- Ort
- im Nordosten
- Hochschulabschluss
- Master of Laws
- 2. Hochschulabschluss
- Erstes Staatsexamen Jura
- Studiengang
- B.Sc. Psychologie
- ECTS Credit Points
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Hallo in die Runde,
ich kurve gerade noch im Gesellschaftsrecht herum und frage mich mal wieder, wie ernst ich § 11 JAG NRW nehmen darf.
Im Umkehrschluss aus § 11 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW ist die AG kein Thema. Wie sind hier so die Erfahrungen - kann man das AG-Recht (zumindest für die schriftlichen Prüfungen) wirklich guten Gewissens ausklammern?
ich kurve gerade noch im Gesellschaftsrecht herum und frage mich mal wieder, wie ernst ich § 11 JAG NRW nehmen darf.
Im Umkehrschluss aus § 11 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW ist die AG kein Thema. Wie sind hier so die Erfahrungen - kann man das AG-Recht (zumindest für die schriftlichen Prüfungen) wirklich guten Gewissens ausklammern?