Hallo zusammen, ich habe leider auch den Text nicht mehr, also nur Erinnerungen.
Es war ein Ausgangsfall und eine Abwandlung.
Hier 1. was ich mich an den Ausgangsfall erinnern kann, bitte ohne Gewähr .
Der K (Student) hat eine beheizbare Hundehütte in irgendeiner Zeitung gesehen, bei der der Hersteller geworben hat (in einem Herstellerprospekt) , dass diese gut heizen würde, bei geringem Energieverbrauch. Die Hundhütte kostet normal 400 Euro. Dann gibt es einen Hundediscountermarkt V , der diese Hundehütte für 330 Euro verkuft. Unser lieber Student K, liest die Announce und kauft diese Hundehütte. Normalpreis wären 400 Euro. Als er daheim das Ding aufstelllt, stellt sich raus, das die Hundehütte, zwar wenig Energie verbraucht, aber auch nicht wirklich heizt. Er geht dann zum Diskounter V zurück, reklamiert, aber der sagt, dass er jegliche Regressansprüche verweigert, weil wahrscheinlch der K die Hundehütte bein Aufbau kaputt gemacht hat. Und ausserdem kennt er die Herstellerwerbung nicht und müsste sie auch nicht kennen.
Ausserdem hat weder er noch der Hersteller soche Hundehütten auf Lager. Und die Neuherstellung eines Einzelstücks würde 400 Euro kosten. Und reparieren könnte er nicht, mangels Kompetenz und die Kosten für eine externen Spezialisten wären 630 Euro ( wenn ich mich richtig erinnere..)
Die Fallfrage war dann:
1) Welche Nacherfüllungsansprüche kann der K verlangen
2) wie wäre es mit Anfechtungs- oder Rücktrittsmöglichkeiten?
Dann kam die Abwandlung.
Dann ist ja unser lieber Hund wegen der schlecht beheizten Hundehütte krank geworden, musste zum Tierarzt, ist aber leider drei Tage später gestorben. Unser lieber K wollte aber aus Pietätsgründen nur die Tierarztkosten und eine Entschädigung für seine seelischen Leiden in Höhe von jeweils 200 Euro (weiß ich nicht mehr genau)
Und musste man noch prüfen, ab der K die beiden Schadensersatzforderungen noch durchsetzen konnte.
Da waren dann die 2 Schadensersatzansprüche zu prüfen, wozu ich leider keine Zeit mehr hatte