FAQ Klausurzulassung im Folgesemester bei geänderten Voraussetzungen

Der Fall ist Folgender:
Ich habe EooP zwei Mal geschrieben und nicht bestanden. Jetzt hat die Kursbetreuung gewechselt und neue Zulassungsbedingungen aufgestellt.
Diese erfülle ich nicht.
In der Newsgroup war auch eine kurze Diskussion, dass die Klausurzulassung auch weiterhin gelten müsste. Der neue Kursbetreuer sagt nein.

Was sagt die Schwarmintelligenz?

Ich bitte darum, von dem absolut unsinnigen Kommentar, doch mal das Prüfungsamt zu fragen, abzusehen.
 
Also es hieß doch immer: eine einmal erlangte Klausurzulassung erlischt nicht (jedenfalls habe ich das so im Kopf), die Frage ist, nur wo steht das. evtl mal die Prüfungsordnung durchsehen.
 
Also es hieß doch immer: eine einmal erlangte Klausurzulassung erlischt nicht
Knackpunkt: Eine durch bestandene EAs erlangte Klausurzulassung erlischt nicht.

Ich weiß garnicht, wo ich schauen soll. Winfo gehört zur Fakultät Wiwi, das Modul aber zu M+Info
Bei Wiwi steht die o.g. Klausel, nur habe ich glaube ich damals gar keine EAs bestehen müssen. DAS muss ich nochmal prüfen.
Bei Info steht nicht explizit drin, ob man die Zulassung auf das nächste Semester mit übernehmen kann oder nicht.

Da steht so viel Text überall, nur nicht wirklich viel Inhalt.... :dejection:
Und ich hab jetzt die Prüfungsordnungen und die Prüfungsinformationen durch.

Nachtrag: Die Info-Seite ist echt mies aufgebaut.
Das hab ich am WE auch gedacht, als ich bei ReWi was gesucht habe :ROFL:
 
Ich weiß, du willst es nicht hören, aber deine einzige sichere Quelle ist das Prüfungsamt :whistling:
 
Ich weiß, du willst es nicht hören, aber deine einzige sichere Quelle ist das Prüfungsamt :whistling:
Genau!
Müsst Ihr die Klausurzulassung irgendwie vor der Klausur "nachweisen"? Bei Rewi braucht man den Stapel bestandene EAs ja erst für die Beantragung des Zeugnisses und entsprechend beurteilt bei uns Rewis auch nur das Prüfungsamt, ob man die Klausurzulassungen alle ordnungsgemäß erbracht hatte...
 
Müsst Ihr die Klausurzulassung irgendwie vor der Klausur "nachweisen"?
Vor der Klausur nicht, auch nur bei der Beantragung des Zeugnisses.
Ich hab gerade nachgeschaut, bei meinen ersten beiden Versuchen gab es keine Beschränkung, demnach auch keine EA.
Ich kann theoretisch mitschreiben, wenn dann aber bei der Zeugnisbeantragung auffällt, dass ich die 5 EAs erfolgreich hatte abschließen müssen, habe ich ein Problem.

In allen anderen Modulen hieß es immer, dass man einfach nochmal schreiben kann.
Einfach die Regeln ändern, ohne irgendwo verbindlich zu verschriftlichen ist mEn nicht sehr professionell.
 
Ich weiß, du willst es nicht hören, aber deine einzige sichere Quelle ist das Prüfungsamt :whistling:
Ich habe das PA angeschrieben. PA Wiwi, da der Winfo Bachelor ja zu der Fakultät gehört und die am Ende auch die Zeugnisse erstellen und prüfen, ob man Berechtigt war zu schreiben.

Antwort kam auch recht zeitnah. Sie sind dafür nicht zuständig.
 
Ich weiß jetzt nicht, ob Dir mein erster Post nicht angezeigt wird oder Du ihn einfach überlesen hast. Aber in der PO §10(2) steht nun mal, dass der Prüfer für M+I Klausuren am Anfang des Semesters die Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme festlegt. Und er hat in diesem Semester eben festgelegt, dass Du in 5 der 7 EAs jeweils 1 Punkt brauchst, um an der Klausur teilzunehmen. Damit ist die Sache offiziell doch eigentlich klar. Wenn Du es nicht mehr schaffst, 5 dieser EAs zu bearbeiten, stellt sich nur noch die Frage, ob Du es darauf ankommen lassen willst, dass das PA es am Ende vielleicht doch nicht überprüft oder ob Du die Klausur lieber auf nächstes Semester schiebst.
 
Ich weiß jetzt nicht, ob Dir mein erster Post nicht angezeigt wird oder Du ihn einfach überlesen hast. Aber in der PO §10(2) steht nun mal, dass der Prüfer für M+I Klausuren am Anfang des Semesters die Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme festlegt. Und er hat in diesem Semester eben festgelegt, dass Du in 5 der 7 EAs jeweils 1 Punkt brauchst, um an der Klausur teilzunehmen. Damit ist die Sache offiziell doch eigentlich klar. Wenn Du es nicht mehr schaffst, 5 dieser EAs zu bearbeiten, stellt sich nur noch die Frage, ob Du es darauf ankommen lassen willst, dass das PA es am Ende vielleicht doch nicht überprüft oder ob Du die Klausur lieber auf nächstes Semester schiebst.
Ok, vielleicht überlese ich etwas, aber wo findest du etwas, dass sie auf Wiederholer bezieht?
Im selben Paragraphen steht auch, dass man für die Wiwi Module 50% der EAs bestehen muß. Das gilt dennoch nicht für Wiederholer.
Hast du irgendwo eine Quelle dafür, dass bei den Info Modulen die Klausurzulassung nur für ein Semester hält?
 
Ok, vielleicht überlese ich etwas, aber wo findest du etwas, dass sie auf Wiederholer bezieht?
Im selben Paragraphen steht auch, dass man für die Wiwi Module 50% der EAs bestehen muß. Das gilt dennoch nicht für Wiederholer.
Hast du irgendwo eine Quelle dafür, dass bei den Info Modulen die Klausurzulassung nur für ein Semester hält?

Ich habe keine andere Quelle als die PO, aber da steht für Wiwi mindestens die Hälfte der EAs (fakultätsweit und ohne weitere zeitliche Angabe), während für M+I Anfang des Semesters von jedem Prüfer einzeln festgelegt wird. Das heißt, es ist doch im Grunde egal, ob Wiwi eine Wiederholerregelung hat, die so nicht explizit in der PO genannt ist, und es ist auch egal, was für andere Info Module gilt, denn bei M+I gibt es dafür keine einheitliche, fakultätsweite Regelung. Da liegt die Macht beim Prüfer, und der will jetzt EAs haben.
Hast Du denn in einem der vergangenen Semester EAs bearbeitet? Falls nicht, hast Du ja eigentlich nie eine Klausur"zulassung" gehabt, die weiter gelten könnte, sondern brauchtest damals einfach nur keine.
Aber vielleicht möchte ja einer der Rewis hier die PO nochmal interpretieren.
 
Das heißt, es ist doch im Grunde egal, ob Wiwi eine Wiederholerregelung hat, die so nicht explizit in der PO genannt ist, und es ist auch egal, was für andere Info Module gilt, denn bei M+I gibt es dafür keine einheitliche, fakultätsweite Regelung. Da liegt die Macht beim Prüfer, und der will jetzt EAs haben.
Ich vermute mal, dass Deine Quelle impliziert, dass eine Wiederholung der selben Prüfung beim selben Prüfer nach den selben Regeln stattfindet. Ob das auch für den Prüferwechselfall gilt, kann man daraus nicht entscheiden. Das müsste das Prüfungsamt explizit entscheiden.

Ich habe das PA angeschrieben. PA Wiwi, da der Winfo Bachelor ja zu der Fakultät gehört und die am Ende auch die Zeugnisse erstellen und prüfen, ob man Berechtigt war zu schreiben.

Antwort kam auch recht zeitnah. Sie sind dafür nicht zuständig.
Ok, vielleicht überlese ich etwas, aber wo findest du etwas, dass sie auf Wiederholer bezieht?
Im selben Paragraphen steht auch, dass man für die Wiwi Module 50% der EAs bestehen muß. Das gilt dennoch nicht für Wiederholer.
Hast du irgendwo eine Quelle dafür, dass bei den Info Modulen die Klausurzulassung nur für ein Semester hält?
Das sehe ich so wie Du - da hilft wohl nur das Prüfungsamt M+I.

Btw: Was ist mit den anderen Durchgefallenen aus letztem Semester - Du warst doch sicher nicht die einzige?
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine bescheidene juristische Meinung: laut Wortlaut der Prüfungsordnung hat der jeweilige Prüfer das Recht, über die Bedingungen der Klausurzulassung zu entscheiden. Der Prüfer legt am Anfang des Semesters fest, wie er das in dem Semester haben will und man muss in dem Semester genau die Bedingungen erfüllen,die der Prüfer in genau dem Semester haben will. Der Prüfer ist dabei an keine Vorgaben gebunden, sonst würden die Vorgaben in der Prüfungsordnung stehen.

Wenn der Prüfer dieses Semester 5 bestandene EA sehen will, muss man die in dem Semester haben, egal ob Wiederholer oder nicht. Wenn der nächste Prüfer ein Semester später 10 bestandene EA haben will, muss man dann eben in nächsten Semester 10 bestandene EA haben. Klingt unsinnig, wäre aber vom Wortlaut der Prüfungsordnung gedeckt.

Ich würde direkt den Prüfer bzw. Mitarbeiter vom Lehrstuhl des Prüfers anschreiben, ob er sich für Wiederholer was extra ausgedacht hat.
 
Meine bescheidene juristische Meinung: laut Wortlaut der Prüfungsordnung hat der jeweilige Prüfer das Recht, über die Bedingungen der Klausurzulassung zu entscheiden. Der Prüfer legt am Anfang des Semesters fest, wie er das in dem Semester haben will und man muss in dem Semester genau die Bedingungen erfüllen,die der Prüfer in genau dem Semester haben will. Der Prüfer ist dabei an keine Vorgaben gebunden, sonst würden die Vorgaben in der Prüfungsordnung stehen.

Wenn der Prüfer dieses Semester 5 bestandene EA sehen will, muss man die in dem Semester haben, egal ob Wiederholer oder nicht. Wenn der nächste Prüfer ein Semester später 10 bestandene EA haben will, muss man dann eben in nächsten Semester 10 bestandene EA haben. Klingt unsinnig, wäre aber vom Wortlaut der Prüfungsordnung gedeckt.

Ich würde direkt den Prüfer bzw. Mitarbeiter vom Lehrstuhl des Prüfers anschreiben, ob er sich für Wiederholer was extra ausgedacht hat.

Das klingt zumindest so wie ich es zum Beispiel für Betriebliche Informationssysteme gelesen hab (wo hab ich vergessen :redface:). Nämlich das man jedes Semester EA 2 und 3 einreichen und bestehen muss, da die Klausurzulassung nur für ein Semester gültig ist. Halt im Gegensatz zu den WiWi Modulen.
 
Das klingt zumindest so wie ich es zum Beispiel für Betriebliche Informationssysteme gelesen hab (wo hab ich vergessen :redface:). Nämlich das man jedes Semester EA 2 und 3 einreichen und bestehen muss, da die Klausurzulassung nur für ein Semester gültig ist. Halt im Gegensatz zu den WiWi Modulen.
Genau das ist es, wofür ich eine verlässliche Quelle suche. BI, Algo und DBIS hab ich nämlich bestanden. Und ETTI hat keine Vorraussetzung.
 
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