Allgemeine Infos Notwendige Gesetzestexte

Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
190 von 210
Moin ihr Lieben,

ich habe weder in der Prüfungsinformation, noch bei moodle oder auf dem LS von Dr. Ennuschat etwas darüber gefunden, was für Gesetzestexte man benötigt.
In KE 1 werden oft PolG NRW und OBG erwähnt, die wird man sich dann also zulegen müssen.
Aber genügt das VwVfG oder muss es das NWVwVfG sein?
KE 2 spricht grds. BVerfGG, GG und VwVfG an, teilweise aber auch die einzelnen GO. Also noch die nwGO dazu?
Bei KE 3 sind die BauO NW und BauGB sehr oft genannt.

Wer von euch kann dazu einen Tipp geben oder sagen, ob doch irgendwo vermerkt ist, was für Gesetze man benötigt?
Danke! :-)
 
Im EM-Modul für ÖR BT wurde extra darauf hingewiesen, dass man sich den Hippel/Rehborn für die Landesgesetze zulegen solle.

Am besten wird es aber sein, wenn du den Modulbetreuer anschreibst/anrufst, damit er eine verbindliche Antwort in Moodle reinstellt. Dann haben alle was davon und du bist auf der sicheren Seite. :-)
 
Aus den Prüfungsinformationen II:

Gängige Gesetzessammlungen zum Verwaltungsrecht AT und BT: z. B. Sartorius I, Schönfelder, inhaltlich vergleichbar oder dtv oder Nomos-Ausgaben, VwVfG,VwGO; Gesetzessammlungen der Länder sind nicht erforderlich.

Allerdings würde ich sicherheitshalber auch die entsprechenden Landesgesetze NRW je nach Klausureinschränkung mitnehmen. Die waren bei mir zwar abgedruckt aber in der (wohl) gleichen Klausur für das EM Modul hat der Teil mit den abgedruckten Gesetzen gefehlt und ich glaube die musste wiederholt werden.
 
Das war in der Klausur letzten September. Da haben die Gesetze bei dem Ergänzungsmodul gefehlt. Jetzt im März mussten wir die Landesgesetze mitbringen. Für das Bachelorwahlmodul war das nicht notwendig. Um aber den Kurseinheiten folgen zu können und um ein Gefühl für die Gesetze zu bekommen, würde ich mir schon die Landesgesetze zulegen. Die Nomos-Texte sind auch ok. Was aber jedoch wichtig ist, ist der Satorius.
 
Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Eine Mail an die Modulbetreuerin habe ich schon gestern geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.

Vom Sartorius bin ich leider gar kein Fan, ich bleibe dtv treu. Aber das PolG NRW gibt es bei beck z.B. nur in einer Textausgabe, die nicht für Klausuren zugelassen zu sein scheint; nach der habe ich in der Mail auch gefragt.
Dann sind wir mal auf die Antwort der Modulbetreuerin gespannt, ich werde berichten!
 
Beim Bachelorwahlmodul waren - zumindest in der Märzklausur - keine Landesgesetze notwendig. Da waren die Gesetze abgedruckt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das auch in diesem Semester so sein wird.
Was du daher für dich zum Lernen benutzt, ist dir übrlassen.
Aber um Sicherheit zu haben, ist es sicherlich nicht verkehrt beim Lehrstuhl anzufragen. :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke ihr Beiden!
Ich hatte zwischendurch schon wirklich Sorge, nun die ganzen Landes-Gesetzestexte kaufen zu müssen, um sie nach Beendigung des Kurses im Regal verstauben zu lassen. Der LS hat sich leider noch immer nicht gemeldet, es wird also weiter gewartet :whistling:
 
So, Antwort ist da:
Wie ihr auch schon gesagt habt, werden für die Klausur keine spezifischen landesrechtlichen Gesetze benötigt, alle relevanten §§ werden gestellt.
 
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