FernUni allgemein Neue Gebührenordnung ab WS 21/22!!

G

GelöschterUser17254

abgemeldet
Was sagt ihr denn - soweit ihr es schon mitbekommen habt - zu dem neuen Gebührenmodell der FernUni ab kommendem Wintersemester? Hier mal der Link:

Kosten des Fernstudiums - FernUniversität in Hagen

Teilweise kommt man wohl günstiger weg als bisher, teilweise aber auch teurer... Insbesondere für Teilzeitstudierende wird es teurer, da sie ja auf mehr Semester kommen.

Zwei Verschlechterungen konnte ich schon ausmachen:
1. Es gibt eine Grundgebühr von 50€ pro Semester. Unabhängig von der Belegung. Bedeutet dann wohl auch 50€, wenn ich mich nur für ein weiteres Semester zurückmelde, um auf die Bewertung meiner Bachelor- oder Masterarbeit zu warten. Plus Studierendenbeitrag von 9€... (bisher: nur 9€ Studierendenbeitrag). Und es bedeutet eben die oben bereits angesprochene Verschlechterung für Teilzeitstudierende, die ja mehr Semester studieren als Vollzeitstudierende und entsprechend öfters die 50€ Grundgebühr berappen müssen.

2. Kostenlose Kurs-/Modulwiederholungen sind zukünftig nur noch 4 Semester lang möglich (bisher: 7 Semester).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn man es mit den Angeboten von (privaten) "Konkurrenzanbietern" vergleicht, ist es nicht nur günstig, sondern nach wie vor unschlagbar günstig. :perfekt:

Das neue Gebührenmodell rechnet sich doch schon, wenn man pro Semester mehr als ein Standard-Modul (10 ECTS) neu belegt. Ich bin auf jeden Fall dafür. :wein:
 
Gab es nicht genau diese Gebührenstruktur vor sowas wie 10 Jahren schon mal an der Fernuni und sie wurde wieder verworfen nachdem Studierende geklagt hatten?
 
Da es für Vollzeitstudierende (wie mich) günstiger wird, bin ich im Ergebnis auch dafür, aber ich denke, dass es an der FernUni mehr Teilzeit- als Vollzeitstudierende gibt und bei denen sieht es eben anders aus. Klar, es sind jetzt keine große Summen aber dennoch... Und sehr ärgerlich halt, dass man auch 50€ zahlt wenn man nur noch auf die Korrektur von Bachelor- oder Masterarbeit wartet. Man muss sich ja zurückmelden (ich werde das zumindest tun um nichts zu riskieren) und dann ist halt auch die Grundgebühr fällig...

Dass die FernUni im Vergleich zu Privatanbietern günstiger ist, ist zwar korrekt, aber die FernUni ist eben keine private sondern eine staatliche Hochschule, daher sollte sie auch deutlich günstiger sein. Staatliche Bildungseinrichtungen sollten in Deutschland schließlich auch einkommensschwächeren Personen zugänglich sein...

Laut der FernUni liegt die Festlegung der Grundgebühr auch daran, dass viele Studierende die Module über mehrere Semester hinweg belegen und auch die Prüfungen erst nach einigen Semestern ablegen (und in der Zwischenzeit natürlich keine neuen gebührenpflichtigen Module belegen). Gerade wenn man arbeitet und vielleicht noch Kinder hat, schiebt man ja dann doch auch mal Prüfungen weil man sich nicht so vorbereiten konnte wie gedacht und geplant).
Die FernUni hat dann in den jeweiligen Semestern plötzlich deutlich weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit einer Grundgebühr kann das natürlich etwas abgefedert werden, weil die ja alle Studierende in jedem Semester bezahlen müssen unabhängig von einer Modulbelegung...

Das finde ich auch absolut in Ordnung, denke aber, man sollte zumindest dann eine Ausnahme machen, wenn jemand unter Umständen nur noch für wenige Wochen im neuen Semester eingeschrieben ist, bis die Abschlussarbeit korrigiert wurde...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für mich kommt diese Änderung leider sehr spät. Die Semester mit vielen Modulen habe ich hinter mir. Nach diesem Semester habe ich einen großen Teil der Module des EJP mindestens einmal belegt und hoffentlich auch bestanden. Trotzdem werde ich im Winter voraussichtlich noch 2 neue Module belegen, womit der Gesamtpreis sinkt - die Module sinken ja um 40 Euro pro Stück.

Gab es nicht genau diese Gebührenstruktur vor sowas wie 10 Jahren schon mal an der Fernuni und sie wurde wieder verworfen nachdem Studierende geklagt hatten?
Ja, so eine Idee gab es schon einmal. Diesmal ist aber anders, dass es eine Rechtsgrundlage gibt - die wurde nämlich inzwischen vom Land NRW geschaffen.
 
Für den Abschluss würde ich die 50 Euro gerne investieren, auch wenn nur auf die Korrektur gewartet werden muss.
Ich habe es mir mal durchgerechnet, wieviele Semester ich noch studieren darf, wenn ich aus der "Modulverbilligung" einen Vorteil zu ziehen.
Aber trotzdem hätte ich die Einführung der Grundgebühr gerne schon vorher gewusst, dann hätte ich anders geplant.
 
Sagen wir mal so: Es war absehbar, wenn man die richtigen Informationen hatte. Die FuH hatte vor einigen Jahren schon einmal einen solchen Anlauf gewagt, war aber gerichtlich gescheitert, da es keine Rechtsgrundlage für eine Grundgebühr gab. Kürzlich wurde dann eine solche Rechtsgrundlage vom Gesetzgeber in NRW geschaffen...
 
Es kommt darauf an. Jemand mit nur Wiederholer-Belegungen zahlt jetzt 50 Euro mehr. Jemand mit 3 Neu-Belegungen (à 10 CP) zahlt jetzt 70 Euro weniger. Beides gilt pro Semester.
 
So ein bisschen kann ich es aber auch verstehen: klar, es gibt gute Gründe, wieso Studierende in manchen Semestern deutlich weniger neue (gebührenpflichtige) Module belegt haben und stattdessen kostenlose Wh, aber für die FernUni hat das eben bedeutet, von Semester zu Semester sehr schwankende Einnahmen zu haben. Das lässt sich mit einer Grundgebühr natürlich schon abfedern. Und 50€ pro Semester, dafür dass man ja auch wenn man Module nur wiederholt, auf Moodle, VU, Datenbanken etc zugreifen kann und an Mentoriaten teilnehmen darf, finde ich durchaus noch im Rahmen.

Ich habe mein erstes Studium zu einer Zeit absolviert, in der die Studiengebühr von 500€ pro Semester eingeführt wurde (bestand glaub ich vier Semester lang oder so), vielleicht auch deshalb sehe ich die 50€ eher entspannt.
 
Zurück
Oben