eine starre gesetzliche Regelung, welche Zeiten der inländischen Berufsausübung als Grundlage der Einordnung in bestimmte Besoldungsgruppen festlegt..
Hat jemand noch andere Aspekte umfassend geprüft?
Hat jemand noch andere Aspekte umfassend geprüft?
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