Sonstiges Klausuren- wie oft wiederholen?

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

Ich hab ein kleines Problem, das zu einem großen werden könnte:-(

Ich muss zwei Klausuren zum dritten Mal schreiben, eine WiWi und eine ReWi...
Was würde denn passieren, wenn ich durch beide durchfallen sollte?

Bitte muntert mich etwas auf:lookingup:

Danke!
Viele Grüße
Lisanne
 
Für den schlimmsten Fall (der hoffentlich nicht eintreten wird, weil du alles bestehen wirst!):
Schau mal in § 15 und § 16 der Prüfungsordnung. Du solltest erst einmal prüfen, ob dein erster Versuch in dem Rewi-Modul dein Freiversuch war. Dafür müsstest du es im ersten Semester der Belegung geschrieben haben. Dann hast du einen zusätzlichen Versuch.
Dann solltest du prüfen, ob vielleicht die Ausgleichsregelungen, sowohl bei Rewi, also auch bei WiWi, in Betracht kommen.
 
Wieviele Punkte hattest Du denn in den Klausuren? Unter 25 oder zwischen 25 und 49?
Wenn 25-49 kannst Du die Ausgleichsregelungen nutzen und mit anderen Klausuren ausgleichen. Details siehe Prüfungsordnung BoL § 16.
Wenn Du in allen bisherigen Versuchen unter 25 Punkten bei einem Modul hattest musst Du im letzten Versuch mindestens 25 Punkte erzielen, wenn das nicht klappt ist es aus mit dem Studium im BoL.
 
Danke euch beiden erstmal!
Ich hatte in der WiWi 30 Punkte und in der ReWi 37 Punkte.
Daher würde ich den letzten Versuch auf jeden Fall noch schreiben. Zählt dann die letzte Punktzahl oder das beste Ergebnis von den 3en, wenn ich die Ausgleichsregelung nutzen will?

Liebe Grüße
Lisanne
 
Laut Postings hier im Forum wird die höchste Punktzahl genommen.
 
Ich hatte in der WiWi 30 Punkte und in der ReWi 37 Punkte.
Gut, dann wäre ein nochmaliges Durchfallen kein sofortiges Drama.
Du musst aber drauf achten, dass Du im Fall eines dritten Durchfallens bei einer anderen Klausur (rewi) bzw. bei den anderen beiden WiWi-Klausuren für die Ausgleichsregelung eine ausreichend hohe Punktzahl erzielen musst.
 
Meines Wissens kann man aber nur im Rewi (mit Rewi-Klausuren) oder im Wiwi (mit Wiwi-Klausuren) Bereich ausgleichen, nicht in beiden. Also müsstest du doch mind. eine Klausur bestehen.
 
Meines Wissens kann man aber nur im Rewi (mit Rewi-Klausuren) oder im Wiwi (mit Wiwi-Klausuren) Bereich ausgleichen, nicht in beiden. Also müsstest du doch mind. eine Klausur bestehen.
Ich verstehe den §16 der Prüfungsordnung wegen Abs. 4 anders

"§ 16 Abs. 4: Es gelten alternativ Abs. 2 oder Abs. 3"
In Abs. 2 steht die Ausgleichsregelung für die Wahlbereichsmodule, in Abs. 3 die für die rechtswissenschaftlichen Pflichtmodule. Die Ausgleichsregelung für die WiWi-Pflichtmodule steht hingegen in Abs. 1.
Das verstehe ich so, dass man die Ausgleichregelung sowohl im WiWi-Bereich als auch parallel im Wahlmodulbereich oder Rewi-Pflichtmodulbereich nutzen kann. Was hingehen nicht geht ist die gleichzeitige Nutzung im Wahlmodulbereich und bei den Rewi-Pflichtmodulen.
 
Ich verstehe den §16 der Prüfungsordnung wegen Abs. 4 anders

"§ 16 Abs. 4: Es gelten alternativ Abs. 2 oder Abs. 3"
In Abs. 2 steht die Ausgleichsregelung für die Wahlbereichsmodule, in Abs. 3 die für die rechtswissenschaftlichen Pflichtmodule. Die Ausgleichsregelung für die WiWi-Pflichtmodule steht hingegen in Abs. 1.
Das verstehe ich so, dass man die Ausgleichregelung sowohl im WiWi-Bereich als auch parallel im Wahlmodulbereich oder Rewi-Pflichtmodulbereich nutzen kann. Was hingehen nicht geht ist die gleichzeitige Nutzung im Wahlmodulbereich und bei den Rewi-Pflichtmodulen.

Ja so ist es.

Dazu kommt, dass wenn man eine Klausur im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich nicht besteht trotzdem auf 150 Punkte in allen drei Klausuren kommen muss und keine davon weniger als 25 Punkte haben darf, nach Ausschöpfen aller Wiederholungsmöglichkeiten. Beispiel 1. Klausur 25 P., 2. Klausur 65 P. , 3. Klausur 60 P.= 150 Punkte.

Bei den rechtswissenschaftlichen Pflichtmodulen, muss man um eine Klausur auszugleichen so vorgehen. Durchgefallene Klausur 25 Punkte / Bestandenen Klausur 75 Punkte, sodass man auf mind. 100 Punkte kommt, wenn man beide zusammenrechnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei den rechtswissenschaftlichen Pflichtmodulen, muss man um eine Klausur auszugleichen so vorgehen. Durchgefallene Klausur 25 Punkte / Bestandenen Klausur 75 Punkte, sodass man auf mind. 100 Punkte kommt, wenn man beide zusammenrechnet.
Danke, dass war mir bisher so auch nicht bewusst.
Ist ja schon eine Herausforderung, wenn man die eine Klausur mit 25 Punkten sozusagen völlig versiebt hat, die nächste dann mit min. 75 Punkten bestehen muss...:reader:
 
Danke, dass war mir bisher so auch nicht bewusst.
Ist ja schon eine Herausforderung, wenn man die eine Klausur mit 25 Punkten sozusagen völlig versiebt hat, die nächste dann mit min. 75 Punkten bestehen muss...:reader:

Ich glaube wir reden aneinander vorbei oder ich habe mich falsch ausgedrückt. Bei Rewi Pflichtklausuren kann man eine Klausur die nicht bestanden ist mit einer anderen völlig unterschiedlichen Klausur ( Propädeutische Ü. mit IPR zum Beispiel) ausgleichen. Beide zusammen müssen 100 Punkte ergeben. Kann also auch schon mit einer früheren geschriebenen Klausur ausgeglichen werden.
Aber es ist definitiv eine Herausforderung, wenn man sich immer nur im 50 Punkte Bereich bewegt.
Aber es gibt ja auch noch den Verbesserungsversuch, wenn es da irgendwie knapp wird. :)
 
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