Sonstiges Master-Module

Hallo Zusammen,

ich interessiere mich für den Master of Laws, habe hierzu allerdings noch eine Frage zum moudlaren Aufbau.
Auf der Homepage:
https://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/master/studieninhalte.shtml
ist der Aufbau anders, als in der Prüfungsordnungsanlage. Nach PO muss ich nicht alle 4 Module des 1.Semesters belegen, nach Homepage allerdings schon, da ich das im 1.Semester nicht belegte Modul des 1.Semesters im Zweiten nachholen muss, ebenso das nicht gewählte von Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Laut PO hat man dafür 1 Wahlfach mehr.

Natürlich ist mir bekannt, dass nur die Prüfungsordnung verbindlich ist. Kann mir jemand sagen, warum es unterschiede zwischen der PO und der Homepage gibt?

Vielen Dank
 
Mit Einführung der EJP wurden in den Folgejahren die PO´s des Bachelors und Masters angepasst und teilweise auch im Bezug auf bestimmte Voraussetzungen vereinfacht. Wahrscheinlich wurde die Anpassung auf der Homepage einfach vergessen.
 
Auf der Homepage ist es einfach umständlich ausgedrückt, so dass es leicht zu Verwirrungen kommen kann.
Wenn alle Module Pflicht wären, egal in welchem Semester, also MMZ, MMÖ, MMS und MMV sowie Rechtsphilo und Rechtsgeschichte, dann gäbe es nur ein Wahlmodul. Wahrscheinlich ist den Machern noch nie aufgefallen, dass man es auch anders interpretieren kann.
 
..... Nach PO muss ich nicht alle 4 Module des 1.Semesters belegen, nach Homepage allerdings schon, da ich das im 1.Semester nicht belegte Modul des 1.Semesters im Zweiten nachholen muss, ebenso das nicht gewählte von Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Laut PO hat man dafür 1 Wahlfach mehr.

Nach der HP musst du auch nicht alle 4 Module des ersten Semesters belegen. Die Auswahl im WM 5 und WM 6 ist ja jeweils mit Semikolon getrennt, was die Gleichwertigkeit der Module beschreibt und daher die Alternativen darstellt ;-) So wurde mir das zumindest mal erklärt.

Ein schlichtes "oder" hinter den Alternativen würde meines Erachtens aber helfen...
 
Ich glaube mich zu erinnern, dass auf der alten Version der Homepage das Wort "oder" anstelle des Semikolons stand.

Man muss nur 3 der 4 Module des 1. Semesters machen (siehe Prüfungsordnung). Man kann das 4.Modul des 1.Semesters als Wahlmodul nehmen, falls einem die anderen Wahlmodule nicht zusagen.

Als weitere Info: Ich habe im September 2018 an die Studienberatung folgende Frage per Mail gestellt: Ist die Reihenfolge der Module im LLM frei wählbar oder ist der Studienverlaufsplan verbindlich? Das war die Antwort:

Sehr geehrte ...,
danke für Ihre E-Mail. Die Reihenfolge der Module ist im Prinzip frei wählbar.

Beachten Sie bitte , dass Sie gemäß § 16 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Zulassung zur Masterarbeit 6 Module bestanden haben müssen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen...



Man muss also nicht zwingend mit den Modulen des 1.Semesters beginnen, man könnte z.B. auch mit Rechtsgeschichte beginnen oder mit Arbeitsrecht.
Wer ganz schnell fertig werden will, kann 6 Module im 1.Semester machen und im 2.Semester schon die Master-Arbeit schreiben.
 
Ich glaube mich zu erinnern, dass auf der alten Version der Homepage das Wort "oder" anstelle des Semikolons stand.

Man muss nur 3 der 4 Module des 1. Semesters machen (siehe Prüfungsordnung). Man kann das 4.Modul des 1.Semesters als Wahlmodul nehmen, falls einem die anderen Wahlmodule nicht zusagen.

Als weitere Info: Ich habe im September 2018 an die Studienberatung folgende Frage per Mail gestellt: Ist die Reihenfolge der Module im LLM frei wählbar oder ist der Studienverlaufsplan verbindlich? Das war die Antwort:

Sehr geehrte ...,
danke für Ihre E-Mail. Die Reihenfolge der Module ist im Prinzip frei wählbar.

Beachten Sie bitte , dass Sie gemäß § 16 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Zulassung zur Masterarbeit 6 Module bestanden haben müssen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen...



Man muss also nicht zwingend mit den Modulen des 1.Semesters beginnen, man könnte z.B. auch mit Rechtsgeschichte beginnen oder mit Arbeitsrecht.
Wer ganz schnell fertig werden will, kann 6 Module im 1.Semester machen und im 2.Semester schon die Master-Arbeit schreiben.
Oh wie toll, dass habe ich mich tatsächlich die Tage noch gefragt, ob man eine Reihenfolge einhalten muss. Danke für die Info.

Kann mir jemand zwei Module empfehlen die man relativ kurzfristig belegen und bestehen kann?
 
Da das Mastermodul Rechtsgeschichte mit dem EM-Modul Rechtsgeschichte übereinstimmt: NICHT Rechtsgeschichte (außer, du hast schon Vorwissen aus dem EM-Modul).
 
Da das Mastermodul Rechtsgeschichte mit dem EM-Modul Rechtsgeschichte übereinstimmt:
Nicht ganz... das Mastermodul hat z.B. nicht Stübingers Vorlesung sondern ein Skript - (ich glaube hauptsächlich die Privatrechtsgeschichte-Vorlesung ist wohl gleich - zumindest wenn man die Reaktionen darauf vergleicht: :tongue2: und :tongue2: = also gleich:tongue2:
Der Vorteil beim Master-Modul Rechtsgeschichte ist, dass man aus einem Pool von Fragen auswählen darf (wo dann natürlich auch vertiefte Kenntnisse erwartet werden), während im EM-Modul aus der EJP drei Pflichtfragen sind... :tongue2:
...und eigentlich mochte ich mal Geschichte...:wall:
 
Danke für die Ergänzungen :perfekt:
 
In MM Strafrechtgeschichte gibt es ein Skript?? Oh man...:paperbag: Weiß zufällig jemand, ob es mit den Videos identisch ist?
 
Wäre ja frech, wenn irgendetwas in EM Grundlagen abgefragt werden würde, obwohl es nur im Skript, nicht in den Videos vorkommt.

Btw: War das nicht sogar in der letzten Klausur mit der Rückwirkungsproblematik? Ich habe mir alle Videos ordentlich angeschaut und zusammengefasst. Dort habe ich aber nicht davon gehört.
 
Wäre ja frech, wenn irgendetwas in EM Grundlagen abgefragt werden würde, obwohl es nur im Skript, nicht in den Videos vorkommt.

Btw: War das nicht sogar in der letzten Klausur mit der Rückwirkungsproblematik? Ich habe mir alle Videos ordentlich angeschaut und zusammengefasst. Dort habe ich aber nicht davon gehört.

Genau deswegen. Bin mir auch nicht sicher, wie das Modul eingehen sollte. Bestehen reicht´s. :whistling:
 
Btw: War das nicht sogar in der letzten Klausur mit der Rückwirkungsproblematik? Ich habe mir alle Videos ordentlich angeschaut und zusammengefasst. Dort habe ich aber nicht davon gehört.
Ja, schon - ABER, Stübinger hat schon die vertiefende Lektüre von Thomas Vormbaums "Moderne Strafrechtsgeschichte" empfohlen im Video - dort wird das in epischer Breite zerkaut... (Radbruch, Kelsen, Feuerbach, Jakobs und Co.)...
 
Ja, schon - ABER, Stübinger hat schon die vertiefende Lektüre von Thomas Vormbaums "Moderne Strafrechtsgeschichte" empfohlen im Video - dort wird das in epischer Breite zerkaut... (Radbruch, Kelsen, Feuerbach, Jakobs und Co.)...
Das Buch hat über 500 Seiten. Nicht unbedingt ein Buch, welches ich freiwillig in der Prügunsphase lesen würde. :hammer1::wall:
 
Ich habe mit dem Buch angefangen... und abgebrochen. Das ist für ein 5 ECTS Modul viel zu ausführlich (meiner Ansicht nach).

Aber Recht hast du, Pusheen.
 
Vielleicht wird das Thema tatsächlich in MM Skripten behandelt - das würde einiges erklären.
 
Ach, die einzige wichtige Note ist die EJP Note, also... alles wird gut. :troest:;-)
 
Pusheen hat gerufen: Hier bin ich!:winken:
Im MM Rechtsgeschichte gibt es zwei Skripte: Verfassungsrechtsgeschichte (nicht barrierefrei-tw Schriftgröße 3) und Strafrechtsgeschichte.
Vorlesungen gibt's nur für Privatrechtsgeschichte (dafür keine KE).
Ich hatte den LS Stübinger mal angemailt u darum gebeten die Videos zur Strafrechtsgeschichte auch f LL.M.ler zugänglich zu machen aber das hat man mit der Begründung abgelehnt die Studis nicht verwirren zu wollen.:chewingnails:
 
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