Müssen eigentlich immer ALLE Kurse eines Moduls belegt werden? Da das Bestehen der Hälfte der EAs für die Klausurzulassung ausreicht, könnte man ja entsprechend Kurse weglassen. Aber nicht, dass es später bei der Zeugnisbeantragung Probleme gibt!? Ich will da eigentlich kein Risiko eingehen. Auffallend ist jedenfalls, dass die Sache mit der Belegung sehr unklar geregelt ist. Theoretisch könnte man sich die EAs von anderen kopieren und komplett auf Belegungen verzichten. Die Uni sagt zwar auf Nachfrage, man müsse belegen, aber wo steht das und wie wird es kontrolliert? Wirklich sehr undurchsichtig. Oder klappt bei einer kompletten Nichtbelegung oder auch unvollständigen Belegung eines Moduls die Klausuranmeldung gar nicht? DANN wäre die Sache eindeutig und meine Frage beantwortet.