FAQ Klausurzulassung im Folgesemester bei geänderten Voraussetzungen

hmm.. ich bin mir leider ziehmlich sicher das die Quelle nicht verlässlich war. Wenn nicht hier im Forum dann war es in irgendeinem Blog erwähnt denke ich.
Hab noch mal auf den Seiten vom Lehrstuhl und in der Newsgroup geguckt, da steht zumindest auch nix.
 
Ich hatte das Problem letztes Semester mit Betriebliche Informationssysteme und habe beim Lehrstuhl nachgefragt. Der hat darauf bestanden, dass die EA nur im aktuellen Semester zur Zulassung zur Prüfung gelten. Sie prüfen das nach der Anmeldung in POS und streichen die Anmeldung, wenn die Vorraussetzungen nicht gegeben sind, Ich durfte die EA's nochmal machen (obwohl es in diesem Fach seit Anfang an die gleichen sind ?!). Gesehen habe ich eine eindeutige Formulierung nicht , aber das Risikio wollte ich nicht eingehen. Für die 3 Informatikfächer bei WINFO braucht man die EA's für das Zwischenzeugnis im Gegensatz zu den Fächern der WIWI Fakultät nicht mehr,
 
Dass soetwas nicht irgendwo klar kommuniziert wird. Schließlich gehe ich erstmal von den Regelungen aus, die in der PO Wiwi stehen, wenn mein Studiengang zur Fakultät Wiwi gehört :dead:

Zeitgleich mit Kaitsu hat jetzt auch das PA MI sich gemeldet:
Sehr geehrte Frau Sly,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Eine Zulassung zu der Klausur ohne die Einsendeaufgaben bearbeitet und bestanden zu haben, ist nicht möglich. Es bestehen keine Ausnahmeregelungen für Wiederholer.

Ich bedauere es Ihnen keine positivere Nachricht übermitteln zu können und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Prüfungsamt Mathe/Info

Ich hasse dieses Modul so abgrundtief.
 
Was für ne Sch*** :bugeye:
 
Dann hast Du es jetzt wenigstens schriftlich. - Was eine bescheidene Regelung :thumbsdown: - macht für mich gar keinen Sinn - wenn sich wenigstens die Inhalte ändern würden, dann ja :stupid:
 
@JessSly Höchste Zeit, endlich zu Rewi zu wechseln! Das ist ein Zeichen.
 
Genau. Da lernst Du auch, wie man Profs verklagt.:-D

Meine private Meinung: Die Prüfungsordnung bedient hier wohl eher die Allmachtsfantasien des Prüfers und steht komplett im Widerspruch zu dem sonst an der Fernuni herrschenden Prinzip, dass einmal erlangte Klausurzulassungen erhalten bleiben, solange bis das Modul eingestellt wird. Ist wohl eine Besonderheit dieser speziellen Fakultät.
 
Was insbesonders unverständlich ist, dass man die EAs nochmal bestehen muss, wenn man die Klausur schon einmal geschrieben hat. Das Problem liegt eindeutig bei den Lehrstühlen, da diese ja die Bedingungen festlegen. In einigen Fächern wie ETTI kommen die üblicherweise nicht mit der Korrektur nach und schwächen dann die Bedingungen im laufenden Semester noch ab. Man hat bei der Prüfungsanmeldung keine Ahnung , ob man genügend Punkte erreicht hat.
 
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