Allgemeine Infos Nachholtermin Klausur: Kurz-Hausarbeit 8.-18.Mai

Das wird mir hier in einem Faden zu unübersichtlich. Auf der anderen Seite müssen wir auch nicht ein ganzes Forum mit der Hausarbeit "langweilen". Ich habe mal eine Gruppe erstellt und jeden eingeladen, der bisher in diesem Faden geantwortet hat. Anfragen zum Gruppenbeitritt gerne an mich.
 
frage, habt ihr irgendwo die inhalte der gerichtsurteeile eingearbeitet?
ich hänge hier seit beginn mit 39 fieber und komme nich weiter.
 
frage, habt ihr irgendwo die inhalte der gerichtsurteeile eingearbeitet?
ich hänge hier seit beginn mit 39 fieber und komme nich weiter.

Ich habe dir Urteile nur beim Meinungsstreit ob es eine invitatio ad offerendum ist oder ein bindendes Angebot verwendet.
 
Hallo,
Mag einer vl. Auskunft zu den Formalien und dem Ablauf einer Kurzhausarbeit posten? Das wäre für die Nachfolger wichtig ;)
Also Seitenzahl, wissenschaftliches Arbeiten ( Literaturverzeichnis- wie viel Quellen?, Abkürzungsverzeichnis ) und was euch sonst noch so einfällt.
Vielen Dank :danke:
 
Dazu habe ich in einem anderen Thread schon Details gepostet:
Ja, das war BGB AT, die Formalia waren relativ übersichtlich. Neben Vorgaben zu Seitenaufteilung und Schriftgröße war die Vorgabe: maximal 12 Seiten. In der Vorbesprechung wurde das dann - wenn ich mich richtig erinnere - auf 8-12 Seiten präzisiert. Die Quellen waren vorgegeben, ein Literaturverzeichnis sollte nicht angelegt werden, ebenso weder Deckblatt noch Inhaltsverzeichnis. Fußnoten sollten in üblicher Form angegeben werden.
 
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Und als Quellen wurden glaube ich nur etwa 6 Quellen genannt. 2 Urteile, ein Zeitungsartikel, ein Lehrbuch und 2 Kommentare.... Also keine riesige Menge.
 
Mag einer vl. Auskunft zu den Formalien und dem Ablauf einer Kurzhausarbeit posten? Das wäre für die Nachfolger wichtig ;)

Bei dieser Kurzhausarbeit gab es nur wenige Formalitäten: Schriftart und Schriftgröße, Größe der Seitenränder, Textlänge höchstens zwölf Seiten.

Man brauchte keine Literatur zu suchen, sondern bekam zwei Kommentarbücher (Jauernig, MüKoBGB), wenige Lehrbücher und zwei BGH-Urteile vorgegeben. Dadurch spart man viele Stunden Sucherei nach einschlägigen Quellen. Alle Quellen standen bequem übers Internet zur Verfügung, ohne staubige Büchereien. :-) Man sollte jede dieser Quellen mindestens einmal zitieren, wahlweise im Fließtext oder in Fußnoten.

Man brauchte weder ein Inhaltsverzeichnis noch ein Literaturverzeichnis anzufertigen, nichtmal ein Deckblatt. Fußnoten waren erlaubt oder erwünscht, aber man brauchte nicht eine bestimmte Mindest-Anzahl von Fußnoten einzubauen wie bei normalen Hausarbeiten.

Insgesamt waren die formalen Anforderungen viel kleiner als bei normalen Hausarbeiten.

Allerdings war das inhaltliche Thema "Leistungskondiktion" ein Hammer. Sowas gehört doch nicht in ein Anfängermodul "BGB AT". Zum Glück hatte ich schon die Module "Schuldrecht AT/BT" belegt; für Erstsemester dürfte die Aufgabe schwer gewesen sein.

Für die gesamte Bearbeitung der Kurzhausarbeit habe ich etwa zehn Stunden gebraucht - viele Stunden an einem ruhigen Sonntag und ein bisschen Zeit an dem Montag danach, dem letzten Tag der Bearbeitungsfrist.
 
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