- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- 2. Hochschulabschluss
- Master of Laws
- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Ist aber doch völliger Unsinn. Denn wenn jemand die Klausur geschrieben hat, hatte er demnach bereits den Kurs kostenpflichtig belegt und hatte auch bereits die Zulassung zur Klausur, d.h. die notwendige Anzahl an korrekten Einsendearbeiten bestanden. Eine weitere Belegung des Kurses hätte 0,0 € Kosten oder sonstwas verursacht. Bei meiner Belegung für das jeweilige Folgesemester hatte ich immer alle Kurse des aktuellen Semesters als Wiederholer belegt, auch wenn ich diese Wiederholung dann nie gebraucht hatte, da ich die Klausur bestanden hatte oder aber noch nicht geschrieben hatte und so aber schon die Einsendearbeiten plus Musterlösungen sammeln konnte.
Bei mir fehlen auch noch sage und schreibe zwei Klausurergebnisse, Zivilrecht und Rechtsgeschichte, also die Hälfte meiner Klausuren![]()
Rechtsgeschichte dauert immer. Die Klausuren gehen ja durch drei Lehrtühle...