Sonstiges Notenverbesserungsversuch im LL.B

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User13390

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Hallöchen an alle Mitstudenten*innen,

ich hätte mal gerne eure juristische Meinung zu einer Sache gehört. Es geht um Folgendes: kann man eine Klausur zur Notenverbesserung mitschreiben, wenn man im Semester der Erstbelegung (Freiversuch) durchgefallen ist, aber den regulären Erstversuch bestanden hat?

Die Prüfungsamtsleiterin behauptet, man könne dann nicht verbessern und ich müsse halt ein Gerichtsverfahren einleiten wenn es mir nicht passt.

In der LL.B. Prüfungsordnung steht in § 15 Abs. 3, dass die Verbesserung nicht gewährt wird, wenn der bestandenen Klausur ein erfolgloser Versuch voraus geht. In § 15 Abs. 2 steht, dass eine Klausur, die im ersten Semester der Belegung geschrieben und nicht bestanden wird, als nicht unternommen gilt. Somit stellt es ja keinen erfolglosen Versuch dar, wenn man durch den Freischuss fällt.
Außerdem ist die Regelung in der EJP Prüfungsordnung anders. Dort steht in § 13 Abs. 3, dass der Verbesserungsversuch nicht gewährt wird, wenn der bestandenen Klausur ein erfolgloser Versuch oder erfolgloser Freiversuch vorausgegangen ist. Hätte man also genau diese Regelung auch für den LL.B. gewollt, dann wären die beiden Prüfungsordnungen doch nicht unterschiedlich formuliert worden.

Was mir die Prüfungsamtsleiterin auch nicht erklären konnte war Folgendes: in der Prüfungsübersicht im VU sind nicht bestandene Freiversuche mit "Versuch 0" gekennzeichnet und Erstversuche mit "Versuch 1". Dann müsste ja der nicht bestandene Freiversuch ebenfalls mit "Versuch 1" gekennzeichnet werden. Dem ist aber nicht so.

Meinen Fragen wurde ausgewichen mit dem Hinweis ich solle doch Klagen. Es ist einfach sehr ärgerlich.

Wie ist eure Meinung dazu?
 
Ich habe das genauso verstanden wie du und bin von der Situation wirklich frustriert und enttäuscht. Hat vllt jemand hier schonmal trotzdem geschrieben und es ist durchgegangen? Oder hat jemand Erfahrung damit, dagegen vor zu gehen?
 
Ich habe jetzt selbst nicht mehr in die PO reingeschaut aber wie Du es schilderst, sehe ich es genauso wie Du.
Und die Dame streitet das - bei Vorlage der PO - ab?
 
Ich habe jetzt selbst nicht mehr in die PO reingeschaut aber wie Du es schilderst, sehe ich es genauso wie Du.
Und die Dame streitet das - bei Vorlage der PO - ab?

Ja, sie meinte, unterschiedliche Rechtsauffassungen müssten wir halt dann in einem Gerichtsverfahren klären und mir wird kein Verbesserungsversuch gewährt. Als ich dann nochmal nachgefragt habe, warum denn die Prüfungsübersicht im VU so aussieht wie ich bereits geschildert habe, hieß es nur, dann müsse ich halt ein Gerichtsverfahren einleiten und dafür fehle mir ja sowieso das Rechtsschutzbedürfnis (gefolgt von Erklärung, was unter einem Rechtsschutzbedürfnis zu verstehen sei).
Sie ist meinen Fragen ständig ausgewichen und konnte das nicht erklären... Das hat sie offensichtlich auch schon bei anderen Studenten*innen gemacht...:-(
 
Und vorab Kontakt mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder Fachschaft? Den Rechtsweg würde ich zunächst auch nicht bestreiten, wenn es eine "friedliche" Lösung gibt.
Das PA scheint mir in letzter Zeit eh etwas überfordert.
 
Und vorab Kontakt mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder Fachschaft? Den Rechtsweg würde ich zunächst auch nicht bestreiten, wenn es eine "friedliche" Lösung gibt.
Das PA scheint mir in letzter Zeit eh etwas überfordert.

Dasselbe hab ich ihr auch geschrieben, dann kam nochmal die Antwort, ich müsse halt ein Gerichtsverfahren einleiten. Ich frage mich ohnehin wie das Prüfungsamt auf die Idee kommt, man könne gegen eine E-Mail klagen. Es ist ja nicht so, dass ich einen Bescheid bekommen hätte nach dem ich keinen Anspruch auf Verbesserung hätte. Es ist und bleibt ärgerlich und skurril.
Und ja, ich muss dir zustimmen, ich habe auch den Eindruck, dass das Prüfungsamt leicht überfordert ist.
 
Du müsstest quasi die Klausur mitschreiben, um einen Ablehnungsbescheid zu bekommen. Wirklich doof.
Aber mit einer Mail an Prof. Isfen vertut man sich ja nichts.
 
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