Sonstiges Pauschalwertberichtigung

Hochschulabschluss
Zweites Staatsexamen Jura
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
30 von 180
2. Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
20 von 180
Abschreibungen auf Forderungen können entweder einzeln oder pauschal erfolgen.

Im Rahmen der Pauschalwertberichtigung sind immer 2 Geschäftsjahre beteiligt. Am Ende des aktuellen Geschäftsjahres muss eine neue Einstellung in das Konto PWB erfolgen. Befindet sich auf dem Konto PBW noch ein Bestand X aus dem Vorjahr, muss dieser vor einer neuen Einstellung zunächst aufgelöst werden.

Aber wann kommt es bei der Auflösung zu einer USt-Korrektur?

Fällt eine Forderung tatsächlich aus, muss die USt korrigiert werden. So weit, so gut. Aber wie ist es, wenn meine Einstellung in das Konto PWB zu hoch war, also z.B. auf dem Konto steht 100, Forderungen fielen aber nur in Höhe von 40 aus. Diesen Überschuss (+60) muss ich ja auch ausbuchen. Der Buchungssatz lautet dazu 159 and 226. Gibt es dann auch eine Korrektur der Ust?
 
Da bei der Einstellung in die PWB keine USt.-Korrektur vorgenommen wird, muss es sich bei der Umkehrbuchung logischerweise ebenso verhalten. Nur wenn die PWB genutzt wird, endgültige Ausfälle von Forderungen aus einer früheren Geschäftsperiode erfolgsneutral zu verbuchen, wird selbstverständlich die USt.-Korrektur vorgenommen (siehe dein eigener Beitrag).

PS: Ich habe jetzt nicht explizit nachgelesen, bin mir aber quasi zu 100% sicher, da die in deiner Frage in Erwägung gezogene Variante schlichtweg absurd wäre. Könnte vielleicht noch jmd. bestätigen?
 
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