FernUni allgemein Klausurversuche zurückgesetzt?

Hallo zusammen,

ich habe gestern meine Klausurergebnisse bekommen und dort steht nun bei einer Klausur, die ich zum zweiten Mal geschrieben habe "1. Versuch". Sind die Klausurversuche irgendwie zurückgesetzt worden?
Wie sieht es nun aus, wenn ich diese Klausur dann noch einmal nicht bestehe und mich ein "laut Prüfungsamt" 3. Mal anmelde, aber meines Wissens aus zum 4. Mal? Würde dann der Versuch nicht gelten, weil ich mich nicht gemeldet habe?

Oder habe ich irgendwas verpasst?

Böse Zungen könnten jetzt sagen "Wende dich an das Prüfungsamt", aber man soll ja keine schlafenden Hunde wecken :)

Viele Grüße und Danke,

Claudia

Edit: Bei der Klausur handelt es sich um Internationales Management und falls ich im falschen Ort gepostet habe, bitte verschieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, in welcher Form hast du die Ergebnisse bekommen, online oder bereits in Papierform? Online stehen nämlich häufig solche Fehler, ich habe schon zweimal eine Mail schreiben müssen um etwas zu korrigieren. Das hatte dann nichts mit schlafenden Hunden zu tun, in der Papierform stand es nämlich richtig.
Ich würde an deiner Stelle nicht versuchen, mich ein 4. Mal für die Klausur anzumelden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man damit "durchkommen" kann.
 
Böse Zungen könnten jetzt sagen "Wende dich an das Prüfungsamt", aber man soll ja keine schlafenden Hunde wecken :)

Ich denke, das würden nicht die "bösen Zungen" sagen, sondern die "vernünftigen Zungen". ;-) Eh du hier irgendwas auf's Spiel setzt, solltest du in der Tat das Prüfungsamt anschreiben und um Korrektur bitten.
 
Wenn ich mich nicht täusche, habe ich an anderer Stelle schon einmal gelesen, dass online IMMER 1. Versuch steht, egal der wievielste es war.
 
Wenn ich mich nicht täusche, habe ich an anderer Stelle schon einmal gelesen, dass online IMMER 1. Versuch steht, egal der wievielste es war.

Nö, das kann ich nicht bestätigen. Habe ja W-Recht im zweiten Versuch bestanden. Beim ersten Versuch steht "Nicht bestanden" und unter Versuch "1" und beim zweiten Versuch steht "Bestanden" und unter Versuch "2".
 
Nö, das kann ich nicht bestätigen. Habe ja W-Recht im zweiten Versuch bestanden. Beim ersten Versuch steht "Nicht bestanden" und unter Versuch "1" und beim zweiten Versuch steht "Bestanden" und unter Versuch "2".

Ok, da bist du sicher aktueller als ich.
 
Kann embi bestätigen, die sind durchaus in der Lage das richtig anzuzeigen. Man muss nur manchmal darauf hinweisen, dann geht es aber immer sehr schnell.
 
Claudia, wie hast du das geregelt bekommen? Als ich noch vor Paar Monaten mit dem PA telefonierte, sagte eine Mitarbeiterin, man darf 4 Mal insg. eine Klausur schreiben. Das würde mich auch interessieren.
Danke

Vera
 
Claudia, wie hast du das geregelt bekommen? Als ich noch vor Paar Monaten mit dem PA telefonierte, sagte eine Mitarbeiterin, man darf 4 Mal insg. eine Klausur schreiben. Das würde mich auch interessieren.
Danke

Ich glaube wir reden von 2 unterschiedlichen Sachen.
  1. Manchmal ist die Anzeige im Prüfungsportal nicht korrekt.
    Da kann es passieren dass statt "Versuch 2" "Versuch 1" angezeigt wird und so.
  2. In einigen Studiengängen gibt es den sog. "Freiversuch". Das heißt: Wenn du eine Klausur geschrieben hast (oder ggf. auch eine mündliche Prüfung abgelegt hast) und du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, darfst du im Folgesemester die Prüfung wiederholen und eine Notenverbesserung versuchen. Du kannst 4x eine Klausur schreiben indem du 2x durchfällst, beim dritten Versuch bestehst und nicht zufrieden bist und dann noch mal versuchst die Note zu verbessern.Ob der Freiversuch in deinem Studiengang und bei welchen Modulen er erlaubt ist, solltest du in deiner Prüfungsordnung finden.
schmetterling
 
Ich glaube wir reden von 2 unterschiedlichen Sachen.
  1. Manchmal ist die Anzeige im Prüfungsportal nicht korrekt.
    Da kann es passieren dass statt "Versuch 2" "Versuch 1" angezeigt wird und so.
  2. In einigen Studiengängen gibt es den sog. "Freiversuch". Das heißt: Wenn du eine Klausur geschrieben hast (oder ggf. auch eine mündliche Prüfung abgelegt hast) und du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, darfst du im Folgesemester die Prüfung wiederholen und eine Notenverbesserung versuchen. Du kannst 4x eine Klausur schreiben indem du 2x durchfällst, beim dritten Versuch bestehst und nicht zufrieden bist und dann noch mal versuchst die Note zu verbessern.Ob der Freiversuch in deinem Studiengang und bei welchen Modulen er erlaubt ist, solltest du in deiner Prüfungsordnung finden.
schmetterling
danke fuer die Aufklaerung.
 
Ich glaube wir reden von 2 unterschiedlichen Sachen.
  1. Manchmal ist die Anzeige im Prüfungsportal nicht korrekt.
    Da kann es passieren dass statt "Versuch 2" "Versuch 1" angezeigt wird und so.
  2. In einigen Studiengängen gibt es den sog. "Freiversuch". Das heißt: Wenn du eine Klausur geschrieben hast (oder ggf. auch eine mündliche Prüfung abgelegt hast) und du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, darfst du im Folgesemester die Prüfung wiederholen und eine Notenverbesserung versuchen. Du kannst 4x eine Klausur schreiben indem du 2x durchfällst, beim dritten Versuch bestehst und nicht zufrieden bist und dann noch mal versuchst die Note zu verbessern.Ob der Freiversuch in deinem Studiengang und bei welchen Modulen er erlaubt ist, solltest du in deiner Prüfungsordnung finden.
schmetterling

Das stimmt leider nicht so ganz im Diplomstudiengang.
Der Freiversuch zur Notenverbesserung kann nur beim 1. Mal bestehen und mit Notenunzufriedenheit genutz werden im darauf folgenden Semester.
Wenn man 2x durchfällt und beim 3. Versuch besteht dann bleibt die Note stehen, auch wenn man 1x durchfällt und beim 2. Versuch besteht dann bleibt auch die Note stehen.

(Wäre schön, dann hätte ich in Unternehmsführung nochmal antreten können und meine 4,0 verbessern können;-))

Das 4. Mal ergibt sich durch die 3. Wiederholungsmöglichkeit, aber nicht durch den Freiversuch zur Notenverbesserung.

Wie es im Bachelor oder Masterstudiengang aussieht, sollte jeder in der jeweiligen Prüfungsordnung nachlesen.
 
Uuuups dann hatte ich das falsch verstanden.
Danke für die Aufklärung :-)!
 
Das stimmt leider nicht so ganz im Diplomstudiengang.
Der Freiversuch zur Notenverbesserung kann nur beim 1. Mal bestehen und mit Notenunzufriedenheit genutz werden im darauf folgenden Semester.
Wenn man 2x durchfällt und beim 3. Versuch besteht dann bleibt die Note stehen, auch wenn man 1x durchfällt und beim 2. Versuch besteht dann bleibt auch die Note stehen.

(Wäre schön, dann hätte ich in Unternehmsführung nochmal antreten können und meine 4,0 verbessern können;-))

Das 4. Mal ergibt sich durch die 3. Wiederholungsmöglichkeit, aber nicht durch den Freiversuch zur Notenverbesserung.

Wie es im Bachelor oder Masterstudiengang aussieht, sollte jeder in der jeweiligen Prüfungsordnung nachlesen.
Wahrscheinlich genau DAS, was du geschrieben hast, meinte die PA-Mitarbeiterin im meinem Fall mit dem "4-Mal-schreiben". Ich bin noch ein Diplomer.
Danke.
 
Im Diplom darf man 3mal wiederholen? Bachelor/Master nur 2mal...
 
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