Plauderecke Plauderecke Wirtschaft (Bachelor und Master)

Ich hatte gehofft, die Diskussion würde irgendwann mal weniger werden oder eingestellt werden, bis Ergebnisse da sind.
Aber anscheinend glauben irgendwelche Leute, dass sie allen einen Gefallen tun, wenn sie weiter rumstänkern.
Dabei wartet ihr doch genauso auf die Controlling-Noten und es ist aus meiner Sicht keinem damit gedient rumzustressen bevor Ergebnisse vorliegen, die man dann eventuell anfechtet. Noch wissen wir doch aber gar nicht, wie bewertet wird. Mit jedem Beitrag sehe ich die Kulanz des Lehrstuhls weiter flöten gehen :-(.

Wow, da geht ja was ab. :eek:
 
Wenn mir morgen mal langweilig ist, muss ich das auch mal lesen...auch die Art und Weise wie die Leute wegen des Taschenrechners aufeinander losgegangen sind, war teilweise unter aller S..
 
Uiuiui, da geht's ja ganz schön ab :bomb:
Sind aber doch ein paar dabei, die immer wieder loshetzen...:whistling: Eine sachliche Diskussion sieht auf jeden Fall anders aus!
 
Das ist ja fast schlimmer als die TR-Diskussion. :bugeye:
 
Woll`n mal hoffen, dass die Klausurergebnisse bald kommen.

Bei Littkemann kann ich mir jedoch vorstellen, dass seine Module etwas länger dauern aufgrund der Aufgaben-Diskussion. Ähnliches gab es ja auch bei InnovC.
 
Milde stimmt man damit den Lehrstuhl allerdings nicht.
Kann man nur hoffen, dass sie wie immer sehr kulant korrigieren.
 
Bewirbt sich von euch jemand für dieses Fotoshooting der Fernuni? :camera:
Ich glaube, ich werde es versuchen, Einsendeschluss ist der 25.04.
 
Eigentlich bin ich ja selber schuld, ich habe das schon vorher gewusst. Aber ich hatte mich in die aktuelle Stellenbeschreibung "verguckt" und gedacht, zu den Voraussetzungen könnte man noch ein paar gute Argumente einbringen: Immerhin habe ich eine ähnliche Stelle schon seit mehreren Jahren inne und den Uni-Abschluss mache ich ja gerade .... - aber Beamte sind halt gesetztestreu :rolleyes:
 
Ist meiner Ansicht nach kein Sollregelung, da steht ja was "in der Regel von".
Es heißt also es gibt Ausnahmen. Müsstest nur mal rauskriegen wann genau das Ermessen zum Tragen kommt.
 
Habs gefunden:

"Die Altersgrenze von 40 Jahren erhöht sich für Bewerberinnen und Bewerber, welche
  1. die Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter achtzehn Jahren,
  2. die tatsächliche Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder
  3. einen Dienst im Sinne des § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 nachweisen, um die tatsächliche Dauer der Betreuung, der Pflege und des Dienstes.
Entsprechende Bescheinigungen sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Insgesamt darf eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren nicht überschritten werden."

Die Frage ist, ob die Grenze bei Dir ggf. noch passt.
 
Wow, nach so kurzer Zeit, nicht schlecht! Jetzt fängt wohl für uns anderen auch langsam das Zittern und Hoffen an ;-) obwohl Olbrich sich bestimmt noch ein Weilchen Zeit lässt.
 
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