Klausurbesprechung Nachbesprechung Klausur Sep 2017 (SS 2017)

Mal eine dumme Frage in die Runde, was spricht denn gegen die Ausgleichsregel? Bevor man sich ewig mit der Klausur rumärgert verbucht man einfach dieses Fach als persönliches Waterloo und macht weiter.

Spricht da irgendwas dagegen?

Außer die Ehre :-)
 
Na ich zB komme von der Uni Bonn und habe Sachen angerechnet bekommen. Für diese erhalte ich keine Noten, dass Modul gilt nur als bestanden. Daher weiss ich gar nicht, ob für mich die Möglichkeit des Ausgleichens besteht. Ausserdem hab ich noch 3 andere Rewi-Module zu machen. Da weiss ich ja auch nicht, wie es läuft
 
Ihr könnt schreiben, dass ihr euch meiner (Markus Linder) Beschwerde anschließen wollt. Und als Begründung z.B. dass ihr die Klausur so, wie sie gestellt wurde - mit fehlenden Punkteangaben - für unangemessen haltet. Oder eben eure Einschätzung.
 
Ausgleichen kann man nur, wenn man mehr als 25 Punkte hat. Ich hab die zwar, aber ich halte die 5 für ungerecht und außerdem ist das Fach zu wichtig für uns Juristen. In Strafrecht oder Verwaltungsrecht wäre das was anderes. Aber von Zivilprozessrecht sollte ein Wirtschaftsjurist schon Ahnung haben.
 
Danke Markus, dass werde ich gleich tun.
Schreibst Du denn auch noch die anderen Klasusurteilnehmer an und bittest sie an der Beschwerde teilzunehmen- Du hattest doch schon wegen der Mailadressen angefragt gehabt.

Und hatte Frau Dannemann Dir gesagt, mit welchem Erfolg ungefähr zu rechnen ist?
 
Ich hab noch einen Aufruf in der Rewi-Facebookgruppe gestartet. Wegen der Mailadressen habe ich noch nichts rausgefunden, wie ich da drankomme.

Laut unserer Fachschaftsvorsitzenden hat es in der Vergangenheit schon ähnliche Fälle gegeben, bei der der Lehrstuhl den Studentinnen und Studenten entgegenkommen musste. Konkreter ist sie aber nicht geworden.
 
Kann man vielleicht den Rewi-Prüfungsamt anschreiben- die müssten doch die Teilnehmerliste der Klausurteilnehmer haben.
Oder vielleicht eine Nachricht in Moodle bei ZPO einstellen- viele die durchgefallen sind gucken vielleicht dort nochmal nach...
 
Zuletzt bearbeitet:
Am erstaunlichsten finde ich sowieso immer noch, wie wenige Kommilitonen und Kommilitoninnen diese Plattform hier kennen.

Im Übrigen finde ich das Fach persönlich eigentlich total unwichtig, weil wir mit unserem Abschluss nie am Gericht sein, geschweige denn dort arbeiten werden bzw. können. Deswegen finde ich es gerade überzogen, eine so schwierige Klausur zu stellen.
 
Ja, dass sehe ich auch so. Ich finde es auch einfach nicht in Ordnung eine solche Klausur zu stellen: das behandelte Thema ist ja sowas von kurz in den Unterlagen angesprochen und wird noch nicht einmal im Rahmen der Ea oder Mentoriatsveranstaltung angesprochen ( auch in anderen Büchern wird es kaum bis gar nicht angesprochen- so zB bei Hemmer Unterlagen) Bei der Fülle an Stoff muss man ja auch mal für sich selbst Schwerpunkte setzen- schliesslich schreiben wir noch andere Klausuren. Und dann die Studenten so vorzuführen finde ich einfach nicht fair. Es kann doch nicht Intention eines Lehrstuhls sein, eine möglichst hohe Durchfallquote zu haben. Ganz im Gegenteil, ich finde, dass dies gerade kein gutes Aushängeschild für einen Lehrstuhl ist und man sich für so etwas eigentlich schämen müsste
 
Das ist zwar alles sehr ärgerlich, glaube aber nicht, dass das Aussicht auf Erfolg hat. Sowas gab es beim IPR auch schon einmal.
 
Wir müssen es einfach probieren...zumal ja uU eine Chance aufgrund der fehlenden Punkteverteilung besteht

Bei der Bachelorarbeit wird auch nicht mit Punkten gearbeitet ....da gibt es eine Gesamtpunktzahl und keine "Zwischenpunkte" aber versuchen würde ich es auch. Man kann ja nix verlieren ...
 
Bei der Bachelorarbeit wird auch nicht mit Punkten gearbeitet
Bei der Bachelorarbeit hast du aber auch nur eine Aufgabe zu bearbeiten. Es gibt ja auch Klausuren mit nur einer Aufgabe. Da brauche ich auch keine Punktzahl zur Orientierung. Bei 3 Teilaufgaben ist das aber absolut notwendig. Denn es kann ja sein, dass in Aufgabe 1 ein einfaches Gutachten verlangt wird, das nicht in der Tiefe bearbeitet werden soll und nur 40 oder 50% der gesamten Klausur ausmacht und dafür in den beiden anderen Aufgaben in die detaillierte Antworten verlangt werden. Das könnte immer noch der Fall sein. Wir wissen es jetzt aber erst bei der Klausureinsicht. Vielleicht sind wir alle durchgefallen, weil Aufgabe 3 80 Punkte gab.
 
Das kann man meiner Meinung nach nicht vergleichen. In der Arbeit war es mir zB nur noch möglich, eine weitere Frage zu beantworten. Wegen der fehlenden Punktzahl konnte ich aber nicht sehen, wodurch man uU mehr Punkte erreichen konnte. Dies könnte mich ja vielleicht auch weitere Punkte gekostet haben
 
Markus, ich hab mich jetzt Deiner Beschwerde bei Frau Dannemann angeschlossen. Konntest Du noch weitere Personen erreichen? Wie wäre es, mit einer Anfrage beim Prüfungsamt zwecks eMail-Adressen?!?
 
Wie wäre es, mit einer Anfrage beim Prüfungsamt zwecks eMail-Adressen?!?
Das halte ich für aussichtslos. Ich glaube nicht, dass das Prüfungsamt irgendwelche Daten rausrücken darf. Aber wenn es jemand von euch versuchen will, hab ich nichts einzuwenden. Auf meinen Aufruf auf facebook habe bis jetzt nur entsetzte Kommentare über die Durchfallquote bekommen.
 
Ok, super. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Ich werde mal bei der Fachschaft nachfragen, ob die einen Tipp haben.
 
Und im moodle Forum werde ich es auch mal versuchen, wie du es vorgeschlagen hast.
 
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