Klausurbesprechung Noten sind raus

Eher nicht. Habe zwar ganz solide bestanden, aber wie man in die Zeichenzahl noch die übrigen Voraussetzungen für ein VU hätte unterbringen sollen, ist mir schleierhaft…

und du?
 
Es ist einfach echt …. Bist du denn durch gekommen?
 
Von meiner Seite auch erst mal Glückwunsch an Euch. Insgesamt ist die sogar besser ausgefallen, als gedacht. Hausarbeit muss ich jetzt nicht noch mal haben. War zwar nicht so kacke wie beim letzten Mal, wo's hieß "Kommt kein Erbrecht", kam aber doch. Trotzdem ein schwieriger Fall und eine relativ strenge Bewertung. Plus: Man muss sich echt Gedanken machen, womit man sich vorbereitet oder mit welchen Materialien man arbeitet. Die Niederle-Skripte waren echt völlig für die Tonne, ohne künstlich Rufmord begehen zu wollen.

Naja, 4 gewinnt. 4 ist bestanden, bestanden ist gut, gut ist 2. Oder so. :)
 
Habe auch so einigermaßen gut bestanden. Allerdings wurden mir am Ende ein paar Sätze wegen überschreitung der Zeichen gestrichen und nicht berücksichtigt, obwohl ich 5 Zeichen drunter lag. Aber die paar Sätze ändern vermutlich auch nichts..
 
Habe auch so einigermaßen gut bestanden. Allerdings wurden mir am Ende ein paar Sätze wegen überschreitung der Zeichen gestrichen und nicht berücksichtigt, obwohl ich 5 Zeichen drunter lag. Aber die paar Sätze ändern vermutlich auch nichts..
Echt, die haben das dann einfach eiskalt nicht gewertet?

Von meiner Seite auch erst mal Glückwunsch an Euch. Insgesamt ist die sogar besser ausgefallen, als gedacht. Hausarbeit muss ich jetzt nicht noch mal haben. War zwar nicht so kacke wie beim letzten Mal, wo's hieß "Kommt kein Erbrecht", kam aber doch. Trotzdem ein schwieriger Fall und eine relativ strenge Bewertung. Plus: Man muss sich echt Gedanken machen, womit man sich vorbereitet oder mit welchen Materialien man arbeitet. Die Niederle-Skripte waren echt völlig für die Tonne, ohne künstlich Rufmord begehen zu wollen.

Naja, 4 gewinnt. 4 ist bestanden, bestanden ist gut, gut ist 2. Oder so. :)

Danke ☺️ dir auch Glückwunsch - und gute Einstellung bei dem Lehrstuhl, denke ich.
 
Also meine HA wurde ganz offensichtlich von beiden! Korrektoren nicht gelesen, da mir in der Korrektur etwas als richtig erkannt und als zutreffend bejaht wird, was ich ganz eindeutig abgelehnt habe und dementsprechend auch nicht in der Folge das geprüft habe was ich hätte prüfen sollen.
Was soll man dazu noch sagen.
 
Ich bin froh, dass ich bestanden habe.
…haette zwar auch etwas besser sein könne, aber so ist es eben bei diesem sehr strengen Lehrstuhl.
warum man die VU- Voraussetzungen nenne sollte verstehe ich auch nicht, denn schliesslich ist das ZPO Stoff.
Kann also nur wissen, wenn er ZPO vorab belegt hat und wird im IPR-Skript auch nicht gelehrt. Bei den vielen EAs in der Moodlewelt, so meine ich, gibt es auch keinen Fall, bei dem diese Voraussetzungen dargestellt werden mussten…! Insofern verstehe ich das überhaupt nicht, da es m.E. bei den Fallfragen immer um die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht geht…! Was das nun soll, entzieht sich meinem Verständis. Kostet uns allen leider viele Punkte…!
Dennoch Herzlichen Glückwunsch an alle.
 
Ich bin froh, dass ich bestanden habe.
…haette zwar auch etwas besser sein könne, aber so ist es eben bei diesem sehr strengen Lehrstuhl.
warum man die VU- Voraussetzungen nenne sollte verstehe ich auch nicht, denn schliesslich ist das ZPO Stoff.
Kann also nur wissen, wenn er ZPO vorab belegt hat und wird im IPR-Skript auch nicht gelehrt. Bei den vielen EAs in der Moodlewelt, so meine ich, gibt es auch keinen Fall, bei dem diese Voraussetzungen dargestellt werden mussten…! Insofern verstehe ich das überhaupt nicht, da es m.E. bei den Fallfragen immer um die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht geht…! Was das nun soll, entzieht sich meinem Verständis. Kostet uns allen leider viele Punkte…!
Dennoch Herzlichen Glückwunsch an alle.
Nein, gibt keinen Fall in Moodle dazu, hatte alles durchforstet. Ich weiß nicht, wies euch geht, aber in den Mentoriaten (ich habe 2 unterschiedliche besucht und keine Sitzung gefehlt) hieß es immer konsequent "Finger weg von ZPO". Sollte man dann den Studierenden schon richtig vermitteln - finde ich.
 
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Ich bin froh, dass ich bestanden habe.
…haette zwar auch etwas besser sein könne, aber so ist es eben bei diesem sehr strengen Lehrstuhl.
warum man die VU- Voraussetzungen nenne sollte verstehe ich auch nicht, denn schliesslich ist das ZPO Stoff.
Kann also nur wissen, wenn er ZPO vorab belegt hat und wird im IPR-Skript auch nicht gelehrt. Bei den vielen EAs in der Moodlewelt, so meine ich, gibt es auch keinen Fall, bei dem diese Voraussetzungen dargestellt werden mussten…! Insofern verstehe ich das überhaupt nicht, da es m.E. bei den Fallfragen immer um die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht geht…! Was das nun soll, entzieht sich meinem Verständis. Kostet uns allen leider viele Punkte…!
Dennoch Herzlichen Glückwunsch an alle.
Bei mir wurde auch moniert, dass ich bei der ZPO Fehler gemacht habe, das hat auf jeden Fall Punkte gekostet. Aber vermutlich wird ja nicht umsonst empfohlen, vor IPR das ZPO-Modul zu belegen. Ich hatte das auch nicht gemacht und mache erst jetzt ZPO.
Da sind wir also schon ein Stück weit selbst schuld. Man kann ja auch bspw. im Sachenrecht, wenn dort im EBV mal wieder ein unerkannt geisteskranker vorkommt, nicht sagen, 104 ff BGB sind BGB AT und haben mit Sachenrecht nichts zu tun.
 
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