Mag einer vl. Auskunft zu den Formalien und dem Ablauf einer Kurzhausarbeit posten? Das wäre für die Nachfolger wichtig ;)
Bei dieser Kurzhausarbeit gab es nur wenige Formalitäten: Schriftart und Schriftgröße, Größe der Seitenränder, Textlänge höchstens zwölf Seiten.
Man brauchte keine Literatur zu suchen, sondern bekam zwei Kommentarbücher (Jauernig, MüKoBGB), wenige Lehrbücher und zwei BGH-Urteile vorgegeben. Dadurch spart man viele Stunden Sucherei nach einschlägigen Quellen. Alle Quellen standen bequem übers Internet zur Verfügung, ohne staubige Büchereien.
Man sollte jede dieser Quellen mindestens einmal zitieren, wahlweise im Fließtext oder in Fußnoten.
Man brauchte weder ein Inhaltsverzeichnis noch ein Literaturverzeichnis anzufertigen, nichtmal ein Deckblatt. Fußnoten waren erlaubt oder erwünscht, aber man brauchte nicht eine bestimmte Mindest-Anzahl von Fußnoten einzubauen wie bei normalen Hausarbeiten.
Insgesamt waren die formalen Anforderungen viel kleiner als bei normalen Hausarbeiten.
Allerdings war das inhaltliche Thema "Leistungskondiktion" ein Hammer. Sowas gehört doch nicht in ein Anfängermodul "BGB AT". Zum Glück hatte ich schon die Module "Schuldrecht AT/BT" belegt; für Erstsemester dürfte die Aufgabe schwer gewesen sein.
Für die gesamte Bearbeitung der Kurzhausarbeit habe ich etwa zehn Stunden gebraucht - viele Stunden an einem ruhigen Sonntag und ein bisschen Zeit an dem Montag danach, dem letzten Tag der Bearbeitungsfrist.