Sonstiges Lerngruppe SS 2020

Ort
im Nordosten
Hochschulabschluss
Master of Laws
2. Hochschulabschluss
Erstes Staatsexamen Jura
Studiengang
B.Sc. Psychologie
ECTS Credit Points
0 von 180
Hallo ihr Jura-Enthusiast*innen!
Wer ist in diesem Semester dabei?
Und wer kann genau so wenig wie ich mit dem Stoffumfang des Moduls anfangen? :winken:
 
hi, ich überlege die Klausur mitzuschreiben. Gibt es bei Moodle viel Hilfe vom Lehrstuhl? habe mich zu spät entschieden, das Modul zu belegen, aber denke ich kann auch. mit externen Skripten lernen.
Bezüglich des Stoffumfangs, kannst du mir sagen, was alles so dran kommt?
 
hi, ich überlege die Klausur mitzuschreiben. Gibt es bei Moodle viel Hilfe vom Lehrstuhl? habe mich zu spät entschieden, das Modul zu belegen, aber denke ich kann auch. mit externen Skripten lernen.
Bezüglich des Stoffumfangs, kannst du mir sagen, was alles so dran kommt?
Darf man Klausuren schreiben, wenn man das Fach nicht belegt hat? Überlege nämlich auch gerade
 
Du musst es zumindest einmal belegt haben. Manchmal ist auch die Belegung im Klausursemester erforderlich. Da würde ich beim PA nochmal nachfragen.
 
Hmm, den Stoff musst du trotzdem lernen, egal ob Präsenzklausur, EKlausur oder HA.
 
Nach Lektüre der Skripte muss ich sagen: Die sind echt gut! Ich finde die verständlich und mit zahlreichen Beispielen versehen. Was mir aber noch fehlt, ist eine halbwegs konkrete Vorstellung davon, was in der Klausur auf mich zukommt. Haben vielleicht einige von euch hier noch Altklausuren? Auf Moodle gibt es nur (aber immerhin) einen Übungsfall und eine Altklausur...
 
Sofern ihr mitgeschrieben und wieder aufgeatmet habt: Wie waaaars für euch?
Durchwachsen. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte hatte ich jetzt nicht erwartet - hatte mit dem Übungsfall mehr auf Verbraucherrecht mit Schwerpunkt Widerruf oder AGB spekuliert...
Ging dann aber ganz gut. Ich fürchte nur, ich habe irgendwas übersehen. Sind bei euch auch ALLE Ansprüche, die durchgehen verjährt?
 
Ich kann die VSD Kette nicht mehr sehen..

Habe die Verjährung über § 199 II BGB gelöst, also bei mir war garkein Anspruch verjährt, da 30 Jahre-Frist.
Hast du auch eine andere Konstellation als VSD geprüft? Habe nämlich auch das Gefühl eine ganze AGL vergessen zu haben..
 
Habe die Verjährung über § 199 II BGB gelöst, also bei mir war garkein Anspruch verjährt, da 30 Jahre-Frist.
Oh Mensch, das wäre jetzt mehr als typisch, wenn ich das übersehen habe :facepalm:


Hast du auch eine andere Konstellation als VSD geprüft? Habe nämlich auch das Gefühl eine ganze AGL vergessen zu haben..
Deliktische Ansprüche hab ich geprüft. 823 I und 831. Ging bei mir beides nicht durch.
 
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