Ich habe eine Frage und hoffe, dass sich hier vielleicht jemand auskennt.
Angenommen, eine Person hat im Internet etwas gutgläubig gedownloaded.
2 Jahre ( !!!!! ) später erhältlich besagte Person ein Schreiben von einem Inkassobüro, dass Forderungen einer Anwaltskanzlei angekauft hat und nun versucht, diese einzutreiben.
In diesem Brief steht, dass man für Urheberrechtsverletzung einen bestimmten Betrag zahlen soll, allerdings erfolgt keinNachweis woraus sich diese Forderung ergibt.
Die Person antwortet mit einem Widerspruch gegen die Forderung und der Aufforderung, einen Nachweis zu erbringen wie die Forderung zustande kommt. Darauf folgen nur erneute Bettelbriefe ohne auf die Aufforderung einzugehen.
Jetzt kam der Mahnbescheid, diesem würde widersprochen und die Inkassofirma hat noch keine Klage eingereicht, aber wieder geschrieben und vorgeschlagen statt 800€ eine Zahlung von 200€ zu akzeptieren.
Der Forderung würde mal wieder widersprochen und die Aufforderung zum Nachweis erfolgte erneut.
Nun meine Fragen:
Solange dem Bescheid widersprochen wurde, darf dann ein Schufa Eintrag erfolgen?
Kann man etwas gegen die permanente Welle von Bettelbriefen machen?
Angenommen, die Klage wird noch eingereicht und man widerspricht erneut. Dann kommt es ja zum Verfahren.
Was, wenn die Firma dann erst einen Nachweis vorlegt und man damit einverstanden ist zu zahlen. Wird dann der Fall einfach geschlossen, oder gibt es einen Titel?
Die Person wäre ja bereit zu zahlen, wenn sich klar ergeben würde warum und wieso überhaupt...
Angenommen, eine Person hat im Internet etwas gutgläubig gedownloaded.
2 Jahre ( !!!!! ) später erhältlich besagte Person ein Schreiben von einem Inkassobüro, dass Forderungen einer Anwaltskanzlei angekauft hat und nun versucht, diese einzutreiben.
In diesem Brief steht, dass man für Urheberrechtsverletzung einen bestimmten Betrag zahlen soll, allerdings erfolgt keinNachweis woraus sich diese Forderung ergibt.
Die Person antwortet mit einem Widerspruch gegen die Forderung und der Aufforderung, einen Nachweis zu erbringen wie die Forderung zustande kommt. Darauf folgen nur erneute Bettelbriefe ohne auf die Aufforderung einzugehen.
Jetzt kam der Mahnbescheid, diesem würde widersprochen und die Inkassofirma hat noch keine Klage eingereicht, aber wieder geschrieben und vorgeschlagen statt 800€ eine Zahlung von 200€ zu akzeptieren.
Der Forderung würde mal wieder widersprochen und die Aufforderung zum Nachweis erfolgte erneut.
Nun meine Fragen:
Solange dem Bescheid widersprochen wurde, darf dann ein Schufa Eintrag erfolgen?
Kann man etwas gegen die permanente Welle von Bettelbriefen machen?
Angenommen, die Klage wird noch eingereicht und man widerspricht erneut. Dann kommt es ja zum Verfahren.
Was, wenn die Firma dann erst einen Nachweis vorlegt und man damit einverstanden ist zu zahlen. Wird dann der Fall einfach geschlossen, oder gibt es einen Titel?
Die Person wäre ja bereit zu zahlen, wenn sich klar ergeben würde warum und wieso überhaupt...