Hallo Saart,
ja die Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit ist mir bei der Klausurbesprechung auch aufgefallen. Da kann man davon ausgehen, dass es an der Stelle, wenn der Herr Kreße die Musterlösung des Herrn Spohnheimer korrigiert hätte, Punktabzug gegeben hätte
Andererseits sind wir ja erwachsen, oder? Die Argumentation des Herrn Kreße war logisch und wenn Du eben, wie Kreße fordert, mit dem Gesetzestext statt mit veralteten Definitionen gearbeitet hast, kann es anders herum keinen Punktabzug gegeben haben.
Ja, ich fürchte, Du machst was grundsätzlich falsch. Wenn Du echt alles erkannt hast, dann solltest Du wirklich an Deinem Aufbau arbeiten. Wie weiß ich auch nicht. Ich kann Dir sagen, was ich gemacht habe:
1. Am Anfang des Studiums gutes Mentoriat zum Gutachtenstil besucht.
2. Nachdem ich den Stoff gelernt habe / bzw. z.T. parallel zum Lernen mit guten Fallbüchern gearbeitet.
3. Für Prüfungen, die sicher gemacht werden müssen (Mängel z.B.), kurz formulierte Textbausteine erstellt und gelernt, wobei das mit den Textbausteinen im Laufe des Studiums abnimmt, weil man die Formulierungen irgendwann auch so im Schlaf kann.
Sinnvoller als sich durch die EAs zu quälen, die ersten meistens komplexer als die Klausuren und zweitens meist im ggs. zu den Klausuren von externen Korrektoren (oft auch nicht sehr hilfreich, wie Benji ja schon erwähnte) korrigiert werden, ist vielleicht mit anderen Studierenden so ne Art Fallkolloquium zu machen. Das habe ich in BGB I als sehr hilfreich empfunden.
Beantrage auf jeden Fall Klausureinsicht. Zeig die Klausur jemanden im Mentoriat oder den Du sonst von Deinen Kommilitonen kennst und lass Dir sagen, was Du falsch machst. Das muss nämlich ziemlich gravierend sein, wenn Du trotz Durchblick nur so wenig Punkte bekommen hast.
@ Benji: Du willst aber nicht echt Dich als Maßstab für den Durchschnittsstudierenden anbieten, oder?
