Sonstiges Neustart an der FU Hagen

@ Tornado:

Herr Meyering und Herr Hering geben sich jedoch die größte Mühe die beiden Module so "zu verunstalten", dass einem hier auch Interesse nicht hilft... Dies spiegelt sich übrigens auch in den Noten wieder...

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Daher gehe ich davon aus, dass der Notenspiegel auch Rückschlüsse auf die Qualität des Skriptes zulässt...
Die Erfahrung die ich mit Meyering und Hering gemacht habe, unter Berücksichtigung derer Noten, bestätigen jedenfalls meinen "Anfangsverdacht"... ;-)

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Klar ist Steuern nicht einfach. Aber das was Meyering und Hering da produziert haben grenzt schon an Frechheit. Das ist eher Philosophie statt Steuern/Unternehmensbewertung... Und absolut realitätsfremd... Im Bachelorstudium hatte ich einige Steuermodule... Daher weiß ich, dass es auch anders geht... Wäre ich die Hochschulleitung, würde ich sie entlassen...

Also an dieser Stelle muss ich mich einmal einschalten. Vorab, ich bin weder mit Prof. Meyering befreundet noch beziehe ich in irgendeiner anderen Weise Vorteile daraus, ihn bzw. seine Skripte/Lehrmethoden zu verteidigen.

Aber mit Verlaub, dass was du in Bezug auf Prof. Meyering (zu Hering kann ich nichts sagen) bzw. dessen Skripte zum besten gibst, ist schon grober Unfug.

Die Skripte gehören meines Erachtens zu den besten, die ich hatte. Sowohl inhaltlich, vom Aufbau her als auch in Bezug auf "Studierendenfreundlichkeit" (bzgl. Kontrollfragen, Übungsaufgaben etc.). Sicherlich ist diese Einschätzung immer sehr subjektiv, aber die Skripte/Didaktik als dermaßen schlecht darzustellen ist falsch. Und überhaupt, vom Notenspiegel auf die Qualität der Skripte zu schließen ist sehr fragwürdig. Mich würde an dieser Stelle zudem interessieren, was genau (speziell in Bezug auf die Wahlpflichtmodule) an den Steuermodulen realitätsfremd sein soll? Abgesehen von dem Teil Bilanztheorie (Rechnungslegung) trifft das nämlich m.E. überhaupt nicht zu. Gerade die zahlreichen Übungsaufgaben in Skripten werden mit praktischen Beispielen unterfüttert. Inwiefern du hier irgendeine, wie auch immer geartete, Philosophie erkennen magst, entschließt sich mir nicht.

Der Grund dafür, dass die Noten in den Steuermodulen tendenziell schlechter ausfallen im Vergleich zu vielen anderen Modulen liegt m.E. schon allein darin begründet, dass die Stoffmenge sehr umfangreich ist. Und spätestens in den Klausuren kommt es auf Detailwissen und Verständnis an. Ein reines Auswendiglernen sitzt hier nicht drin (erfüllt auch nicht den Zweck des Studiums, aber das will ich hier nicht weiter thematisieren). Speziell mit dem EStG muss man schon sehr gut vertraut sein. Im Übrigen gehört allein das StB-Examen zu den anspruchsvollsten Prüfungen in Deutschland überhaupt (Durchfallquote rd. 50%). Damit will ich Niveau/Umfang der Module mit Sicherheit nicht auf eine Stufe stellen, aber es zeigt einfach, dass Steuerthemen generell sowohl anspruchsvoll als auch - vor allem - ein sehr weites Feld sind, was man gut beherrschen muss.

Soviel dazu. Mag sein dass du (individuell) schlechte Erfahrungen mit einzelnen Modulen gemacht hast, die Art und Weise wie du die Module hier einseitig (und in zentralen Punkten falsch) darstellst, disqualifiziert deine "Meinung" jedoch in meinen Augen.
 
Na ja...
Mir reicht an Bestätigung, dass ich nicht der Einzigemit dieser Meinung bin. Entsprechend verzichte ich jetzt mal auf eine ausführliche Antwort.
 
Ich kann mich Machiavelli uneingeschränkt einschließen. Ich hatte auch schon vorgehabt, einen ähnlichen Beitrag zu schreiben, war aber noch nicht dazu gekommen.
Noch eine persönliche Ergänzung: Ich habe die beiden B-Module von Meyering erfolgreich abgeschlossen (siehe dazu auch meine Erfahrungsberichte) sowie meine Abschlussarbeit an dem Lehrstuhl geschrieben (ein Erfahrungsbericht folgt vielleicht noch). Alle drei Leistungen lagen in dem von Mustermann85 angestrebten Notenbereich. Und meine Vorkenntnisse im Bereich Steuern lagen vorher bei nahezu Null.
 
Ich denke, man kann festhalten, dass Geschmäcker unterschiedlich sind.
Meyering kenne ich nur von Rechnungslegung. Das war kein Hit, aber auch keine Vollkatastrophe. Bei Hering gibt es eine große Mehrheit wohl, die ihn nicht sonderlich mag. Aber auch da gibt es andere Meinungen.

Für mich letztlich ein Grund mehr, nicht auf ein "allgemeines Meinungsbild" bei der Modulauswahl zu achten, sondern sich an Interesse, Können und Perspektive zu orientieren. Wenn man dann mit dem Stil überhaupt nicht klarkommt, kann man immer noch etwas anderes belegen.
 
Ich bat um Bestätigung. Meine Hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen. Aber so wurde es zu Semesterbeginn von einigen Mitstudenten gesagt.

Was Fakt ist: Im WS 14/15 sollte die letzte Belegung möglich sein und es sollte auch keine EAs mehr geben. Es gab aber wohl welche, die es im SS 15 zum ersten mal belegt und die Klausurzulassung erlangt haben, denn es gab auch noch EAs.

Auf Facebook hatte auch jemand diese Frage und hat nachgefragt.
Tatsächlich musste man schon in der Vergangenheit das Modul belegt haben. Jetzt war nur noch eine Rückmeldung als Wiederholer möglich (auch wenn man technisch eine Erstbelegung vornehmen konnte - die Unterlagen werden nicht mehr zur Verfügung gestellt).
 
Ich werde einmal mit

31521 Finanzintermediation und Bankmanagement
32521 Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle
31921 Konzernrechnungslegung

starten.

Eventuell solltest du überlegen, die Unterlagen des A-Moduls "Investition und Finanzierung" zu besorgen. Die Skripte sind noch von Bitz und der fordert in seinen Modulen gerne, dass man den Stoff des A-Moduls beherrscht. In meiner B-Modul-Klausur wurde z.B. nach der Herleitung der Leverage-Formel gefragt. Die steht im A-Modul in einer Fußnote.

Auch die letzte Klausur von 32521 war zu großen Teilen mit dem Wissen des A-Moduls bestreitbar, wenn ich mich richtig erinnere. Ich hatte letztens mal die Altklausuren angeschaut, vielleicht war es auch die vorletzte. Da wurde einiges zur Portfoliotheorie gefragt, was im A-Modul vorgestellt wird. Ob er das später im Skript noch mal aufgreift oder das vorhanden-angenommene Wissen vertieft, weiß ich nicht. Black & Scholes ist zumindest als Einführung im Modul "Banken und Börsen" (das gibt es nur leider nicht mehr) enthalten.

Ich weiß nicht, was ich an Unterlagen doppelt daheim habe - wenn du noch Zeit hast bis Anfang Februar kann ich mal nachschauen.

beste Grüße
schmetterling
 
Ok, super.
Dann erst mal vielen Dank für eure Tipps und Infos... :perfekt:

Ich werde einmal mit

31521 Finanzintermediation und Bankmanagement
32521 Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle
31921 Konzernrechnungslegung

starten.

In der Modulinfo zu 31521 Finanzintermediation und Bankmanagement (Ziffer 8) steht, dass das Modul nur für Bachelor und Diplom verwendbar ist. In der Studien- und Prüfungsinfo 3 (WS 15/16) S. 72 ist allerdings auch ein Slot bei Master VWL (nicht Wiwi!) gesetzt. Sehr merkwürdig.
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/mb_31521.pdf
 
Finanzwirtschaft Vertiefung wird durch Finanzintermediation und Bankmanagement ersetzt, so steht es auch in der Prüfungsordnung für den Wiwi-Master.
 
Finanzwirtschaft Vertiefung wird durch Finanzintermediation und Bankmanagement ersetzt, so steht es auch in der Prüfungsordnung für den Wiwi-Master.

Ach so, dann wird das wohl zum SS 16 aktualisiert. Wie verhält es sich eigentlich, wenn man ein Modul wie Finanzintermediation und Bankmanagement als 7. oder 8. Bachelor-Modul absolviert und schlussendlich NICHT in die Wertung einfließen lässt? Dann kann man das Modul offenbar auch nicht für einen Master verwenden, da zum Zeitpunkt der Klausur die Zulassungsvoraussetzung für den Master vorliegen muss?
 
Ach so, dann wird das wohl zum SS 16 aktualisiert. Wie verhält es sich eigentlich, wenn man ein Modul wie Finanzintermediation und Bankmanagement als 7. oder 8. Bachelor-Modul absolviert und schlussendlich NICHT in die Wertung einfließen lässt? Dann kann man das Modul offenbar auch nicht für einen Master verwenden, da zum Zeitpunkt der Klausur die Zulassungsvoraussetzung für den Master vorliegen muss?

Die abgeschlossenen, aber faktisch nicht verwendeten Module im Bachelor, können für den Master verwendet werden (soweit sie für den Master zugelassen sind). So wurde es zumindest berichtet. Verbindliche Aussage natürlich nur vom Prüfungsamt.
 
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