FAQ Müssen alle Kurse eines Moduls belegt werden?

Müssen eigentlich immer ALLE Kurse eines Moduls belegt werden? Da das Bestehen der Hälfte der EAs für die Klausurzulassung ausreicht, könnte man ja entsprechend Kurse weglassen. Aber nicht, dass es später bei der Zeugnisbeantragung Probleme gibt!? Ich will da eigentlich kein Risiko eingehen. Auffallend ist jedenfalls, dass die Sache mit der Belegung sehr unklar geregelt ist. Theoretisch könnte man sich die EAs von anderen kopieren und komplett auf Belegungen verzichten. Die Uni sagt zwar auf Nachfrage, man müsse belegen, aber wo steht das und wie wird es kontrolliert? Wirklich sehr undurchsichtig. Oder klappt bei einer kompletten Nichtbelegung oder auch unvollständigen Belegung eines Moduls die Klausuranmeldung gar nicht? DANN wäre die Sache eindeutig und meine Frage beantwortet.
 
Du musst belegen, um dabei sein zu können. Bei der Prüfungsanmeldung wird es so oder so zu Problemen kommen. Man wird das sehr wahrscheinlich (manuell) nachprüfen. In unserer Fakultät ist das zumindest so. Es mag sein, dass die Anmeldung durchs Portal funktioniert, aber man wird händisch feststellen, dass etwas nicht passt. Bei uns z. B. muss man bei Leistungsnachweisen in dem Semester, in dem die Klausur geschrieben wird, den jeweiligen Kurs entweder als Erstbelegung oder Wiederholung mitgemacht haben. Bei Modulprüfungen wird es insbesondere Probleme geben, weil es ein Zeitfenster von sieben Semestern gibt, in dem die Prüfung bestanden werden muss. Wo sollte man also anfangen zu zählen, wenn derjenige die dazugehörigen Kurse nie belegte?

Kurz gesagt: Es wird nicht funktionieren. Ganz davon abgesehen, dass es wenig Sinn ergibt, Studienmaterial nicht zu belegen, auf das man angewiesen ist.
 
Kurz gesagt: Es wird nicht funktionieren. Ganz davon abgesehen, dass es wenig Sinn ergibt, Studienmaterial nicht zu belegen, auf das man angewiesen ist.
Mit der Aussage wäre ich etwas vorsichtig und nicht zu voreilig. Insbesondere dann nicht, wenn du von einem ganz anderen Studiengang erzählst. Hier gibt es nämlich große Unterschiede.

In anderen Studiengängen ist es in der PO deutlich geregelt, dass man alle Kurse belegt haben muss, die zu einem Modul gehören. In der PO zu Wirtschaftswissenschaften gibt es eine solche Regelung nicht. Die Frage ist daher absolut berechtigt.

Diese Frage wurde an anderer Stelle hier im Forum vor einiger Zeit diskutiert. Ich suche den Beitrag noch und werde ihn dann hier her kopieren. Das Ergebnis war aber, dass man scheinbar tatsächlich nicht alles belegen MUSS. Es reicht, wenn du die Kurse belegst, in denen du die EA schreiben möchtest. Aber ich suche erstmal.
 
Dank Hilfe habe ich das Thema gefunden. Du hast es sogar selbst erstellt @Ingo88

http://www.fernuni-hilfe.de/thema/private-skript-ver-käufe.8616/

Da hat jemand geschrieben, dass man eben nicht alle Kurse belegen muss, um die Klausur schreiben zu dürfen.
Leider gab es keine weitere Antwort...aber man kann sich ja beim Prüfungsamt rückversichern, wenn man diesen Weg gehen möchte.
 
Um die Klausur schreiben zu dürfen, muss man gar nichts belegen, da es nicht kontrolliert wird.

Kontrolliert wird alles erst bei der Zeugnisbeantragung...
 
Auskunft des PA Wiwi:
Also, ich habe nunmehr telefonisch beim PA Wiwi nachgefragt (betrifft daher natürlich nur Wiwi). Es besteht an sich keine Belegungspflicht. Da jedoch die Hälfte der EA zu bestehen ist und diese i.d.R. über Lotse abgewickelt werden, ergibt sich daraus implizit ein beschränkter Belegungszwang. Ich habe allerdings nicht gefragt, wie es sich mit "echten" (postalisch einzureichenden) EA verhält. Wird das Bestehen (bei z.B. Einführung Wiwi) auch bei Nichtbelegung dem PA gemeldet??? Keine Ahnung, aber andernfalls bestünde eben auch hier ein impliziter Belegungszwang im Umfang von mindestens der Hälfte der EA-Kurse.

Resümee: Da die externe Beschaffung der Unterlagen zwar günstiger, aber auch bloß nicht umsonst ist und ein partieller Unibezug unvermeidbar ist (siehe oben), bleibe ich künftig von vornherein beim vollständigen Unibezug.
 
Also sind wir uns einig, dass man nicht alle Kurse eines Moduls belegen muss, um den Bachelor Wirtschaftswissenschaft zu bekommen?
Hat denn jetzt einer eine schriftliche Bestätigung vom Prüfungsamt?
 
@meier Steile These, die du da aufstellst. Möchtest du mich in unserer PN-Konversation widerlegen?

Wenn du dir den Thread durchliest, kannst du gar nicht zu deiner als Frage getarnten These kommen. Weshalb ich davon ausgehe, dass du es gar nicht getan hast. Deshalb wiederhole ich mich hier einfach:
Selbst wenn eine Prüfungsordnung die Kursbelegung nicht als Voraussetzung für die Klausurzulassung nennt und auch nicht prüft, heißt das noch lange nicht, dass man die Kurse eines Moduls nicht zu belegen bräuchte.
Welchen Sinn macht es denn aus Sicht der Uni mehrere Kurse in ein Modul zu packen, vom Umfang und dergleichen anzupassen, wenn die Studierenden einzelne oder gar alle Kurse gar nicht belegen müssten? Dann könnte man auch gleich Module "verschenken". Und von da an ist es nicht mehr weit zu "Wir vergeben jedem Bundesbürger einen Abschluss."

Aber hey, vielleicht überzeugt dich das immer noch nicht. Hol DU dir doch die schriftliche Bestätigung vom Prüfungsamt! Oder schreibe die Klausuren ohne alle Kurse belegt zu haben. Vielleicht probierst du auch Beides, damit das Prüfungsamt ganz sicher nicht vergisst, die Kursbelegung bei der Zeugnisausstellung zu prüfen. ;-)
 
Welchen Sinn macht es denn aus Sicht der Uni

Ich kann zu diesem Thema zwar leider nichts wertvolles beitragen, da ich mich nicht damit befasst habe. Aber Deine Frage bezieht sich rein auf Logik bzw. den gesunden Menschenverstand.
Als ob alles Sinn ergeben würde, was die da hin und wieder veranstalten? ;-)
 
Ich hatte - auch vor einer Ewigkeit - die Auskunft vom PA erhalten, dass man nur die Kurse belegen muss, zu denen man eine EA schreibt und mit dieser das Quorum erfüllt.

Ein Beispiel dafür wäre das Modul "Markt und Staat": Es gibt sieben Kurse und zwei EAs, von denen eine bestandene zur Klausurzulassung ausreicht. Also würde die Belegung eines Kurses ausreichen.
 
Der "implizit beschränkte Belegungszwang" betrifft aber in den zitierten Anfragen nur die Klausuren.
Was bei der Zeugniserstellung passiert, wissen wir nicht genau. Und ohne Schriftliches wäre ich persönlich sowieso doppelt vorsichtig.

Was mich wieder in den Thread trieb, war @meier der meine KEs zu zwei Kursen haben wollte, weil er sie verloren habe und ich sie ja nicht mehr brauchen würde. Und hier kam halt vier Minuten nach meiner Antwort mittels PN gleich die "Nachfrage". :whistling:
 
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