Nicht ca. 50 von 76 sondern de facto 50 von 76 sind durchgefallen.
Und zwar in ganz Deutschland!
Nimmt man die "Vier" gewinnt noch dazu, dann sind das 81,6%. In einer GRUNDSTUDIUMSKLAUSUR!
Daher ist die Frage an den Lehrstuhl berechtigt: Mit den "ausgesiebten" 26 von ganz Deutschland (!!!) wollen Sie weiterhin im Grundstudium arbeiten und diese dann im Hauptstudium betreuen?
Ich plädiere für Niveau, weil ich zwei Diplome erworben habe. Wissen zu erwerben ist hartes Stück Arbeit!
Die BGB2/2 Klausur habe ich schon einmal absolviert mit einer Note: 2,0. Und zwar nach der Schuldrechtsreform. Sehr viel kann sich seitdem nicht geändert haben.
Ich habe mich geändert/weiter entwickelt und die Hemmer-Wüst-Fälle, dank der FernUniversität Hagen die Beck-Kommentare und weitere Fachliteratur gelesen, verstanden und kann sie auch anwenden.
Ich gehöre zu den 50ig, die durchgefallen sind.
Klausureinsicht ist natürlich gestellt. Sollte ich meinen (!!!) Fehler mit allen oben erwähnten Unterlagen nicht finden, bleibt mir nur die Exmatrikulation.