FernUni allgemein Kontrolle der bestandenen EAs bei Anmeldung Klausur/Beantragung Zeugnis

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

weiß vllt. jemand, wann und ob überhaupt die bestandenen Einsendearbeiten eingereicht werden müssen beim Prüfungsamt? Bzw. findet schon eine Kontrolle bei der Zulassung zu den Klausuren statt oder erst bei Beantragung des Bachelor Zeugnisses? Habe dazu nichts passendes bei den Seiten der Rewi Fakultät gefunden.

Vielen Dank..... :-)
 
Bei WiWi bei Ausstellung des Zwischen bzw. Abschlusszeugnisses. Musst Du aber nicht einreichen, wird seitens des PA digital abgespeichert.
Eventuell hilft Dir die Information. Ich habe damals einfach beim zuständigen PA angerufen und gefragt, da wurde mir das erklärt.
Ob es bei ReWi analog abläuft kann ich Dir leider nicht sagen, mit einem Anruf hast Du aber Sicherheit.
 
Für das Zeugnis musste ich keine EAs nachweisen.
Dann hat sich das zwischenzeitlich geändert. Für mein BA Zeugnis in Rewi musste ich Kopien der Bescheide der Prüfungen sowie Kopien der EAs einreichen. Ich hatte mich auch gefragt warum, weil ja alles beim PA hinterlegt ist. Für das MA Zeugnis waren nur noch die Kopien der Prüfungen einzureichen.
 
wow, ich glaube dass ich die meisten EAs mittlerweile entsorgt habe. Falls die wirklich eingereicht werden müssen habe ich ein Problem.
 
Dann hat sich das zwischenzeitlich geändert. Für mein BA Zeugnis in Rewi musste ich Kopien der Bescheide der Prüfungen sowie Kopien der EAs einreichen. Ich hatte mich auch gefragt warum, weil ja alles beim PA hinterlegt ist. Für das MA Zeugnis waren nur noch die Kopien der Prüfungen einzureichen.
Bescheide musste ich auch einreichen - Prüfungen und Seminar/BA. Ich hatte sie nicht mehr, es reicht auch der Ausdruck aus :) EAs wollte keiner von mir haben :) Die habe ich nicht mehr... schon lange nicht :)
 
Die habe ich nicht mehr... schon lange nicht :)
Früher stand das immer in der Prüfungsinfo (dass die aufzubewahren seien). Keine Ahnung, ob das jetzt nicht mehr 'drin steht.

Schön, wenn ihr euch den Mist ersparen könnt, denn die Kopiererei war echt dämlich, zudem man den Kram wieder zurückbekommt.
 
Früher stand das immer in der Prüfungsinfo (dass die aufzubewahren seien). Keine Ahnung, ob das jetzt nicht mehr 'drin steht.

Schön, wenn ihr euch den Mist ersparen könnt, denn die Kopiererei war echt dämlich, zudem man den Kram wieder zurückbekommt.
Man sollte immer alle Unterlagen aufbewahren.

"Sehr geehrter Herr ,

die Unterlagen sollten Sie nach wie vor aufbewahren, nur müssen Sie diese nicht mehr einschicken.

Wir gleichen Ihre Angaben mit den bei uns gespeicherten Daten ab. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, sind Sie in der Nachweispflicht."
 
Anders ausgedrückt: Man muss die eAs am Ende nicht mehr vorlegen, sollte diese aber natürlich weiterhin archiviert lassen?
 
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