Modul 55100 Abgabetermin 07.12.2015

Also, Nachdem ich jetzt das Skript zum gutachtenstil gelesen habe, dachte ich mir, ich Bau dazwischen die ea ein. Und mein erster Eindruck ist, ohhhh Gott. Wie löse ich die ea?
Ich erwarte nun gar keine produktive Antwort, wollte mit dem Post hier nur mal meine "Anfänger Brett vorm Hirn Gedanken " los werden.

Schönen abend euch
 
Gehören Äpfel zu biologisch abbaubaren Substanzen?!
Ich bin der Meinung ja, hatte aber heute darüber mit jemandem eine hitzige Diskussion...
 
Da müsste ich erstmal länger googeln, denn da das für mich ein komplett fremdes Gebiet ist bei dem ich kein Vorwissen habe, müsste ich erstmal herausfinden was man in dem Zusammenhang unter "biologisch" und unter "abbaubar" versteht.
 
Da müsste ich erstmal länger googeln, denn da das für mich ein komplett fremdes Gebiet ist bei dem ich kein Vorwissen habe, müsste ich erstmal herausfinden was man in dem Zusammenhang unter "biologisch" und unter "abbaubar" versteht.
Danke erstmal... Ich habe mir auch schon die Finger wund gegoogelt, finde aber nichts brauchbares.
 
Ich glaube nicht, dass ihr auf diese Frage so viel Energie verwenden müsst;) Dort wird sicher nicht der Schwerpunkt der EA liegen.
 
Ich habe eben einmal eine Frage: Ich habe das Propädeutikum das erste Mal belegt, als es die Einsendeaufgabe als Klausurzulassungsvoraussetzung noch nicht gab. Habe die Klausur dann aber nicht geschrieben und das Modul als WH belegt. Habe ich es dann richtig in Erinnerung, dass man die Klausur auch schreiben kann, ohne die EA geschrieben zu haben?
 
Es heißt zwar normalerweise, daß eine einmal erlangte Klausurzulassung nicht mehr verlorengeht, aber früher brauchte man in 55100 gar keine Zulassung, es durfte jeder die Klausur schreiben.

Da war also nichts, was man nicht verlieren konnte - hier täte ich mich ans Prüfungsamt wenden!
 
Ich schließe mich Belgarath an, vor allem da in der aktuellen Studien- und Prüfungsinfo Nr. 2 bei Klausurzulassung nur "bestandene EA" steht, aber nichts von einer Altfälleregelung. Frag das Prüfungsamt was Sache ist und zwar unbedingt schriftlich, damit Du einen Nachweis über die (hoffentlich positive) Antwort hast.
 
Danke an euch beide. Ich habe mich an das Prüfungsamt gewandt und die nachfolgende E-Mail erhalten:

"
....
eine einmal erlangte Prüfungsberechtigung, in Ihrem Fall die Belegung des Moduls, bleibt erhalten. Sie müssen sich nur noch zur Prüfung anmelden.
....
"

Na dann werde ich das mal tun!
 
Danke an euch beide. Ich habe mich an das Prüfungsamt gewandt und die nachfolgende E-Mail erhalten:

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eine einmal erlangte Prüfungsberechtigung, in Ihrem Fall die Belegung des Moduls, bleibt erhalten. Sie müssen sich nur noch zur Prüfung anmelden.
....
"

Na dann werde ich das mal tun!
Sehr gut! Wichtig, bewahre diese Email bis zur Beantragung des Abschlusszeugnisses gut auf. Denn erst zu dem Zeitpunkt prüft die Fernuni ob man zum Klausurschreibezeitpunkt die Klausurzulassung hatte.
 
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