Ich brauche mal Hilfe bei der 2. EA in diesem Semester, denn ich stehe auf dem Schlauch. Es geht darum, ob der "fiktive" § 34h GewO, welcher gerade neu eingeführt wurde, eine Erlaubnis für kleine Kioske, die Alkohol, Süßigkeiten und co verkaufen, voraussetzt. Diese Erlaubnis kann unter bestimmt genannten Voraussetzungen (Zuverlässigkeit des Betreibers oder 100 m Abstand zum nächsten Kisok) versagt werden. Nun geht es darum ob dieser § 34 h GewO nach Art 12 GG verfassungsgemäß ist.
Also prüfe ich eine Verfassungsbeschwerde. Diese muss ja zulässig und begrüdet sein. Muss ich überhaupt die Zulässigkeit in dieser EA prüfen? Dieser Verband der Kioskbetreiber ist ja nicht selbst in seinem Grundrecht betroffen, sondern nur der einzelne neue Kioskbesitzer. Und dieser müsste wiederum erstmal die Erlaubnis versagt bekommen von der zuständigen Behörde und den normalen Verw.- Rechtsweg bestreiten. D.h. der Verband kann nicht klagen, weil nicht selbst in seinen Grundrechten unmittelbar verletzt ist und der neue Kioskbesitzer müsste erst erstmal einen Bescheid in den Händen haben und dagegen dann vorgehen. Das bedeuted aber auch dass ich ins Hilfsgutachten abrutsche. Soll ich das? Ist mir bisher noch nie bei der Fernuni untergekommen im Hilfsgutachten weiter zu machen. Oder meint der Lehrstuhl die nur ich soll die Begründetheit prüfen? Immerhin gibt es noch eine Aufgabe 2.
Auf der EA steht, dass Teile 1-4 in Betracht kommen, laut Prüfungsinfoheft muss man also bis Juni alle 4 Teile thoeretisch durch haben. Die haben ja Vorstellungen.
Also prüfe ich eine Verfassungsbeschwerde. Diese muss ja zulässig und begrüdet sein. Muss ich überhaupt die Zulässigkeit in dieser EA prüfen? Dieser Verband der Kioskbetreiber ist ja nicht selbst in seinem Grundrecht betroffen, sondern nur der einzelne neue Kioskbesitzer. Und dieser müsste wiederum erstmal die Erlaubnis versagt bekommen von der zuständigen Behörde und den normalen Verw.- Rechtsweg bestreiten. D.h. der Verband kann nicht klagen, weil nicht selbst in seinen Grundrechten unmittelbar verletzt ist und der neue Kioskbesitzer müsste erst erstmal einen Bescheid in den Händen haben und dagegen dann vorgehen. Das bedeuted aber auch dass ich ins Hilfsgutachten abrutsche. Soll ich das? Ist mir bisher noch nie bei der Fernuni untergekommen im Hilfsgutachten weiter zu machen. Oder meint der Lehrstuhl die nur ich soll die Begründetheit prüfen? Immerhin gibt es noch eine Aufgabe 2.
Auf der EA steht, dass Teile 1-4 in Betracht kommen, laut Prüfungsinfoheft muss man also bis Juni alle 4 Teile thoeretisch durch haben. Die haben ja Vorstellungen.