Hallo miteinander,
ich werde das Studium an der FU nach einer längeren Pause ab dem Wintersemester fortsetzen. In zwei Fächern hab ich noch Klausurzulassungen, die Klausur hab ich nicht geschrieben, auch nicht probiert.
Nun lese ich in den Unterlagen, dass Kurse in denen es zwischenzeitlich Änderungen gab eine erneute Belegung notwendig ist. Sorry, für die dumme Frage,ich finde dieses Aussage etwas schwammig. Was heißt das konkret?
Bedeutet dies, dass meine beiden Zulassungen quasi verfallen sind, und die beiden Module komplett neu belegt und auch die EAs neu bestanden werden müssen oder oder müssen "nur" die Module neu belegt werden und die Zulassung bleibt weiter bestehen und hieße dass im Umkehrschluss, wenn ich den Kurs nicht neu belege und mir die Änderungen irgendwo sonst besorge, die FU mich für die Klausur nicht zulässt????
Vielen Dank schon mal!
ich werde das Studium an der FU nach einer längeren Pause ab dem Wintersemester fortsetzen. In zwei Fächern hab ich noch Klausurzulassungen, die Klausur hab ich nicht geschrieben, auch nicht probiert.
Nun lese ich in den Unterlagen, dass Kurse in denen es zwischenzeitlich Änderungen gab eine erneute Belegung notwendig ist. Sorry, für die dumme Frage,ich finde dieses Aussage etwas schwammig. Was heißt das konkret?
Bedeutet dies, dass meine beiden Zulassungen quasi verfallen sind, und die beiden Module komplett neu belegt und auch die EAs neu bestanden werden müssen oder oder müssen "nur" die Module neu belegt werden und die Zulassung bleibt weiter bestehen und hieße dass im Umkehrschluss, wenn ich den Kurs nicht neu belege und mir die Änderungen irgendwo sonst besorge, die FU mich für die Klausur nicht zulässt????
Vielen Dank schon mal!