Sonstige Aufgaben Lösungen BT- Kontrollfragen

Sorry, dass es da solche Probleme gab aber Studienservice hat da wohl mal wieder ordentlich "zensiert"... Ich konnte keine Beiträge veröffentlichen und dir auch keine Info über den Punkt"Unterhaltung" geben!! Ich hoffe die Lösungen helfen etwas...

Grüße
Matthias
 
Also erstmal danke dafür aber ich bin mir nicht sicher ob der Ersteller der PDF die Kontrollfragen richtig gelesen hat

Beispielsweise Kapitel 4 zu Schmalenbach
Aufgabe 2
e) Zum Periodenaufwand: Wie ist dieser definiert? ok
Lösung:
Summe der Auszahlungen einer Periode

i)Der Periodenaufwand kann auch Leistungen enthalten, die dieser Definition nicht entsprechen. Welche Leistungen sind das?

Seine Lösung

Zu Unterscheiden ist
* Auszahlung an dritte
* Auszahlung an Unternehmen

Das war gar nicht die Frage

Meine Lösung:

Rückstellungen für spezielle Wagnisse z.B. Bergschäden, Abwasserschäden,
sind im Verursachungsjahr zu passivieren

naja egal, wie siehts mit den anderen Unterfragen aus, hat die jemand???? kapieren tue ich die nicht =)


i)Was sind übliche Aufwandsobjektivierungen, d. h. Normierungen von Auszahlungsverursachungen?
Lösung:

??????

ii) Wie sind diese Aufwandsobjektivierungen zu beurteilen?
Lösung:
Keine Ahnung welche Aufwandsobjektivierung??????????????????


iii)Welche Bedeutung hat die Definition des Periodenaufwands für Abschreibungen?
Lösung:
??????

iv)Welche Bedeutung hat die Definition des Periodenaufwands für die Bewertung des Materialverbrauchs?
Lösung:
???????

 
Danke für den Hinweis :-)

Habe noch meine Lösung / Ergänzung zu Kapitel 2, Aufgabe 3f: Die Gewinnermittlung mittels Bestandsabgleich berücksichtigt NICHT die Privatentnahmen und Privateinlagen, also von außen induzierte Vermögensminderungen und Vermögensmehrungen. (S.21 mittig)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufgabe 2
e) Zum Periodenaufwand: Wie ist dieser definiert?
Lösung:

1)Im einfachsten Fall Periodenaufwand = Periodenauszahlung


i)Der Periodenaufwand kann auch Leistungen enthalten, die dieser Definition nicht entsprechen. Welche Leistungen sind das?
Lösung:
Alle periodenerfolgsunwirksame Auszahlungen (sog. Schwebende Posten) die in derGuV kein Platz haben werden in der Bilanz zwischengeparkt.

Dabei treten folgende Fälle auf

2)Die Auszahlung (z.B. Anschaffung einer Maschine) führt nicht in der Anschaffungsperiode, sondern erst in einer späteren Periode in Form von Abschreibungen zu Aufwand.

3)Der Auszahlung (z.B. Garantieleistung) ist in einer früheren Periode die Aufwandverrechnung durch Bildung einer Rückstellungvorausgegangen

Schmalenbach nennt als Beispiel: Rückstellungen für spezielle Wagnisse z.B.Bergschäden, Abwasserschäden, welche im Verursachungsjahr zu passivieren sind

4)Es gibt aber auch Auszahlungen die niemals zu Aufwand (Kredittilgung) führen. (wenn man den Zins mal außen vorlässt)


i)Was sind übliche Aufwandsobjektivierungen, d. h. Normierungen von Auszahlungsverursachungen?
Lösung:Die Verursachung von Auszahlungen/Aufwand rührt aus dem Periodisierungsprinzip her, wonach Aufwendungen und Erträge unabhängig von der entsprechenden Zahlung bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind.



ii) Wie sind diese Aufwandsobjektivierungen zu beurteilen?
Lösung:


Die Objektivierung von Aufwendungen dient dazu die Gewinne vergleichbar zu machen. Die sich daraus ergebenden Verzerrungen der Bilanz (Rückstellungsdotierung, Abschreibungsart und –dauer) nimmt Schmalenbach in Kauf.


iii)Welche Bedeutung hat die Definition des Periodenaufwands für Abschreibungen?
Lösung:Zeitliche Verlagerung des Aufwands in spätere Periode. Die Leistung z.b. einer Maschine welche erst künftig erbracht werden sollen auch künftig Aufwendungen gegenüberstehen.



iv)Welche Bedeutung hat die Definition des Periodenaufwands für die Bewertung des Materialverbrauchs?
Lösung: In dieser Aufgabe geht es um die Bewertung des Materialverbrauchs. Dabei kann sich der Materialaufwand einer Periode von den Auszahlungen für Material in dieser Periode unterscheiden, wenn Lagerbestand (wertmäßig) ab- bzw. aufgebaut wird. Das Weitere ergibt sich aus Ihrer Antwort zu Aufgabe i).


 
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