Frage zu Modul/Klausur Klausurhilfsmittel

Hochschulabschluss
Bachelor of Science
Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Hallo,

in den Klausurhilfsmittel-Regelungen heisst es ja, dass keine selbstausgedruckten Texte verwendet werden dürfen. Kann mir jemand von Euch weiterhelfen, wie es sich mit der BS WP/vBP verhält? Ich finde dazu eigentlich nur pdf-Dateien im Internet (bis auf eine merkwürdige Buch-Variante bei Amazon). Werdet ihr die Satzung zur Prüfung nutzen und wenn ja, in welcher Form?
 
Hallo,

in den Klausurhilfsmittel-Regelungen heisst es ja, dass keine selbstausgedruckten Texte verwendet werden dürfen. Kann mir jemand von Euch weiterhelfen, wie es sich mit der BS WP/vBP verhält? Ich finde dazu eigentlich nur pdf-Dateien im Internet (bis auf eine merkwürdige Buch-Variante bei Amazon). Werdet ihr die Satzung zur Prüfung nutzen und wenn ja, in welcher Form?
Schau mal in die Studien- und Prüfungsinfo WiWi Nr 3 WS 2016/17 auf Seite 88 (Printheftseitenzählung). Dort stehen die konkreten zugelassenen Hilfsmittel zur Klausur Wirtschaftsprüfung . Danach wird bei den berufsständischen Vorschrifzen wie z.B. die BS der Wortlaut der Vorschrift in der Klausur mitabgedruckt wenn er benötigt wird für die Beantwortung.

http://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/info.shtml
 
Hi Susann,

schau doch mal in der Moodle-Umgebung Wirtschaftsprüfung des Lehrstuhls nach - hier kam vor kurzem der Hinweis, dass Prof. Brösel mit anderen Autoren eine Zusammenfassung wesentlicher Gesetze bzgl. Rechnungslegung & Wirtschaftsprüfung veröffentlicht hat. Ich hab mir vor kurzem das Buch selbst bestellt, ist von der Handhabung echt zu empfehlen, da eben unter anderem die BS WP/vBP, HGB, PublG, etc. enthalten sind. Und natürlich für die Klausur zugelassen :-)

VG
 
Hi Mr, Mr, Green,

kannst du mir schreiben oder den link zusenden, wo steht, dass das Buch für die Klausur zugelassen ist?
Vielen Dank dafür.

VG
 
Servus Flash,

wenn du eine Klausur WP ansiehst, auch mal die "Hinweise zur Bearbeitung" lesen ;-) da steht´s drinnen, S.2 müsste es sein.

VG
 
  1. Zum leichteren Auffinden einzelner Vorschriften oder Abschnitte können „Einkleber“ benutzt werden, auf denen nur der entsprechende Hinweis (z. B. „§ 255 HGB“) auf die auf dieser Seite zu findende Norm ergänzt werden darf. Zusätzliche Erläuterungen wie beispielsweise „§ 255 HGB – Bewertungsmaßstäbe“ sind nicht zugelassen.

    Muss das auf Zetteln passieren oder kann ich auch daneben schreiben?
 
Wo willst du denn den Paragraphen daneben schreiben? Wenn du´s in das Buch schreibst bist du doch schon beim richtigen Paragraphen :hammer:
Außerdem solltest du die Hinweise nochmal durchlesen und dann darauf schließen, ob man generell etwas in das Buch schreiben darf
 
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