Hausarbeit Kurzhausarbeit Sommersemster 2023

Ich habe noch nicht herausgefunden, wie man auf den Zöller kommt. Kann mir da mal jemand die URL schicken?
Vielen Dank im Voraus.
 
wtf tut man mit
"Ebenfalls zutreffend konkretisiert er die Berechnungsgrundlagen des Schmerzensgeldes"
 
Nochmal die Frage an alle, wie baut ihr die Streitgenossenschaft in die Prüfung ein?
Zuerst prüft man generell, ob eine Streitgenossenschaft vorliegt. Dann werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen für jeden Beklagten geprüft. Zwischen der Zulässigkeit und Begründetheit muss man noch einen Punkt "Zulässigkeit der Streitgenossenschaft" einbauen. Dann prüft man gem. §§ 59, 60 ZPO ob die Voraussetzungen gegeben sind. Man muss dann noch kurz nach § 260 ZPO analog prüfen, ob vorliegend eine Klageverbindung erlaubt ist.


Eine andere Frage zum Antrag auf Klageabweisung von B und T, bzw. AB und AT. Wie geht ihr damit um?
 
wo will man bei der zulässigkeit übrhaupt streitgenossenschaft einbauen? meine
Zulässigkeit hat nur
1. Statthaftigkeit .
2. Ordnungsgemäße Klageerhebung . . . . . . . . . . . . .
3. Zuständigkeit des Gerichts . . . . . . . . . . . . . . . . .
a) sachlich, § 1 ZPO, GVG . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) örtlich, §§ 12 ff. ZPO . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Zwischenergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Parteibezogene Sachurteilsvoraussetzungen . . . . . . .
a) Parteifähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Prozessfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Prozessführungsbefugnis . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Postulationsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
e) Zwischenergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5. Streitgegenstandsbezogene Sachurteilsvoraussetzungen
6. Zwischenergebnis
 
wo will man bei der zulässigkeit übrhaupt streitgenossenschaft einbauen? meine
Zulässigkeit hat nur
1. Statthaftigkeit .
2. Ordnungsgemäße Klageerhebung . . . . . . . . . . . . .
3. Zuständigkeit des Gerichts . . . . . . . . . . . . . . . . .
a) sachlich, § 1 ZPO, GVG . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) örtlich, §§ 12 ff. ZPO . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Zwischenergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Parteibezogene Sachurteilsvoraussetzungen . . . . . . .
a) Parteifähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Prozessfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Prozessführungsbefugnis . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Postulationsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
e) Zwischenergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5. Streitgegenstandsbezogene Sachurteilsvoraussetzungen
6. Zwischenergebnis

Die Streitgenossenschaft prüfe ich nach der Zulässigkeit, da sich hier entscheidet, ob die Klagen gegen T und B tatsächlich verbunden werden können. Bei Verneinen sind die Klagen ja nicht unzulässig, sondern werden gem. § 145 ZPO "durch Beschluss" getrennt. Im ÖR bspw. wird die obj. Klagehäufung auch nach der Zulässigkeit geprüft.
Also:
A. Zulässigkeit
B. Streitgenossenschaft/Klagehäufung
C. Begründetheit
D. Ergebnis
 
Ist doch richtig, dass die subjektive Klagehäufung (§§ 59, 60 ZPO) vor der objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) geprüft werden, oder?
 
Ist doch richtig, dass die subjektive Klagehäufung (§§ 59, 60 ZPO) vor der objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) geprüft werden, oder?
Du prüfst beim Punkt Streitgenossenschaft erst die Zulässigkeit derselben (§§ 59, 60 ZPO) und dann noch die Zulässigkeit der Klageverbindung gem. § 260 ZPO analog.
 
Wenn doch ein Schmerzensgeld i.H.v. 4.200,-€ angemessen ist, wieso hat das Gericht dem K dann nur 4.000,-€ zugesprochen?

Abzug wegen "wer auffährt ist (mit) Schuld"?

Anscheinsbeweis oder was?
 
sagt mal, wie habt die verjährung gelöst? also die 1j. bezieht sich auf V und P und v gegen p und o scheidet bei mir aus weil v kein anspruch zustehe
 
Ich habe für T folgende Ansprüche geprüft:
- § 7 I StVG (scheitert an § 8 Nr.1 StVG - Diskussion um teleologische Reduktion)
- § 823 I (Scheitert an Kausalität -> Diskussion um Pflichtverletzung der T)

gegen B
- § 18 I 1 StVO (nur kurz angesprochen, da § 8 Nr. 1 StVG)
- § 823 I (+)
- § 823 II iVm § 1 II StVO (+)

StGB hab ich aus Platzgründen nicht geprüft, hab zu viele Überschriften und komm deshalb schon auf 17 Seiten.

Für Aufgabe 2 habe ich nur den Laptop geprüft, ich bin mir nämlich nicht sicher ob B für den Fernseherr tatsächlich Erinnerungsbefugt ist.
 
hmm ih habe das anders aufgebaut und zwar habe ich zw t und u bei verletzungshandlung , abstelen escooter, ekfv und stvg bringeich des 823 differenziert, sonst prüft man doppelt. t fliegt dann raus qua definiition. b+, ekfv und estvg stvo erwähne ich bei rechtswidrigkeit schuld und kausalität.
ich habe in der begr im os diese paragrafenkete §§ 823 I, 840 I BGB i.V.m. §§ 60, 260 ZPO. ob das richtig ist oder zu viele §§.
ich habe 823 II gar nicht geprüft weil schon bei 823 die rechtswidrigkeit wegen 1 II StVO ablehnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessante herangehensweise, dann hast du natürlich auch weniger zu Prüfen. Ich hab T und B getrennt geprüft und dementsprechend alles doppelt und dreifach gemacht ... den § 1 II StVO sehe ich bei der B übrigens schon erfüllt, deshalb bin ich auch zum § 823 II gekommen. @Redefluss, ich hab dem K die € 4.200 zugesprochen.
 
Interessante herangehensweise, dann hast du natürlich auch weniger zu Prüfen. Ich hab T und B getrennt geprüft und dementsprechend alles doppelt und dreifach gemacht ... den § 1 II StVO sehe ich bei der B übrigens schon erfüllt, deshalb bin ich auch zum § 823 II gekommen. @Redefluss, ich hab dem K die € 4.200 zugesprochen.
Gem. § 308 ZPO darf das Gericht nicht mehr als im Antrag gefordert zusprechen. Ich sehe den Hinweis so, dass es die Forderung nach 4.000 Euro Schmerzensgeld unterstützt und damit auch der Antrag trotz des "mindestens" hinreichend bestimmt, da angemessen ist.
 
Gem. § 308 ZPO darf das Gericht nicht mehr als im Antrag gefordert zusprechen. Ich sehe den Hinweis so, dass es die Forderung nach 4.000 Euro Schmerzensgeld unterstützt und damit auch der Antrag trotz des "mindestens" hinreichend bestimmt, da angemessen ist.
Ja so habe ihc es auch verstanden...
 
ja frage, an welcher stelle wollt ihr das anbringen? das ist doch kein prüfungspunkt
 
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